Geschrieben am: 11.06.2009 um 08:10 Uhr
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Zitat von Barbarossa80: Zitat von pogorausch: Gegen eine einstweilige Verfügung kann man doch immer noch Widerspruch einlegen? Habt ihr das schon getan?
Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Mutter, solange sie das Sorgerecht hat, quasi im "Namen" des Sohnes die einstweilige Verfügung beantragen kann, auch wenn er es garnicht will. Falls dem so ist, kann er die Verfügung nicht anfechten, der Freund aber evtl. schon, denn es wird damit auch sein Persönlichkeitsrecht eingeschränkt. Da die Verfügung durchgekommen ist, denke ich mal, dass das Gericht das "Kindeswohl" im Auge hatte und deshalb selbst ohne wirkliche Beweise das Urteil nicht ändern wird. Ist aber nur Vermutung, ein Anwalt sollte das genauer wissen.
So weit ich weiß, werden einstweilige Verfügungen von Gerichten erstmal recht leicht vergeben, selbst wenn da ziemlicher Unfug drin steht. Anfechten wäre auf jeden Fall geboten, wenn das der Kumpel macht, macht's zumindest schon mal nicht der falsche.
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