Flo999 - 33
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:06 Uhr
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Und ein Führerschein nicht? Oder ein Reisepass? Ó.ò
Du musst nur einen Amtlichen Lichtbildausweis besitzen, auf dem sowohl ein Foto von dir als auch dein Geburtsdatum vermerkt sind.
(Meines Wissens nach. Kein Gewehr dafür.)
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.07.2010 um 12:08 Uhr
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Ähm, wenn sie dir den Sekt verkauft ohne den Ausweis zu kontrollieren, bzw du ncoh keine 16 bist ist das keinn gütiger Kaufvertrag, da die abgabe von Alkohol an unter 16 nicht erlaubt ist.
Wenn du 16 bist is es deiner.
Diese Mofa dinger kenn ich nciht, aber grundsätzlich gilt ein amtliches Dokument mit lichtbild immer.
Zitat von ocBeatz:
sobald du im laden etwas gekauft hast, ist es in deinem besitz und sie kann es dir nichtmehr entwenden.
sobald du 16 bist solltest du aber einen perso haben, da nur er zum eindeutigen altersnachweis verwendet werden kann
nö, Führerschein oder Reisepass gehen genauseo.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Enchanting- - 31
Experte
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:09 Uhr
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Zitat: man darf aber mit 14 doch schon kaufverträge abschliesen 
Ja schon klar, aber du darfst keinen alkohol oder Zigartetten kaufen...
du darfst dir nur das kaufen, was dem Taschengeldparagraph entspricht ;)
Iss, was gar ist. Trink, was klar ist!
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Flo999 - 33
Champion
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:10 Uhr
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Falsche Argumentation.
Oder willst du mir erzählen, dass du dir von deinem TG als 14 jährige keine 60 Cent für 'n Bier leisten konntest? ;)
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ught - 39
Champion
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:11 Uhr
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Zitat von Brummifahrer: Doch sie darf, solange du dich auf dem Gelände des Ladens befindest (Privat/Firmengrundstück) .
Prüfbesch. ist gültig wenn sich ein Lichtbild von dir darauf befindet .
erstens das, und zweitens ist der kaufvertrag hinfällig, wenn er aufgrund falscher angaben getätigt wird.
Also, falls sich jemand ein produkt erschwindelt, das er nicht kaufen darf, dann kann man diesen kaufvertrag wieder rückgängig machen.
Geld zurück - Produkt ab ins Regal.
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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DarkDrag0n - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.07.2010 um 12:16 Uhr
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Okey ich danke euch schonmal für eure Hilfe ;)
Also ich bin ja schon 16 und ich habe den Ausweis ja auch nachträglich gezeigt, sie hatte gemeint das Mofa-Prüfbescheinigung nicht gilt. Dann hab ich einfach mein Ausweis genommen und bin gegangen.
Im Edika kauf ich nicht mehr ein. Handelshof ist da viel besser entweder fragen se gar nicht oder sie akzeptieren die Prüfbescheinigung.
Auch ein großes Danke an bigshow2 der mir auch persönlich weitergeholfen hat ;)
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:16 Uhr
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Also:
Solange du unter 16 bist, bzw dich nicht ausweisen kannst darf sie dir das sehr wohl wegnehmen.
Amtlicher Ausweis mit Lichtbild gilt, egal welcher
Wäre noch zu klären, ob ich Kids ihre Vodkaflasche wegnehmen darf, ähnlich der sog. "Jedermannfestnahme"...
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Seni_ - 30
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:40 Uhr
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also eine prüfbescheinigung ist ein dokument dass müssen sie akzeptieren dass hat mir ein security gesagt als ich mit der mofa bescheinigung von mienem bruder in nen club wollte
I ♥ HER
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