Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:35 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Wiso wirft das n anderes Licht drauf?
1. musst du nur einen besitzen, d.h. der muss zuhause rumliegen und
2. Kannst du dich trotzdem mit dem Führerschein ausweisen.
Du musst nur im notfall nen Ausweis nachzeigen können.
richtig, der polizist meinte nur es ist nichtmal vorgeschrieben einen zu besitzen wenn man sich mit führerschein etc. ausweisen kann 
egal, ich hab einen...^^=)
Bismarck biss Marc, bis Marc Bismarck biss...
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