la-insania - 36
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 21:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2010 um 21:55 Uhr
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Gut möglich, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es Stundengrenzen für geringfügig Beschäftigte gibt.
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michael67 - 57
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 21:59 Uhr
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Zitat von la-insania: ändert aber nichts an der Tatsache, dass es Stundengrenzen für geringfügig Beschäftigte gibt.
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Die gibt es eben schon .. lies mal das Souial GesetzBuch etwas durch ... da steht so einiges drin...beschäftige Dich mal mit so etwas ...
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la-insania - 36
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 22:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2010 um 22:02 Uhr
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Was anderes habe ich ja nicht gesagt, lies meinen Post nochmal.
Du warst ja derjenige, der gesagt hat, dass es keine Stundengrenzen gibt.
Ist jetzt ja auch egal. Threadsteller wollte bestimmt nichts über Gesetze wissen.
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michael67 - 57
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 22:03 Uhr
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Stimmt...ich habe das gesagt ..es gibt keine Stundengrenze für 400 Euro Jobler... wenn Dein Chef das so handhabt ist es ja seine sache...
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la-insania - 36
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 22:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2010 um 22:08 Uhr
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So ist es. Deshalb sagte ich auch, dass es von Betrieb zu Betrieb verschieden ist. Ich denke, meiner wird nicht der einzige sein, der das so handhabt.
Wie es da gesetzlich aussieht, weiß ich nicht. Wenn du aber sagst, dass es sowas eigentlich nicht gibt, gibt es scheinbar irgendwelche Klauseln, die das dann doch erlauben.
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0100fe - 32
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 22:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2010 um 22:15 Uhr
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Was wird das hier?
Eine Tagung der Frau Sozialministerin oder ein Wettbewerb, wer die meisten Paragraphen kopiert!?
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michael67 - 57
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 22:34 Uhr
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....genau..besser wäre ein beitrag von Dir zum Thema als zu Spamen.
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Fully_Alive - 37
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 22:48 Uhr
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Also viele Supermärkte haben das "Überstundensystem". Das heißt, man stellt dich für einen Stundenlohn von sagen wir 10.50€ ein und deine Soll-Stunden (die man dir pro Monat auf alle Fälle geben muss) liegen bei 10,0h. Das heißt du musst pro Monat mindestens 10h arbeiten. Der Rest wird je nach Bedarf eingeteilt. Wenn also viele Mitarbeiter krank sind oder viele Urlaub haben hast du automatisch mehr Stunden als geringfügig Beschäftigter. Das kann dann am Ende auf genau 400€ hinauslaufen aber auch nur auf 300€. Je nach Geschäftslage.Somit hab ich meine letzten 3 Schuljahre gearbeitet und ich war meist zufrieden mit meinen Arbeitsstunden. Allerdings ist im Dienstleistungsgewerbe nach meinen Erfahrungen auch eine Recht niedrige Hemmschwelle in Sachen Rücksicht auf Schule vorhanden. Kurz: Es ist ihnen egal, wenn du viele Klausuren oder Prüfungen schreibst. Du musst IMMER Urlaub nehmen - außer du hast nen gutmütigen Personalchef der auch mal Schichten tauscht.
Meine Stunden waren immer sehr variabel. Mal Samstag früh, mal Mittwoch abend ein paar Stunden, mal auch in den Ferien mehrere volle Schichten.
Im Sommer habe ich Ferienarbeit gemacht, dazu musste ich allerdings meinen 400€ Vertrag "kündigen" und einen Ferienjobvertrag unterschreiben. Nach meinem Ferienjob wurde ich wieder unter meinen bisherigen Gegebenheiten eingestellt.
Da musst dich allerdings bei einem Bewerbungsgespräch schlau machen - jeder Betrieb handhabt es anders!
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IOU_666 - 33
Experte
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Geschrieben am: 14.06.2010 um 11:51 Uhr
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bein er bäckerei suchen die immer leute^^
Cupcake!!!!! *-*
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