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Forum / Young Life

Frage zum Alkoholkauf/ Ausweis

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Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:06 Uhr

Und ein Führerschein nicht? Oder ein Reisepass? Ó.ò
Du musst nur einen Amtlichen Lichtbildausweis besitzen, auf dem sowohl ein Foto von dir als auch dein Geburtsdatum vermerkt sind.
(Meines Wissens nach. Kein Gewehr dafür.)
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.07.2010 um 12:08 Uhr

Ähm, wenn sie dir den Sekt verkauft ohne den Ausweis zu kontrollieren, bzw du ncoh keine 16 bist ist das keinn gütiger Kaufvertrag, da die abgabe von Alkohol an unter 16 nicht erlaubt ist.
Wenn du 16 bist is es deiner.
Diese Mofa dinger kenn ich nciht, aber grundsätzlich gilt ein amtliches Dokument mit lichtbild immer.

Zitat von ocBeatz:

Zitat von DarkDrag0n:



sobald du im laden etwas gekauft hast, ist es in deinem besitz und sie kann es dir nichtmehr entwenden.
sobald du 16 bist solltest du aber einen perso haben, da nur er zum eindeutigen altersnachweis verwendet werden kann


nö, Führerschein oder Reisepass gehen genauseo.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Enchanting- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2008
1576 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:09 Uhr

Zitat:

man darf aber mit 14 doch schon kaufverträge abschliesen ;-)


Ja schon klar, aber du darfst keinen alkohol oder Zigartetten kaufen...
du darfst dir nur das kaufen, was dem Taschengeldparagraph entspricht ;)


Iss, was gar ist. Trink, was klar ist!

Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:10 Uhr

Falsche Argumentation.
Oder willst du mir erzählen, dass du dir von deinem TG als 14 jährige keine 60 Cent für 'n Bier leisten konntest? ;)
ught - 39
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:11 Uhr

Zitat von Brummifahrer:

Doch sie darf, solange du dich auf dem Gelände des Ladens befindest (Privat/Firmengrundstück) .
Prüfbesch. ist gültig wenn sich ein Lichtbild von dir darauf befindet .


erstens das, und zweitens ist der kaufvertrag hinfällig, wenn er aufgrund falscher angaben getätigt wird.
Also, falls sich jemand ein produkt erschwindelt, das er nicht kaufen darf, dann kann man diesen kaufvertrag wieder rückgängig machen.

Geld zurück - Produkt ab ins Regal.

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

DarkDrag0n - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2009
209 Beiträge
Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.07.2010 um 12:16 Uhr

Okey ich danke euch schonmal für eure Hilfe ;)

Also ich bin ja schon 16 und ich habe den Ausweis ja auch nachträglich gezeigt, sie hatte gemeint das Mofa-Prüfbescheinigung nicht gilt. Dann hab ich einfach mein Ausweis genommen und bin gegangen.
Im Edika kauf ich nicht mehr ein. Handelshof ist da viel besser entweder fragen se gar nicht oder sie akzeptieren die Prüfbescheinigung.

Auch ein großes Danke an bigshow2 der mir auch persönlich weitergeholfen hat ;)
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:16 Uhr

Also:
Solange du unter 16 bist, bzw dich nicht ausweisen kannst darf sie dir das sehr wohl wegnehmen.
Amtlicher Ausweis mit Lichtbild gilt, egal welcher

Wäre noch zu klären, ob ich Kids ihre Vodkaflasche wegnehmen darf, ähnlich der sog. "Jedermannfestnahme"...

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Seni_ - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2010
51 Beiträge
Geschrieben am: 25.07.2010 um 12:40 Uhr

also eine prüfbescheinigung ist ein dokument dass müssen sie akzeptieren dass hat mir ein security gesagt als ich mit der mofa bescheinigung von mienem bruder in nen club wollte ;-)

I ♥ HER

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