Lilyfee_ - 31
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:08 Uhr
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Ist der bis zum 16. Geburtstag oder nur bis einen Tag davor gültig?
Ich muss zugeben ich finde meinen gerade nicht ^^"
Jeden der hier mit Google ankommt fress ich auf.
Hätte ich dort etwas gefunden hätte ich nicht gefragt.
Vorallem er ist an dem Tag, an dem er abläuft doch bis um 24 Uhr gültig. Oder liege ich flasch?
wenn die jemand nicht mehr aus dem kopf geht, gehört er vielleicht dorthin?
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meexx - 31
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:11 Uhr
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soviel ich weiß mussst du ab 16 einen perso haben ansonsten hast du ein problem wenn man dich erwischt... ich glaub du hast sogar so lang zeit wenn du den an deinem b-day beantragst bis der dann fertig ist.. diese 2 wochen oder 3 haste glaub zeit bekommst nen vorläufigen
Wer zuletzt lacht, denkt zu langsam :)
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--Joerg--
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:11 Uhr
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normal am Geburtstag bis 24 Uhr.
Und wenn bis dahin keinen Personalausweis
hast, wirst Du ausgebürgert.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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meexx - 31
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:13 Uhr
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Zitat von --Joerg--: normal am Geburtstag bis 24 Uhr.
Und wenn bis dahin keinen Personalausweis
hast, wirst Du ausgebürgert.
achwas
du gehst aufs rathaus und bekommst nen vorläufigen *__* ausgebürgert gehts noch...
als ob sich das deutschland leisten könnte
Wer zuletzt lacht, denkt zu langsam :)
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-thoughtless - 30
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:13 Uhr
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also meiner läuft am tag vor meim 16 gebbi ab :)
♥
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Kryptonit - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:15 Uhr
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also wenn ich mich nicht irre war meiner damals bis einen tag vor meinem 16ten gültig. Mein perso genau so bis einen tag vor meinem 21sten.
Allerdings hatte ich meinen Perso schon etwa 2 wochen vor meinem 16ten
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byne92 - 33
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:16 Uhr
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Also bei meinem Kumpel war es so.
Der hatte einen hat ihn verloren, dann ist der mit 17 mit dem Kinderausweis noch in die Discos gegangen..bis er ca. 3Wochen später den neuen Perso bekam.
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meexx - 31
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:16 Uhr
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außerdem reicht dein reisepass auch wenn du einen hast...
damit weist du dich ja auch aus
Wer zuletzt lacht, denkt zu langsam :)
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:18 Uhr
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Ausgebürgert? Das war n Scherz oder? Hoffentlich.
Als ob das irgend eine alte sau interessiert ob dein Ausweis abgelaufen ist. Du hast zwar theoretisch ne Ausweispflicht, aber du musst das Ding ncihtmal mitführen. Es reicht wenn das Ding zuhause ist. Und wenn du mist baust wirst du mit 16 eh zu deinen Eltern verfrachtet, da kräht doch kein Hahn danach ob der n paar Tage lang abgelaufen ist.
NUR wenn du in den urlaub willst is es wichtig, dann muss der aber eh meist noch länger gültig sein.
Viele Länder verlangen nen Reisepass, der noch n Jahr nach geplantem Ausreisedatum gilt. Ist abr n anders Thema.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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LordAnubisIV - 36
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:20 Uhr
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Zitat von Lilyfee_:
Jeden der hier mit Google ankommt fress ich auf.
?
was nimmst du für gewürze?! 
steht das nicht normalerweise auf den ausweisen drauf bis wann die gültig sind?!
Back to the Roots!
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byne92 - 33
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:22 Uhr
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Zitat von LordAnubisIV: Zitat von Lilyfee_:
Jeden der hier mit Google ankommt fress ich auf.
?
was nimmst du für gewürze?!
steht das nicht normalerweise auf den ausweisen drauf bis wann die gültig sind?!
normalerweiße schon
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--Joerg--
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:24 Uhr
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Rechtsgrundlagen
In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen (§ 1 PAuswG). Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen)
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Wolleblob
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:25 Uhr
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wenn dein kinderausweis abgelaufen ist ist das eig. relativ wurschd. in deutschland besteht zwar eine ausweispflicht, aber das heisst nur das du deine identität mit einem gültigen amtlichen dokument mit lichtbild nachweisen können musst, d.h. jede art von führerschein (auch mofa-bescheinigung) oder reisepass oder ähnliches geht, ein personalausweis ist rein theoretisch keine pflicht, aber je nach situation dann halt doch die beste lösung. also ich hab ihn auch erst n monat nach meim 16er beantragt, bin in der zwichenzeit von der polizei kontrolliert worden und konnte mich ohne probleme mit mofa-führerschein ausweisen.
hoffe das hilft dir ;)
Bismarck biss Marc, bis Marc Bismarck biss...
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Lilyfee_ - 31
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:26 Uhr
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ich find ihn doch gerade nicht ^^"
weil ich will an meinem 16ten ins Vio. Mit meinem Kinderausweis. So als spaß iwie. Deswegen die frage wie lange er gültig ist.
wenn die jemand nicht mehr aus dem kopf geht, gehört er vielleicht dorthin?
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.02.2010 um 23:28 Uhr
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Zitat von Lilyfee_: ich find ihn doch gerade nicht ^^"
weil ich will an meinem 16ten ins Vio. Mit meinem Kinderausweis. So als spaß iwie. Deswegen die frage wie lange er gültig ist.
Ach, die werden dich ja wohl auch ncoh reinlassen wenn er abgelaufen ist. Mein perso is glaub seit 6 Jahren :D
Aber wenn du ihn nicht findest bringts ja auch nichts
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Wolleblob
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Geschrieben am: 13.02.2010 um 23:28 Uhr
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Zitat von Wolleblob: wenn dein kinderausweis abgelaufen ist ist das eig. relativ wurschd. in deutschland besteht zwar eine ausweispflicht, aber das heisst nur das du deine identität mit einem gültigen amtlichen dokument mit lichtbild nachweisen können musst, d.h. jede art von führerschein (auch mofa-bescheinigung) oder reisepass oder ähnliches geht, ein personalausweis ist rein theoretisch keine pflicht, aber je nach situation dann halt doch die beste lösung. also ich hab ihn auch erst n monat nach meim 16er beantragt, bin in der zwichenzeit von der polizei kontrolliert worden und konnte mich ohne probleme mit mofa-führerschein ausweisen.
hoffe das hilft dir ;)
Zitat von --Joerg--: Rechtsgrundlagen
In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise (PersAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass (Ausweispflicht) besitzen (§ 1 PAuswG). Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z. B. beim Führen bestimmter Waffen)
das wirft ja nochmal ein anderes licht auf den sachverhalt...
aber der polizist hat es mir wie oben erklärt
Bismarck biss Marc, bis Marc Bismarck biss...
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