Ketzu - 38
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 00:29 Uhr
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Zitat von Milchi47: war da nicht i-was mit Ausweispflicht oder so ??
Ich hab doch keine Ahnung wie's genau ist ...
Ausweispflicht sagt eben nur, das du einen gültigen Lichtbildausweis besitzen musst. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein, aber du musst ihn nicht bei dir führen, du musst nur _irgendwo_ einen haben und auf verlangen der Polizei musst du sie zu dem Ort führen und ihn vorzeigen können ^^
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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BScorpy2
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 00:50 Uhr
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Zitat von Ketzu: Zitat von Milchi47: war da nicht i-was mit Ausweispflicht oder so ??
Ich hab doch keine Ahnung wie's genau ist ...
Ausweispflicht sagt eben nur, das du einen gültigen Lichtbildausweis besitzen musst. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein, aber du musst ihn nicht bei dir führen, du musst nur _irgendwo_ einen haben und auf verlangen der Polizei musst du sie zu dem Ort führen und ihn vorzeigen können ^^
genau so siehts aus, es besteh keine Mitführpflicht für derartige Ausweise.
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Venus1984 - 40
Profi
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 05:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2010 um 05:03 Uhr
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Zitat von BScorpy2: Zitat von Ketzu: Zitat von Milchi47: war da nicht i-was mit Ausweispflicht oder so ??
Ich hab doch keine Ahnung wie's genau ist ...
Ausweispflicht sagt eben nur, das du einen gültigen Lichtbildausweis besitzen musst. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein, aber du musst ihn nicht bei dir führen, du musst nur _irgendwo_ einen haben und auf verlangen der Polizei musst du sie zu dem Ort führen und ihn vorzeigen können ^^
genau so siehts aus, es besteh keine Mitführpflicht für derartige Ausweise.
nach deutschem recht ist man dazu verpflichtet ab dem 16 geburstag sich jederzeit mit einem gültigen ausweis ausweisen zu können.
hier kann aber z.b. auch der führerschein genommen werden.
kommst du in eine algemeine personen kontrolle, welche ohne jeden verdacht jeder zeit z.b. in der Fußgänger zone durchgeführt werden darf... und du kannst dich nicht ausweisen zahlst du strafe.
weiß ich weil es mir selber mal so ging
Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen
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schleicher85
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 07:59 Uhr
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Zitat von Venus1984: Zitat von BScorpy2: Zitat von Ketzu:
Ausweispflicht sagt eben nur, das du einen gültigen Lichtbildausweis besitzen musst. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein, aber du musst ihn nicht bei dir führen, du musst nur _irgendwo_ einen haben und auf verlangen der Polizei musst du sie zu dem Ort führen und ihn vorzeigen können ^^
genau so siehts aus, es besteh keine Mitführpflicht für derartige Ausweise.
nach deutschem recht ist man dazu verpflichtet ab dem 16 geburstag sich jederzeit mit einem gültigen ausweis ausweisen zu können.
hier kann aber z.b. auch der führerschein genommen werden.
kommst du in eine algemeine personen kontrolle, welche ohne jeden verdacht jeder zeit z.b. in der Fußgänger zone durchgeführt werden darf... und du kannst dich nicht ausweisen zahlst du strafe.
weiß ich weil es mir selber mal so ging
So ein Blödsinn!
Ausweispflicht ja, aber das heist nicht das du den mit der rumtragen musst!
Es reicht wenn der zuHause rumliegt.
Eine Gesellschaft, die ihre Freiheit zugunsten ihrer Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient!
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:06 Uhr
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Personalausweisgesetz §1 Abs. 1
Zitat:
Deutsche..., die das 16. Lebensjahr vollendet haben ..., sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen...
Wie man das jetzt auslegt, ob man ihn dabei haben muss oder nicht ist eigentlich egal. Man muss ihn aufjedenfall der Behörde zeigen und wenn man das verweigert §5 Personalausweisgesetz....
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MbengaNight - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:15 Uhr
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man muss ihn nicht dabei haben 
und mitm schülerausweis kommt man nich allzu weit...zumindest nicht in vernünftigen Läden...
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redmann - 39
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:38 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von Milchi47: ja kannst du ..
geht ja nur drum das du eben ein Bild mit Geburtsdatum hast ;)
Aber Perso musst trotzdem immer dabei haben ;)
Ich hab an ner Tanke gearbeitet, mit Schülerausweis war da nix zu machen. Kommt aber auf den Laden, bzw. den an der Kasse an.
Nein, deinen Perso musst du nciht dabei haben, du musst lediglich einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis besitzen. Der kann genauso in der Schublade daheim liegen.
stimmt, den führerschein sollte man immer dabei haben wenn man auto fährt, dann ersparst du dir nach einer polizeikontrolle den gang zur wache, wenn man ihn nicht dabei hatte!
aber das gehört nicht zum thema!
ich denke das du mit dem schülerausweis keine rechte hast außer anchzuweisen ( z.b. im kino ) das du ein recht auf ermässigung hast
hol dir den ring DIRK!
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bumble_beee - 36
Profi
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:42 Uhr
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Zitat von Ketzu: Wenn er in dem Laden akzeptiert wird, würde mich allerdings nicht drauf verlassen, da die Dinger nicht sehr Fälschungssicher sind und daher als Altersnachweis eventuell abgelehnt werden.
Zitat von Milchi47: Aber Perso musst trotzdem immer dabei haben ;)
Muss er? ;)
Ja muss er! auf jedenfall
ich denk beim schülerweise musste auf die Kulanz hoffen, denn eigentlich braucht man einen Personalausweis zum Bier kaufen, wenn der Verkäuferin dein Schülerausweis reicht, haste eben glück...
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:42 Uhr
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Nochmal: Es besteht eine Ausweispflicht und die Pflicht seinen Ausweis einer Behörde auf verlangen vorzuzeigen. D.h. wenn Polizist XY sagt er möchte deinen Ausweis sehen und du sagst du hast ihn nicht dabei, macht er eine Personenüberprüfung und wenn er Bock hat, sagt er dazu noch das du deinen Lichtbildausweis bei der Polizeidienststelle XY vorzeigen sollst, dann musst du das auch tun, wenn du das nicht tust, ist es eine Ordnungswidrigkeit nach §5 Personalausweisgesetz.
Zum Schülerausweis, warum sollte das nicht funktionieren, haben wir damals nicht anders gemacht
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bumble_beee - 36
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:43 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Personalausweisgesetz §1 Abs. 1
Zitat:
Deutsche..., die das 16. Lebensjahr vollendet haben ..., sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen...
Wie man das jetzt auslegt, ob man ihn dabei haben muss oder nicht ist eigentlich egal. Man muss ihn aufjedenfall der Behörde zeigen und wenn man das verweigert §5 Personalausweisgesetz....
richtig, also du bekommst auf jedenfall ne Standpauke und ärger wenn du ihn nicht dabei hast, kannst ihn aber auch nachreichen, wenn du ihn mal AUSVERSEHEN nicht dabei hast
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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redmann - 39
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:45 Uhr
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Zitat von bumble_beee: Zitat von ZER0-CooL: Personalausweisgesetz §1 Abs. 1
Zitat:
Deutsche..., die das 16. Lebensjahr vollendet haben ..., sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen...
Wie man das jetzt auslegt, ob man ihn dabei haben muss oder nicht ist eigentlich egal. Man muss ihn aufjedenfall der Behörde zeigen und wenn man das verweigert §5 Personalausweisgesetz....
richtig, also du bekommst auf jedenfall ne Standpauke und ärger wenn du ihn nicht dabei hast, kannst ihn aber auch nachreichen, wenn du ihn mal AUSVERSEHEN nicht dabei hast
auf einmal? in deinem letzen post hast noch geschrieben:
"ja muss er! auf jedenfall!"
hast du ahnung?
hol dir den ring DIRK!
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350z - 32
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2010 um 08:51 Uhr
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Du bist doch eh schon 16?
(Wenn dein Alter wahr is )
Mit 16 bekommst eh nen Perso (normalerweise)
Dann hast ja den Ausweis, was willst dann noch mit nem Schülerausweis zum "einkaufen"??
SETRA - Qualität seit 1911
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MbengaNight - 32
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 08:53 Uhr
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vllt hat er ihn noch nicht...
hab mein auch 1-2 monate später gekriegt weil ich ihn zu spät beantragt hab
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Schatza_ - 32
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 09:50 Uhr
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Also ich würd den Schülerausweis an der Kasse nicht annehmen.
Ich will entwerder den Ausweiß oder den Führerschein sehen..
Weil der Schülerausweis ist nicht immer bei alle richtig ausgefüllt.
ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 28.09.2010 um 09:59 Uhr
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Und nochmal was 
Ein Führerschein reicht nicht um die Ausweispflicht zu erfüllen nur ein Reisepass oder ein Personalausweis =)
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