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schülerausweis rechte

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JulmaJumala - 51
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1055 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 10:15 Uhr

Also wenn der Schülerausweis tatsächlich akzeptiert wird, kannst es genauso gut mit dem Yps-Detektiv-Ausweis probieren. Der ist genausowenig ein amtliches Dokument mit Urkundencharakter.

andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)

Sir-Jack - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
343 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 11:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2010 um 11:42 Uhr

Zitat von Milchi47:



Ich weiß nur ohne Führerschein zu fahren kostet nen 10ner ... :-D


stimmt auch nicht pauschal :-D

Ironie drückt spöttisch das Gegenteil dessen aus, was gemeint ist.

Piotr92 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2010
152 Beiträge
Geschrieben am: 28.09.2010 um 12:28 Uhr

Zitat von Sir-Jack:

Zitat von Milchi47:



Ich weiß nur ohne Führerschein zu fahren kostet nen 10ner ... :-D


stimmt auch nicht pauschal :-D



dann frag ich mnich warum ich über 1000 euro für meinen führerschein ausgegeben habe wenn es ohne nur 10 kostet :-D

viviwirbel - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
265 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 12:29 Uhr

Zitat von solid-:

Das warn noch Zeiten =)
Auf meinem Schülerausweis müsste ich jetzt glaub 21 sein oder so xD

Meint ihr der bringt mir was in Amerika? : D

ich glaub mal eher nicht :-D ^^

PUSH = Pray until something happens :) Jesus you´re so amazing^^

Echelon187 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1317 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 12:37 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Und nochmal was :-D
Ein Führerschein reicht nicht um die Ausweispflicht zu erfüllen ;-) nur ein Reisepass oder ein Personalausweis =)

Also ein Polizist sagte mir, dass ein Ausweisen mit dem Führerschein als ausgewiesen gilt, wenn man ihn vorzeigt.
Da dies staatlich geprüft wurde und zur Personenerkennung ausreicht.

Zu wandern auf dem Pfad der Rechtschaffenen, gleichgestellt der Dinge die wir Gerechtigkeit nennen.

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 12:47 Uhr

Zitat von Echelon187:

Zitat von ZER0-CooL:

Und nochmal was :-D
Ein Führerschein reicht nicht um die Ausweispflicht zu erfüllen ;-) nur ein Reisepass oder ein Personalausweis =)

Also ein Polizist sagte mir, dass ein Ausweisen mit dem Führerschein als ausgewiesen gilt, wenn man ihn vorzeigt.
Da dies staatlich geprüft wurde und zur Personenerkennung ausreicht.


Ich war auch der Meinung der Führerschein reicht. Ist schließlicih n amtlicher Lichtbildausweis...

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

JamaisVu
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2010
166 Beiträge
Geschrieben am: 28.09.2010 um 12:59 Uhr

Zitat von Ketzu:


Zitat von Milchi47:

Aber Perso musst trotzdem immer dabei haben ;)


Muss er? ;)


Rein theoretisch muss man seinen Personalausweiß immer mitführen.. Oder täusche ich mich da?
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 13:01 Uhr

Zitat von JamaisVu:

Zitat von Ketzu:


Zitat von Milchi47:

Aber Perso musst trotzdem immer dabei haben ;)


Muss er? ;)


Rein theoretisch muss man seinen Personalausweiß immer mitführen.. Oder täusche ich mich da?

Du täuschst dich. Lies mal den thread durch...

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

schmati - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
306 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 13:03 Uhr

Zitat von JamaisVu:

Zitat von Ketzu:


Zitat von Milchi47:

Aber Perso musst trotzdem immer dabei haben ;)


Muss er? ;)


Rein theoretisch muss man seinen Personalausweiß immer mitführen.. Oder täusche ich mich da?


Theoretisch NEIN muss man nicht (siehe die letzen Seiten) -
praktisch eher JA, damit du dir den Weg zur Wache und die Diskussionen sparst 8-)

Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

schmati - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
306 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 13:12 Uhr

Zitat von solid-:

Das warn noch Zeiten =)
Auf meinem Schülerausweis müsste ich jetzt glaub 21 sein oder so xD

Meint ihr der bringt mir was in Amerika? : D



Bei den Studierenden gibt es die Möglichkeit sich einen international gültigen Studierendenausweis (ISIC-Ausweis) ausstellen zu lassen - ich bin aber überfragt, ab es das auch für Schüler gibt - müsstest dich mal erkundigen

Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 13:32 Uhr

Zitat von _Fabian_94_:

ist ein schülerausweis auch genauso gültig? also kann ich mit dem auch bier undso kaufen wie mit nem Perso?


alles außer disko .. aber perso ich halt sicherer und wir immer angenommen ;-)

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 13:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2010 um 13:52 Uhr

Zitat von JulmaJumala:

Also wenn der Schülerausweis tatsächlich akzeptiert wird, kannst es genauso gut mit dem Yps-Detektiv-Ausweis probieren. Der ist genausowenig ein amtliches Dokument mit Urkundencharakter.

Na na, der Schülerausweis ist da schon amtlicher.

I still don't believe in Germanys right to exist.

ex-area
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2006
90 Beiträge
Geschrieben am: 28.09.2010 um 14:02 Uhr

ausweispflicht ja (reisepass oder perso) mitführpflicht nein

§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:

1.
Familienname und ggf. Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
(weggefallen)
5.
Tag und Ort der Geburt,
6.
Größe,
7.
Farbe der Augen
8.
gegenwärtige Anschrift,
9.
Staatsangehörigkeit.

(3) Der Personalausweis erhält eine Zone für das automatische Lesen. Diese darf lediglich enthalten:

1.
Die Abkürzung "IDD" für "Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland",
2.
den Familiennamen,
3.
den oder die Vornamen,
4.
die Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend zu vergebenden Ausweisnummer zusammensetzt,
5.
die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher,
6.
den Tag der Geburt,
7.
die Gültigkeitsdauer des Personalausweises,
8.
die Prüfziffern und
9.
Leerstellen.

(4) Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden. Auch die in Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.
(5) Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form nach Absatz 4 sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung werden durch Bundesgesetz geregelt. Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.
(6) Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben. Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Gebührenpflichtige bedürftig ist.
(7) Die Muster der Ausweise bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Go_Deep - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2010
77 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 14:07 Uhr

Schülerausweis ist lediglich ein nachweis darüber, das du eben besagte schule besuchst. er ist kein ausweisersatz und berechtig dich zu genau NICHTS

Führerschein ist auch kein ausweisdokument (keine meldeadresse eingetragen ect.) er weist dich nicht aus, wird aber aufgrund seines amtlichen charakters auch mal akzeptiert. denn wie der name schon sagt, der schein berechtigt dich lediglich zum führen der eingetragenen fahrzeuge.

Die einzig echten ausweisdokumente sind und bleiben eben nur der personmalausweis und der reisepass. und nach wie vor gilt, jeder bürger am dem vollendetem 16 lebensjahr ist verpflicht, sich auf verlagen mit einem amtlich gültigen dokument ausweisen zu können. eine mitführpflicht besteht indess nicht

Klick mich

http://www.sysprofile.de/id162693

-DeathProof-
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
242 Beiträge

Geschrieben am: 28.09.2010 um 15:52 Uhr

Zitat von _Fabian_94_:

ist ein schülerausweis auch genauso gültig? also kann ich mit dem auch bier undso kaufen wie mit nem Perso?


normalerweiße nicht, in manchen läden wird er aber trotzdem angenommen

°Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung°

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