Janipuu - 30
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:23 Uhr
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Hey 
Wie lange dürfen Jugendlich von ab 14 unter 16 abends weggehen?
Und wie lange in Begleitung der Eltern?
Darf auch der volljährige Bruder Aufsichtsperson sein?
Danke im vorraus
LG Janipuu
Ich will aber 'ne Kopfzeile.
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Eagle_Boy - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:25 Uhr
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Zitat von Janipuu: Hey 
Wie lange dürfen Jugendlich von ab 14 unter 16 abends weggehen?
Meinst jetzt draußen z.B. imMc donalds oder schon in der Disco ???
ҳҳ TU STAR ҳҳ | http://www.team-ulm.de/MyGroups/59527
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marci-94 - 31
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:26 Uhr
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unter 16 eig. bis 10 uhr
mit vater oder mutter so lange wie du willst glaub ich
und mit bruder kommts auf die secruity an. kann sien dass du n vollmachtsschreiben von deinem vater brauchst wo drufsteht dass er deinem bruder die aufsichtspflicht für dich übernimmt.
If the kids are united they will never be devided.
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Janipuu - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:26 Uhr
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Zitat von Eagle_Boy: Zitat von Janipuu: Hey 
Wie lange dürfen Jugendlich von ab 14 unter 16 abends weggehen?
Meinst jetzt draußen z.B. imMc donalds oder schon in der Disco  ???
Obstwiesenfestival, sagt dir das was?
Ich will aber 'ne Kopfzeile.
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Blondness - 32
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:27 Uhr
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wenn ihr da pennt dürft ihr ohne begleitung um 22 uhr nach hause^^ oder?
Smileeee =)
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Eagle_Boy - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2009 um 12:29 Uhr
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Zitat von Janipuu: Zitat von Eagle_Boy: Zitat von Janipuu: Hey 
Wie lange dürfen Jugendlich von ab 14 unter 16 abends weggehen?
Meinst jetzt draußen z.B. imMc donalds oder schon in der Disco  ???
Obstwiesenfestival, sagt dir das was? 
Klar kenn Ich das ^^
Das Jugendschutzgesetz regelt nicht, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten oder wie lange sie bei privaten Veranstaltungen bleiben dürfen. Das ist Sache der Eltern. Umgekehrt sind Eltern nicht verpflichtet, den Kino- oder Discobesuch so zu erlauben, wie es das Gesetz zulässt.
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Janipuu - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:29 Uhr
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Ist bei mir in der Nähe von meinem Dorf, campen darf man erst ab 18, das hab ich schon rausgefunden
Ich will aber 'ne Kopfzeile.
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Soulsuite - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:30 Uhr
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das mit dem vollmachtschreiben mit dem großen bruder funktioniert leider nicht.
hab ich selbst schon erlebt.
meine schwester war damals noch keine 18.
ich aber volljährig, meine eltern im urlaub.
also hab ich die vollmacht unterschrieben. wir haben eine abfuhr kassiert.
wir haben dann die unterschrift von unserer oma geholt, dann hats komischerweise geklappt.
jetzt frag mich aber nicht warum.
ich seh da jetzt keinen unterschied, ob ich das ding unterschreib, als volljähriger bruder oder meine oma :)
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Janipuu - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:32 Uhr
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Zitat von Soulsuite: das mit dem vollmachtschreiben mit dem großen bruder funktioniert leider nicht.
hab ich selbst schon erlebt.
meine schwester war damals noch keine 18.
ich aber volljährig, meine eltern im urlaub.
also hab ich die vollmacht unterschrieben. wir haben eine abfuhr kassiert.
wir haben dann die unterschrift von unserer oma geholt, dann hats komischerweise geklappt.
jetzt frag mich aber nicht warum.
ich seh da jetzt keinen unterschied, ob ich das ding unterschreib, als volljähriger bruder oder meine oma :)
ah okay, danke
Ich will aber 'ne Kopfzeile.
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marci-94 - 31
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:33 Uhr
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Zitat von Soulsuite: das mit dem vollmachtschreiben mit dem großen bruder funktioniert leider nicht.
hab ich selbst schon erlebt.
meine schwester war damals noch keine 18.
ich aber volljährig, meine eltern im urlaub.
also hab ich die vollmacht unterschrieben. wir haben eine abfuhr kassiert.
wir haben dann die unterschrift von unserer oma geholt, dann hats komischerweise geklappt.
jetzt frag mich aber nicht warum.
ich seh da jetzt keinen unterschied, ob ich das ding unterschreib, als volljähriger bruder oder meine oma :)
des vollmachts schrieben muss ja auch von nem erziehungsberechtigten unterschrieben werden 
und nich von der begleitperson^^
If the kids are united they will never be devided.
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Soulsuite - 39
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.07.2009 um 12:41 Uhr
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schonmal dran gedacht, dass ich in dem fall der erziehungsberechtige wäre?
sobald die eltern nicht da sind und ein volljähriges geschwisternteil anwesend ist wird automatisch die berechtigung übertragen.
deswegen hätte das eigentlich gehen müssen.
meine oma ist genauso wenig erziehungsberechtigt wie ich.
also!!
bzw. aufsichtspflicht, ist wohl das bessere wort.
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wunderkind__
Profi
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Geschrieben am: 04.07.2009 um 12:39 Uhr
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Zitat von marci-94: unter 16 eig. bis 10 uhr
mit vater oder mutter so lange wie du willst glaub ich
und mit bruder kommts auf die secruity an. kann sien dass du n vollmachtsschreiben von deinem vater brauchst wo drufsteht dass er deinem bruder die aufsichtspflicht für dich übernimmt.
Das mit der Aufsichtspflicht machen aber nicht mehr alle !
Also da kommt man entweder nur mit den Eltern hin, oder gar nicht ^^
Klappe zu Prinzesschen, Barbie konnte auch nicht reden !
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ashliii - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 06.07.2009 um 05:23 Uhr
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wie lange darf man mit 17 bleiben auf partys?
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-Fail - 32
Profi
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Geschrieben am: 06.07.2009 um 05:26 Uhr
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Zitat von ashliii: wie lange darf man mit 17 bleiben auf partys?
0:00 Uhr
┌∩┐ - Mittelfinger hoch! - ┌∩┐
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inipi - 37
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Geschrieben am: 06.07.2009 um 13:03 Uhr
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Zitat von Soulsuite: schonmal dran gedacht, dass ich in dem fall der erziehungsberechtige wäre?
sobald die eltern nicht da sind und ein volljähriges geschwisternteil anwesend ist wird automatisch die berechtigung übertragen.
deswegen hätte das eigentlich gehen müssen.
meine oma ist genauso wenig erziehungsberechtigt wie ich.
also!!
bzw. aufsichtspflicht, ist wohl das bessere wort.
du verwechselst erziehungsberechtigt mit erziehungsbeauftragt.
die eltern können die aufsichtspflicht an dritte übertragen, das sind dann die erziehungsbeauftragten (kindergärtnerinnen, geschwister, nachbarn o.ä)
Prinzipiell ist es für ü18 möglich, mit einem schriftlich bestimmten erziehungsbeauftragten unterwegs zu sein. veranstalter (diskotheken, obstwiesenfestival etc) sind allerdings nicht verpflichtet, diesen "muttizettel" anzuerkennen, da sie im zweifelsfall haftbar gemacht werden können.
ansonsten ist die ausgangsregelung so, dass jugendliche bis 14 jahre um acht zu hause sein müssen, 14-16 um zehn, 16-18 um zwölf. das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
wie lange ein kind sich dann tatsächlich draußen aufghalten darf können die eltern zwar festlegen - sie müssen dann allerdings auch mit einer anzeige wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht rechnen, wenn ihr kind erwischt wird.
so, ich hoffe jetzt sind alle klarheiten beseitigt.
nachzulesen ist das übrigens im SGBVIII
mir doch egal... in meinem kopf war das logisch...
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Janipuu - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.07.2009 um 13:06 Uhr
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Zitat von inipi: Zitat von Soulsuite: schonmal dran gedacht, dass ich in dem fall der erziehungsberechtige wäre?
sobald die eltern nicht da sind und ein volljähriges geschwisternteil anwesend ist wird automatisch die berechtigung übertragen.
deswegen hätte das eigentlich gehen müssen.
meine oma ist genauso wenig erziehungsberechtigt wie ich.
also!!
bzw. aufsichtspflicht, ist wohl das bessere wort.
du verwechselst erziehungsberechtigt mit erziehungsbeauftragt.
die eltern können die aufsichtspflicht an dritte übertragen, das sind dann die erziehungsbeauftragten (kindergärtnerinnen, geschwister, nachbarn o.ä)
Prinzipiell ist es für ü18 möglich, mit einem schriftlich bestimmten erziehungsbeauftragten unterwegs zu sein. veranstalter (diskotheken, obstwiesenfestival etc) sind allerdings nicht verpflichtet, diesen "muttizettel" anzuerkennen, da sie im zweifelsfall haftbar gemacht werden können.
ansonsten ist die ausgangsregelung so, dass jugendliche bis 14 jahre um acht zu hause sein müssen, 14-16 um zehn, 16-18 um zwölf. das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
wie lange ein kind sich dann tatsächlich draußen aufghalten darf können die eltern zwar festlegen - sie müssen dann allerdings auch mit einer anzeige wegen vernachlässigung der aufsichtspflicht rechnen, wenn ihr kind erwischt wird.
so, ich hoffe jetzt sind alle klarheiten beseitigt.
nachzulesen ist das übrigens im SGBVIII
Okay danke hat mir sehr geholfen
Ich will aber 'ne Kopfzeile.
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