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Kinderausweis

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--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:30 Uhr

Zitat von Wolleblob:

Zitat von Wolleblob:

wenn dein kinderausweis abgelaufen ist ist das eig. relativ wurschd. in deutschland besteht zwar eine ausweispflicht, aber das heisst nur das du deine identität mit einem gültigen amtlichen dokument mit lichtbild nachweisen können musst, d.h. jede art von führerschein (auch mofa-bescheinigung) oder reisepass oder ähnliches geht, ein personalausweis ist rein theoretisch keine pflicht, aber je nach situation dann halt doch die beste lösung. also ich hab ihn auch erst n monat nach meim 16er beantragt, bin in der zwichenzeit von der polizei kontrolliert worden und konnte mich ohne probleme mit mofa-führerschein ausweisen.

hoffe das hilft dir ;)


Zitat von --Joerg--:

Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen (§ 1 PAuswG). Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen)


das wirft ja nochmal ein anderes licht auf den sachverhalt...
aber der polizist hat es mir wie oben erklärt :nixblicker:


Oft wird die Meinung vertreten, dass man seinen Personalausweis stets mitführen müsse. Eine solche Mitführpflicht besteht jedoch in Deutschland nicht, es gilt lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Dieser kann demnach z. B. auch in der Wohnung aufbewahrt werden. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:31 Uhr

Zitat von Wolleblob:

Zitat von Wolleblob:

wenn dein kinderausweis abgelaufen ist ist das eig. relativ wurschd. in deutschland besteht zwar eine ausweispflicht, aber das heisst nur das du deine identität mit einem gültigen amtlichen dokument mit lichtbild nachweisen können musst, d.h. jede art von führerschein (auch mofa-bescheinigung) oder reisepass oder ähnliches geht, ein personalausweis ist rein theoretisch keine pflicht, aber je nach situation dann halt doch die beste lösung. also ich hab ihn auch erst n monat nach meim 16er beantragt, bin in der zwichenzeit von der polizei kontrolliert worden und konnte mich ohne probleme mit mofa-führerschein ausweisen.

hoffe das hilft dir ;)


Zitat von --Joerg--:

Rechtsgrundlagen

In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen (§ 1 PAuswG). Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen)


das wirft ja nochmal ein anderes licht auf den sachverhalt...
aber der polizist hat es mir wie oben erklärt :nixblicker:


Wiso wirft das n anderes Licht drauf?
1. musst du nur einen besitzen, d.h. der muss zuhause rumliegen und
2. Kannst du dich trotzdem mit dem Führerschein ausweisen.
Du musst nur im notfall nen Ausweis nachzeigen können.

Aber wie gesagt, das interessiert keine Sau! Und ausgebürgert wirst du gleich tausend mal nicht.
:autsch:

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Wolleblob
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
211 Beiträge
Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:35 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Wiso wirft das n anderes Licht drauf?
1. musst du nur einen besitzen, d.h. der muss zuhause rumliegen und
2. Kannst du dich trotzdem mit dem Führerschein ausweisen.
Du musst nur im notfall nen Ausweis nachzeigen können.


richtig, der polizist meinte nur es ist nichtmal vorgeschrieben einen zu besitzen wenn man sich mit führerschein etc. ausweisen kann :nixblicker:

egal, ich hab einen...^^=)


Bismarck biss Marc, bis Marc Bismarck biss...

Lilyfee_ - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2008
63 Beiträge
Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:36 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Zitat von Lilyfee_:

ich find ihn doch gerade nicht ^^"

weil ich will an meinem 16ten ins Vio. Mit meinem Kinderausweis. So als spaß iwie. Deswegen die frage wie lange er gültig ist.


Ach, die werden dich ja wohl auch ncoh reinlassen wenn er abgelaufen ist. Mein perso is glaub seit 6 Jahren :D

Aber wenn du ihn nicht findest bringts ja auch nichts :-P


Nein, ich finde ihn nur jetzt gerade nicht.
Ich hab heute einen neuen Schrank bekommen deswegen liegt jetzt alles rum.

wenn die jemand nicht mehr aus dem kopf geht, gehört er vielleicht dorthin?

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:37 Uhr

Zitat von Lilyfee_:

Zitat von bockwurst82:

Zitat von Lilyfee_:

ich find ihn doch gerade nicht ^^"

weil ich will an meinem 16ten ins Vio. Mit meinem Kinderausweis. So als spaß iwie. Deswegen die frage wie lange er gültig ist.


Ach, die werden dich ja wohl auch ncoh reinlassen wenn er abgelaufen ist. Mein perso is glaub seit 6 Jahren :D

Aber wenn du ihn nicht findest bringts ja auch nichts :-P


Nein, ich finde ihn nur jetzt gerade nicht.
Ich hab heute einen neuen Schrank bekommen deswegen liegt jetzt alles rum.


Dann kuck drauf sobald du ihn hast ;-)
Aber wie gesagt, es interessiert keine Sau ob der abgelaufen ist. Wenn es dein Geburtstag ist wird dich der Vio-Türsteher ganz bestimmt nciht deswegen rausschmeißen.
Viel Spaß!

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

JchLiebeJhn - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
18 Beiträge
Geschrieben am: 14.02.2010 um 00:17 Uhr

Oh Gott. hehe ^^
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