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Forum / Young Life

Frage zum Alkoholkauf/ Ausweis

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Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:46 Uhr

Zitat von jooon:

Zitat von Flo999:

Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?


das schon

aber solange du es nicht konsumierst und es dir die verkäuferin verkauf ist es ihre schuld da sie auif den jugendschutz aufpassen nmusst

Sorry.
Aber nach 5 maligem lesen hab ich immernoch nich gerafft was du mir sagen willst Oo
Schatza_ - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr

Zitat von Flo999:

Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?


Doch das darf ich, das ist mein Job.

Ich darf zwar nicht kaufen, aber verkaufen.
Darf auch an Silvester die Rakten und alles verkaufen ;-)

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

nikhey
Profi (offline)

Dabei seit 02.2009
760 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr

Zitat von Flo999:

Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?


hab ich auchmal gehört..

Alkohol ist keine Lösung.. , sondern ein Destillat :]

Brummifahrer - 45
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
31 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr

Doch sie darf, solange du dich auf dem Gelände des Ladens befindest (Privat/Firmengrundstück) .
Prüfbesch. ist gültig wenn sich ein Lichtbild von dir darauf befindet .

Brumm- brumm

Schatza_ - 32
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
835 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr

Zitat von nikhey:

Zitat von Flo999:

Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?


hab ich auchmal gehört..


ist ja aber nicht so!

ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ

Staudi88 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
200 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:49 Uhr

Zitat von Enchanting-:

also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)



erst wenn man bezahlt hat ;-)
Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:50 Uhr

Alright. Schon wieder was gelernt.
Muss ich also, Gott sei Dank, doch nicht dumm sterben ^_^
jooon - 28
Profi (offline)

Dabei seit 02.2009
412 Beiträge
Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:50 Uhr

Zitat von Flo999:

Zitat von jooon:

Zitat von Flo999:

Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?


das schon

aber solange du es nicht konsumierst und es dir die verkäuferin verkauf ist es ihre schuld da sie auif den jugendschutz aufpassen nmusst

Sorry.
Aber nach 5 maligem lesen hab ich immernoch nich gerafft was du mir sagen willst Oo


wenn sie dir etwas verkauft was du nicht konsumieren darfst ist es ihre schul

was ist daran nicht zu eraffn

am anfang vom thread ist ein lustiger beitrag xD

valaina - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2010
114 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:51 Uhr

also du hast einen kaufvertrag abgeschlossen in dem du den sekt bezahlt hast, das heißt der sekt ist dein besitz und du kannst sie ohne scheiß sogar wegen diebstahl anzeigen wenn sie dir den weg nimmt. so einfach.

wärst du unter 16 und sie hätte die flasche zurück verlangt hätte ich die bullen angerufen und eine anzeige gemacht, dass supermarkt xy alkohol an unbefugte verkauft. :-D

bei mir wollte auch mal eine den ausweis nachträglich sehen ich hab nur den kopf geschüttelt. mach dir keine sorgen, die kassentussi erzält scheiße am laufenden band weil se angst hat, was falsch gemacht zu haben.
Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:52 Uhr

Dein Deutsch.
Denn das ist einfach grottig.
Da versteh' ich ja mehr, wenn ich mich mit 'nem ganzen Negerstamm auf Swahili unterhalte..
camora- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
145 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:56 Uhr

Zitat von Enchanting-:

also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)



den du somit aber nicht erfüllst wenn du nicht 18 (16´) bist
Enchanting- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2008
1576 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:59 Uhr

Zitat von camora-:

Zitat von Enchanting-:

also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)



den du somit aber nicht erfüllst wenn du nicht 18 (16´) bist


Ja, aber er is es ja ;)

Iss, was gar ist. Trink, was klar ist!

camora- - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
145 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:00 Uhr

ja aber da du ja nicht alt genug bist kannst du den kaufvertrag ja nicht erfüllen, von daher kann sie dir den sekt oder was auch immer wieder abnehemen, natürlich nur wenn sie dir dein geld wieder gibt
stylaandy - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2010
335 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:00 Uhr

Zitat von Enchanting-:

Zitat von camora-:

Zitat von Enchanting-:

also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)



den du somit aber nicht erfüllst wenn du nicht 18 (16´) bist


Ja, aber er is es ja ;)


man darf aber mit 14 doch schon kaufverträge abschliesen ;-)

alias camaro, pontiacGTO, AudiCoupe......

ocBeatz - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2010
131 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:01 Uhr

Zitat von DarkDrag0n:



sobald du im laden etwas gekauft hast, ist es in deinem besitz und sie kann es dir nichtmehr entwenden.
sobald du 16 bist solltest du aber einen perso haben, da nur er zum eindeutigen altersnachweis verwendet werden kann
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