Flo999 - 33
Champion
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:46 Uhr
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Zitat von jooon: Zitat von Flo999: Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?
das schon
aber solange du es nicht konsumierst und es dir die verkäuferin verkauf ist es ihre schuld da sie auif den jugendschutz aufpassen nmusst
Sorry.
Aber nach 5 maligem lesen hab ich immernoch nich gerafft was du mir sagen willst Oo
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Schatza_ - 32
Profi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr
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Zitat von Flo999: Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?
Doch das darf ich, das ist mein Job.
Ich darf zwar nicht kaufen, aber verkaufen.
Darf auch an Silvester die Rakten und alles verkaufen
ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ
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nikhey
Profi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr
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Zitat von Flo999: Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?
hab ich auchmal gehört..
Alkohol ist keine Lösung.. , sondern ein Destillat :]
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Brummifahrer - 45
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr
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Doch sie darf, solange du dich auf dem Gelände des Ladens befindest (Privat/Firmengrundstück) .
Prüfbesch. ist gültig wenn sich ein Lichtbild von dir darauf befindet .
Brumm- brumm
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Schatza_ - 32
Profi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:47 Uhr
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Zitat von nikhey: Zitat von Flo999: Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?
hab ich auchmal gehört..
ist ja aber nicht so!
ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ
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Staudi88 - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:49 Uhr
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Zitat von Enchanting-: also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)
erst wenn man bezahlt hat
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Flo999 - 33
Champion
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:50 Uhr
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Alright. Schon wieder was gelernt.
Muss ich also, Gott sei Dank, doch nicht dumm sterben ^_^
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jooon - 28
Profi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:50 Uhr
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Zitat von Flo999: Zitat von jooon: Zitat von Flo999: Dir ist aber bewusst dass du, soweit ich weiß, nichts verkaufen darfst, was du selbst nicht konsumieren darfst?
das schon
aber solange du es nicht konsumierst und es dir die verkäuferin verkauf ist es ihre schuld da sie auif den jugendschutz aufpassen nmusst
Sorry.
Aber nach 5 maligem lesen hab ich immernoch nich gerafft was du mir sagen willst Oo
wenn sie dir etwas verkauft was du nicht konsumieren darfst ist es ihre schul
was ist daran nicht zu eraffn
am anfang vom thread ist ein lustiger beitrag xD
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valaina - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:51 Uhr
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also du hast einen kaufvertrag abgeschlossen in dem du den sekt bezahlt hast, das heißt der sekt ist dein besitz und du kannst sie ohne scheiß sogar wegen diebstahl anzeigen wenn sie dir den weg nimmt. so einfach.
wärst du unter 16 und sie hätte die flasche zurück verlangt hätte ich die bullen angerufen und eine anzeige gemacht, dass supermarkt xy alkohol an unbefugte verkauft.
bei mir wollte auch mal eine den ausweis nachträglich sehen ich hab nur den kopf geschüttelt. mach dir keine sorgen, die kassentussi erzält scheiße am laufenden band weil se angst hat, was falsch gemacht zu haben.
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Flo999 - 33
Champion
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:52 Uhr
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Dein Deutsch.
Denn das ist einfach grottig.
Da versteh' ich ja mehr, wenn ich mich mit 'nem ganzen Negerstamm auf Swahili unterhalte..
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camora- - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:56 Uhr
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Zitat von Enchanting-: also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)
den du somit aber nicht erfüllst wenn du nicht 18 (16´) bist
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Enchanting- - 31
Experte
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 11:59 Uhr
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Zitat von camora-: Zitat von Enchanting-: also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)
den du somit aber nicht erfüllst wenn du nicht 18 (16´) bist
Ja, aber er is es ja ;)
Iss, was gar ist. Trink, was klar ist!
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camora- - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:00 Uhr
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ja aber da du ja nicht alt genug bist kannst du den kaufvertrag ja nicht erfüllen, von daher kann sie dir den sekt oder was auch immer wieder abnehemen, natürlich nur wenn sie dir dein geld wieder gibt
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stylaandy - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:00 Uhr
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Zitat von Enchanting-: Zitat von camora-: Zitat von Enchanting-: also ich denke jetzt mal, dass man nachträglich keinen ausweis verlangen darf! ;)
sobald der artikel über des ding gezogen wurde, hat man einen kaufvertrag abgeschlossen..;)
den du somit aber nicht erfüllst wenn du nicht 18 (16´) bist
Ja, aber er is es ja ;)
man darf aber mit 14 doch schon kaufverträge abschliesen
alias camaro, pontiacGTO, AudiCoupe......
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ocBeatz - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:01 Uhr
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sobald du im laden etwas gekauft hast, ist es in deinem besitz und sie kann es dir nichtmehr entwenden.
sobald du 16 bist solltest du aber einen perso haben, da nur er zum eindeutigen altersnachweis verwendet werden kann
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