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Frage zum Jugendschutz

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Soulsuite - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
356 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 17:49 Uhr

Zitat von inipi:

Zitat von Soulsuite:

schonmal dran gedacht, dass ich in dem fall der erziehungsberechtige wäre?
sobald die eltern nicht da sind und ein volljähriges geschwisternteil anwesend ist wird automatisch die berechtigung übertragen.
deswegen hätte das eigentlich gehen müssen.
meine oma ist genauso wenig erziehungsberechtigt wie ich.
also!!
bzw. aufsichtspflicht, ist wohl das bessere wort.


du verwechselst erziehungsberechtigt mit erziehungsbeauftragt.
die eltern können die aufsichtspflicht an dritte übertragen, das sind dann die erziehungsbeauftragten (kindergärtnerinnen, geschwister, nachbarn o.ä)
Prinzipiell ist es für ü18 möglich, mit einem schriftlich bestimmten erziehungsbeauftragten unterwegs zu sein. veranstalter (diskotheken, obstwiesenfestival etc) sind allerdings nicht verpflichtet, diesen "muttizettel" anzuerkennen, da sie im zweifelsfall haftbar gemacht werden können.
ansonsten ist die ausgangsregelung so, dass jugendliche bis 14 jahre um acht zu hause sein müssen, 14-16 um zehn, 16-18 um zwölf. das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
wie lange ein kind sich dann tatsächlich draußen aufghalten darf können die eltern zwar festlegen - sie müssen dann allerdings auch mit einer anzeige wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht rechnen, wenn ihr kind erwischt wird.
so, ich hoffe jetzt sind alle klarheiten beseitigt.
nachzulesen ist das übrigens im SGBVIII


dann hab ich wohl einfach das wort verwechselt.
du weißt schon was ich mit meinem post meine ;-)
seetheye
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2008
63 Beiträge

Geschrieben am: 06.07.2009 um 18:31 Uhr

jo...bis zehn uhr darfsch unterwegs sein..mit begleitung der eltern glaub so lange du wilsch...
Silberfalke
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
3 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2009 um 18:34 Uhr

Zitat von seetheye:

jo...bis zehn uhr darfsch unterwegs sein..mit begleitung der eltern glaub so lange du wilsch...


nein da ist das Gesetz eindeutig nur bis 10 Uhr
kathrin_92 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
112 Beiträge
Geschrieben am: 06.07.2009 um 18:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.07.2009 um 18:46 Uhr

Zitat von Soulsuite:

das mit dem vollmachtschreiben mit dem großen bruder funktioniert leider nicht.
hab ich selbst schon erlebt.
meine schwester war damals noch keine 18.
ich aber volljährig, meine eltern im urlaub.
also hab ich die vollmacht unterschrieben. wir haben eine abfuhr kassiert.
wir haben dann die unterschrift von unserer oma geholt, dann hats komischerweise geklappt.
jetzt frag mich aber nicht warum.
ich seh da jetzt keinen unterschied, ob ich das ding unterschreib, als volljähriger bruder oder meine oma :)


volljähriger bruder oder schwester akzeptieren die meisten nicht, auch wenn die aufsichtspflicht dann auf den bruder oder schwester übergeht. hat mir mal so n security-typ erklärt weil man bei geschwistern nie sicher sein kann ob die eltern wirklich im urlaub sind und ob die das wirklich erlaubt haben usw usw da gehen dann die meisten auf nummer sicher und wollen halt die unterschrift von den eltern oder mindestens oma/opa, kommt drauf an wie streng die security ist
manche sind auch ganz streng mit der begleitperson, manche sagen muss n bruder oder ne schwester sein, manche sagen einfach muss ü 18 sein und andere dann wieder müssen geschwister sein und mindestens 21...ist irgendwie ganz komisch und vorallem kann man sich nie sicher sein ob das auch funktioniert. kann ja jeder veranstallter für sich entscheiden

Sex ist böse, Drogen sind verwerflich und die Erde ist eine Scheibe...

Kathaa__ - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
253 Beiträge
Geschrieben am: 10.07.2009 um 20:19 Uhr

Zitat von marci-94:

unter 16 eig. bis 10 uhr
mit vater oder mutter so lange wie du willst glaub ich
und mit bruder kommts auf die secruity an. kann sien dass du n vollmachtsschreiben von deinem vater brauchst wo drufsteht dass er deinem bruder die aufsichtspflicht für dich übernimmt.

So weiß ich's auch. ;-)
-knuddlmaus-
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
127 Beiträge
Geschrieben am: 14.07.2009 um 18:00 Uhr

Zitat von Janipuu:

Hey ;-)
Wie lange dürfen Jugendlich von ab 14 unter 16 abends weggehen?
Und wie lange in Begleitung der Eltern?
Darf auch der volljährige Bruder Aufsichtsperson sein?
Danke im vorraus
LG Janipuu

also das ist so, dass du mit 14 nicht viel machen darfst....
also d musst ohne elternliche Begleitung spätestens um 10.00 daheim sein und auch in keine Clubs oder so...
was du aber darfst ist der Verzehr von Alkohol, wenn deine Eltern dabei sind und es dir ausdrücklich erlauben...
mit erziehungsberechtigten personen darfst du auch eg bleiben, allerding müssen die von den eltern bekannt sein und auch ausdrücklich von deinen eltern (per schrieben oder so) geklärt werden, dass sie die aufsicht übe dich hat...
allerdings alkohol und so geht trotzdem nur mit eltern....
ja aber es gibt auch ausnahmen auf bestimmten veranstaltungen (kirche und so) wenn deine eltern informiert sind, dasrfst du auch länger dort bleinen, musst aber dann abgeholt erden
inipi - 37
Experte (offline)

Dabei seit 08.2003
1245 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 22:42 Uhr

nochmal ganz ausdrücklich:
erziehungsBERECHTIGT sind nur die eltern, oder wer vom jugendamt dazu bestimmt wurde (beim todesfall/erziehungsunfähigkeit der eltern).
was ihr meint, sind erziehungsBEAUFTRAGTE, und die haben im zweifelsfall keine entscheidungsmacht und müssen in bestimmtn fällen auch nicht anerkannt werden.

mir doch egal... in meinem kopf war das logisch...

Irish-Heart - 34
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
3535 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2009 um 13:43 Uhr

Zitat von Janipuu:

Hey ;-)
Wie lange dürfen Jugendlich von ab 14 unter 16 abends weggehen?
Und wie lange in Begleitung der Eltern?
Darf auch der volljährige Bruder Aufsichtsperson sein?
Danke im vorraus
LG Janipuu



22Uhr, mit Eltern ist das immer Unbegrenzt, der Bruder darf ihn mit auf ne Party oder Fest bis 24Uhr nehmen.

We are the cause of a world that's going wrong. Civilisation is over!

Janipuu - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
327 Beiträge

Geschrieben am: 16.07.2009 um 14:09 Uhr

okay jetzt ist alles klar, danke;-)

Ich will aber 'ne Kopfzeile.

-Floww- - 14
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2009
55 Beiträge

Geschrieben am: 17.07.2009 um 20:01 Uhr

ne wenn irgent eine person über 18 dabei isch dann kannsch drausen bleiben wie lang de willsch glaub i
detlev10 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
257 Beiträge
Geschrieben am: 17.07.2009 um 20:03 Uhr

tja
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