_KoS_ - 33
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 12.2009
73
Beiträge
|
Geschrieben am: 17.09.2010 um 18:04 Uhr
|
|
Jetzt hab ich mal eine Frage:
Weis jemand wie das aussieht mit Kindergeld wenn der Hauptjob die Ausbildung ist ?
|
|
Homer99 - 45
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 07.2006
114
Beiträge
|
Geschrieben am: 17.09.2010 um 18:23 Uhr
|
|
Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gibt es, wenn
* das Kind sich in der Ausbildung oder im Studium befindet. Dann dürfen seine Einkünfte aber nicht über 8004 Euro im Jahr liegen. Und dabei geht es wirklich um diese konkrete Summe: Schon bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert.
Achtung: Beendet das Kind im Laufe des Jahres seine Ausbildung, dann besteht der Anspruch auf Kindergeld nicht das ganze Jahr über. In dem Fall wird auch die Einkommensgrenze entsprechend gekürzt.
Bis zum 21. Lebensjahr gibt es Kindergeld, wenn
* das Kind keinen Ausbildungsplatz und keinen berufsqualifizierenden Abschluss hat. Wenn Ihr Kind auf seine Bewerbungen über Monate hinweg nur Absagen erhält, verfällt damit nicht der Anspruch auf Kindergeld. Es kann längstens bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden, wenn das Kind sich bei der Arbeitsvermittlung meldet und auch eigene Bemühungen unternimmt, eine Arbeitsstelle zu finden.
* das Kind keinen Arbeitsplatz hat. Zum Beispiel, weil es nach der Ausbildung vom Betrieb nicht übernommen wurde, oder aus anderen Gründen ohne Arbeit ist. Das Kind muss bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet sein und darf wirklich keiner Beschäftigung nachgehen.
Das Kindergeld wird nicht weiter gezahlt
* während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes.
Das Kindergeld wird weiter gezahlt, wenn
* Ihr Kind ein feiwilliges soziales oder ökologisches Jahr macht.
* der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – also zum Beispiel zwischen Abschluss der Schule und Beginn der Ausbildung – nicht länger als vier volle Monate dauert. Gleiches gilt für die Zeit bis zum Beginn des Wehr- und Zivildienstes.
Wie wird die Einkommenshöhe ermittelt?
Zu den Einkünften zählen auch: Stipendien, Waisenrente, Brutto-Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, Zuschüsse nach BaföG (abzüglich einer jährlichen Pauschale). Das BAföG-Darlehen wird jedoch nicht mit einberechnet. Von den Einkünften abgezogen werden können aber die so genannten Werbungskosten – und zwar eine Pauschale von 920 Euro. Geltend machen kann Ihr Kind Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte - also Arbeitsplatz, Berufsschule oder Universität/Fachhochschule. Falls Ihr Kind das maximal erlaubte Einkommen von derzeit 8004 Euro überschreitet, kann es auch mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, einen Teil des Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Das kann auch über eine Einzahlung von einem Teil des Gehalts in eine Direktversicherung geschehen. Allerdings sollte das insofern gut überlegt werden, da Ihr Kind sich dann langfristig an so eine Geldanlage bindet.
"NEIN"
|
|
chris90 - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2005
2037
Beiträge
|
Geschrieben am: 17.09.2010 um 20:14 Uhr
|
|
Zitat von Homer99: Es spielt keine rolle wiviel brutto du in deinem hauptjob verdienst es ist egal ob du 1000 oder 3000 brutto verdienst. bis 400 eur im 2. job sind steuerfrei da man geringfügig beschäftigt ist.
sollte mann noch einen 3 job job haben dann wird dieser mit der steuerklasse 6 versteuert.
mann muss die geringfügige beschäftigung auch nicht bei der steuer angeben da dieser job ja geringfügig ist und man somit keine steuern zahlt der einzige der steuern und sozialabgaben zahlen muß ist der arbeitgeber.
peeeerfekt^^
vielen dank, das wollte ich wissen^^
can be closed^^
.:so live your live:.
|
|
septicus
Team-Ulmler
(offline)
Dabei seit 08.2002
4436
Beiträge
|
Geschrieben am: 17.09.2010 um 21:13 Uhr
|
|
Zitat von chris90:
vielen dank, das wollte ich wissen^^
can be closed^^
Vielleicht haben ja noch andere Leute Fragen zu diesem Komplex. Daher werden wir den nicht closen.
|
|
death_angel - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 09.2003
2269
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 09:20 Uhr
|
|
Zitat von chris90: Zitat von Homer99: Es spielt keine rolle wiviel brutto du in deinem hauptjob verdienst es ist egal ob du 1000 oder 3000 brutto verdienst. bis 400 eur im 2. job sind steuerfrei da man geringfügig beschäftigt ist.
sollte mann noch einen 3 job job haben dann wird dieser mit der steuerklasse 6 versteuert.
mann muss die geringfügige beschäftigung auch nicht bei der steuer angeben da dieser job ja geringfügig ist und man somit keine steuern zahlt der einzige der steuern und sozialabgaben zahlen muß ist der arbeitgeber.
peeeerfekt^^
vielen dank, das wollte ich wissen^^
can be closed^^
Nachdem es hier so viele verschiedene Meinungen zu dem Thema gab, würd ich das lieber mal direkt beim Finanzamt klären...
... i'm a loser baby, so why don't you kill me?
|
|
DCaTroH - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2004
1064
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:34 Uhr
|
|
Zitat von _KoS_: Jetzt hab ich mal eine Frage:
Weis jemand wie das aussieht mit Kindergeld wenn der Hauptjob die Ausbildung ist ?
Tip von einer, die in der Entgeltabrechnung arbeitet:
Oft bieten Arbeitgeber ne Brutto-Umwandlung an, z.B. für Altersvorsorge. Also ein bestimmter monatlicher Betrag, der vom Brutto abgezogen wird. Somit wird dein Brutto kleiner und du hast eher noch Anspruch auf Kindergeld - auch trotz 400-EUR-Job... aber je nachdem, was du in d Ausbildung verdienst, wird das echt knapp.
Ein angemeldeter Nebenjob hat sich bei in d Ausbildung nie gelohnt, weils Kindergeld dann weggefallen ist.
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
|
|
DCaTroH - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2004
1064
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:34 Uhr
|
|
Zitat von chris90: Zitat von Homer99: Es spielt keine rolle wiviel brutto du in deinem hauptjob verdienst es ist egal ob du 1000 oder 3000 brutto verdienst. bis 400 eur im 2. job sind steuerfrei da man geringfügig beschäftigt ist.
sollte mann noch einen 3 job job haben dann wird dieser mit der steuerklasse 6 versteuert.
mann muss die geringfügige beschäftigung auch nicht bei der steuer angeben da dieser job ja geringfügig ist und man somit keine steuern zahlt der einzige der steuern und sozialabgaben zahlen muß ist der arbeitgeber.
peeeerfekt^^
vielen dank, das wollte ich wissen^^
can be closed^^
Hab ich nicht ungefähr das gleiche geschrieben? Tsss... 
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
|
|
chris90 - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2005
2037
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:39 Uhr
|
|
Zitat von DCaTroH: Zitat von _KoS_: Jetzt hab ich mal eine Frage:
Weis jemand wie das aussieht mit Kindergeld wenn der Hauptjob die Ausbildung ist ?
Tip von einer, die in der Entgeltabrechnung arbeitet:
Oft bieten Arbeitgeber ne Brutto-Umwandlung an, z.B. für Altersvorsorge. Also ein bestimmter monatlicher Betrag, der vom Brutto abgezogen wird. Somit wird dein Brutto kleiner und du hast eher noch Anspruch auf Kindergeld - auch trotz 400-EUR-Job... aber je nachdem, was du in d Ausbildung verdienst, wird das echt knapp.
Ein angemeldeter Nebenjob hat sich bei in d Ausbildung nie gelohnt, weils Kindergeld dann weggefallen ist.
so ist das^^
du hast recht, so hab ichs auch gemacht^^
hat auch wunderbar funktioniert bis ich die öhm..... 800€ brutto marke pro monat glaub überschritten hab^^
dann musst du durch rechnungen etc. beweisen das du verlsut gemacht hast, sonst isses kindergeld wech^^
und ja, solche "umwandlungen" hab ich auch gehabt^^
nennt sich vermögenswirksame leistungen^^
.:so live your live:.
|
|
chris90 - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2005
2037
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:40 Uhr
|
|
Zitat von DCaTroH: Zitat von chris90:
peeeerfekt^^
vielen dank, das wollte ich wissen^^
can be closed^^
Hab ich nicht ungefähr das gleiche geschrieben? Tsss...

entschuldigung meine göttin^^
hast du natürlich^^
auch bei dir möchte ich mich bedanken^^
.:so live your live:.
|
|
party-paddy - 32
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2008
1360
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:42 Uhr
|
|
Zitat von DocLove: Auch du solltest wissen, dass ein Minijob bis 400 Steuerfrei ist  Alles darüber musst versteuern.
aber du musst beachten dass er einen anderen job noch hat...
wenn er über die gesamtsumme (jährlich) kommt muss er es versteuern
http://www.profiseller.de/shop1/index.ph p3?ps_id=p156910060
|
|
newlander - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
426
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:44 Uhr
|
|
Zitat von death_angel: Zitat von Homer99: Es spielt keine rolle wiviel brutto du in deinem hauptjob verdienst es ist egal ob du 1000 oder 3000 brutto verdienst. bis 400 eur im 2. job sind steuerfrei da man geringfügig beschäftigt ist.
sollte mann noch einen 3 job job haben dann wird dieser mit der steuerklasse 6 versteuert.
mann muss die geringfügige beschäftigung auch nicht bei der steuer angeben da dieser job ja geringfügig ist und man somit keine steuern zahlt der einzige der steuern und sozialabgaben zahlen muß ist der arbeitgeber.
Nachdem es hier so viele verschiedene Meinungen zu dem Thema gab, würd ich das lieber mal direkt beim Finanzamt klären...
das ist nicht notwendig, da homer vollkommen recht hat.
nochmal zur klarstellung: man kann auch mehrere nebenjobs haben, allerdings darf die grenze von 400 euro insgesamt nicht überschritten werden
DEUTSCHER MEISTER 2011 --- DOUBLESIEGER 2012
|
|
DCaTroH - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2004
1064
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:46 Uhr
|
|
Zitat von newlander: Zitat von death_angel: Zitat von Homer99: Es spielt keine rolle wiviel brutto du in deinem hauptjob verdienst es ist egal ob du 1000 oder 3000 brutto verdienst. bis 400 eur im 2. job sind steuerfrei da man geringfügig beschäftigt ist.
sollte mann noch einen 3 job job haben dann wird dieser mit der steuerklasse 6 versteuert.
mann muss die geringfügige beschäftigung auch nicht bei der steuer angeben da dieser job ja geringfügig ist und man somit keine steuern zahlt der einzige der steuern und sozialabgaben zahlen muß ist der arbeitgeber.
Nachdem es hier so viele verschiedene Meinungen zu dem Thema gab, würd ich das lieber mal direkt beim Finanzamt klären...
das ist nicht notwendig, da homer vollkommen recht hat.
nochmal zur klarstellung: man kann auch mehrere nebenjobs haben, allerdings darf die grenze von 400 euro insgesamt nicht überschritten werden
Man darf die 400 EUR schon überschreiten, muss es dann aber eben versteuern.
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
|
|
DCaTroH - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2004
1064
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:47 Uhr
|
|
Zitat von chris90: Zitat von DCaTroH: Zitat von _KoS_: Jetzt hab ich mal eine Frage:
Weis jemand wie das aussieht mit Kindergeld wenn der Hauptjob die Ausbildung ist ?
Tip von einer, die in der Entgeltabrechnung arbeitet:
Oft bieten Arbeitgeber ne Brutto-Umwandlung an, z.B. für Altersvorsorge. Also ein bestimmter monatlicher Betrag, der vom Brutto abgezogen wird. Somit wird dein Brutto kleiner und du hast eher noch Anspruch auf Kindergeld - auch trotz 400-EUR-Job... aber je nachdem, was du in d Ausbildung verdienst, wird das echt knapp.
Ein angemeldeter Nebenjob hat sich bei in d Ausbildung nie gelohnt, weils Kindergeld dann weggefallen ist.
so ist das^^
du hast recht, so hab ichs auch gemacht^^
hat auch wunderbar funktioniert bis ich die öhm..... 800€ brutto marke pro monat glaub überschritten hab^^
dann musst du durch rechnungen etc. beweisen das du verlsut gemacht hast, sonst isses kindergeld wech^^
und ja, solche "umwandlungen" hab ich auch gehabt^^
nennt sich vermögenswirksame leistungen^^
Nein, ich mein nicht nur die VWLs... bei uns gibts z.B. den Bosch Pensionsfonds, da kannst du so viel wie du willst, monatlich einzahlen und das schmälert dein Gesamtbrutto. Hast dann halt auch keinen Zugriff mehr auf das Geld, dafür bist du reich, wenn in Rente gehst ;)
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
|
|
newlander - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
426
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:47 Uhr
|
|
Zitat von chris90: nennt sich vermögenswirksame leistungen^^
das ist nicht ganz richtig. vL sind leistungen, die dein arbeitgeber dir zusätzlich zahlt. bei gehaltsumwandlungen wird dein brutto gesenkt, so dass auch die steuer sinkt...
DEUTSCHER MEISTER 2011 --- DOUBLESIEGER 2012
|
|
newlander - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
426
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.09.2010 um 14:49 Uhr
|
|
Zitat von DCaTroH: Zitat von newlander: nochmal zur klarstellung: man kann auch mehrere nebenjobs haben, allerdings darf die grenze von 400 euro insgesamt nicht überschritten werden
Man darf die 400 EUR schon überschreiten, muss es dann aber eben versteuern.
ich war davon ausgegangen, dass das klar ist, deshalb habe ich es nicht dazu geschrieben. du hast natürlich recht
DEUTSCHER MEISTER 2011 --- DOUBLESIEGER 2012
|
|