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Forum / Young Life

Eine Einstweilige Verfügung von mir gegen meinen Willen !

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Porder_ - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
11 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:11 Uhr

Hallo,
Meine Mutter hat bei ihrem anwalt eine Einstweilige Verfügung beantragen lassen gegen meinem besten freund.
Sie Will damit erreichen das ich mit ihm kein kontakt mehr hab (weil meine mutter ihn nicht leiden kann - schwer zu glauben ist aber so)
Ich bin 17 jahre und diese verfügung ist jetz vor gericht durchgekommen.
Wisst ihr ob das überhaupt geht wenn ich diese verfügung überhaupt nich will.
Muss ich dazu volljährig sein damit ich die zurückrufen kann oder wie sieht das auf bitte klärrt mich auf ich hab schon gegoogelt aber ich finde nichts gescheides halt nur §gram....
Bitte helft mir.
und kann ich gegen diese verfügung eigentlich selber vor gericht gehen!
vielen dank schonmal !!!
ZeeYou - 38
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
642 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:14 Uhr

man kann nicht einfach random so ne verfügung verlangen. . .
Da muss deine Mutter vor Gericht schon irgendwelche triftigen Gründe vorlegen warum er keinen Kontakt mehr zu dir haben sollte. . .

Der Witzemacher

Thorkason - 44
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
976 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:14 Uhr

hmm zuerst solltest du mal sagen wie alt du bist

Mich hat keiner gefragt ob ich Leben will deswegen frage ich auch nicht wie ich Leben soll.

DjTabby - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
311 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.06.2009 um 19:17 Uhr

Zitat von Thorkason:

hmm zuerst solltest du mal sagen wie alt du bist

vllt mal lesen;-)
17!

Die einen kennen mich - die anderen können mich

El_Immortal - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2008
66 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:15 Uhr

Zitat von Thorkason:

hmm zuerst solltest du mal sagen wie alt du bist

LESEN hat er gesagt!

Keep smiling!! ...even if you dont feel like!

jogibär - 38
Champion (offline)

Dabei seit 11.2002
2409 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:16 Uhr

Stell die Frage am Besten im Forum der Jurathek. Die können dir da ganz gut helfen.

Ist dein bester Freund denn irgendwie kriminell, so dass deine Mutter auch einen guten Grund dafür hat ? Drogen, Waffen, whatever ?!

Kawack Kawack - Wie die Wildgänse!

Porder_ - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
11 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:16 Uhr

ja wir sind beide vorbestraft und in unserem "viertel" dorf wie auch immer haben wir beide zusammen halt viel scheise gemacht und es hies halt immer er sei kriminell un so
auf jeden fall ist sie durchgekommen....ich hab erst letztens den zettel bekommen.... 300 meter abstand und kein kontakt jeglicher art.....
voll fürn arsch
7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:16 Uhr

Zitat von ZeeYou:

man kann nicht einfach random so ne verfügung verlangen. . .
Da muss deine Mutter vor Gericht schon irgendwelche triftigen Gründe vorlegen warum er keinen Kontakt mehr zu dir haben sollte. . .

Die Verfügung ist vor Gericht durchgekommen und du kannst solange du 17 (sprich minderjährig) bist nichts dagegen machen.
Sobald du 18 bist, hat deine Mutter keine Sorgerecht mehr und somit ist diese Verfügung nichtig.
Berichtigt mich bitte wenn ich damit falsch liege.
Porder_ - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
11 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:16 Uhr

nix sie er ich bin gut gebauter junge haah...nene aber männlich sorry nich angegeben...ahaha
DoenerMaen - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2681 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:16 Uhr

Zitat von Thorkason:

hmm zuerst solltest du mal sagen wie alt du bist
owned.

was passiert wenn du die verfügung ignorierst?
was bedeutet einstweilig? wie lang hält des an?
NoT-_-gEiL1 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1101 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:17 Uhr

Zitat von Thorkason:

hmm zuerst solltest du mal sagen wie alt du bist


Ich zitiere: Ich bin 17 jahre und diese verfügung ist jetz vor gericht durchgekommen.


das ballert govaas

DoenerMaen - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2681 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:17 Uhr

Zitat von sheeps:

Deine Mutter muss doch irgendwelche Gründe haben, warum sollte sie das sonst machen?


Zitat von Thorkason:

hmm zuerst solltest du mal sagen wie alt du bist


er schrieb, dass er 17 ist...


damn ich dachte porder wär ne sie :D
Porder_ - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2009
11 Beiträge
Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:18 Uhr

wenn ich sie ignorier halt näher als 300 meter zu dem komm kann eine geldstrafe bis 250.00 euro paassieren oder 6 monate haft,.,also schon derbe
NoT-_-gEiL1 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1101 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:18 Uhr

Wie will das deine Mutter überprüfen

das ballert govaas

DoenerMaen - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2681 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:20 Uhr

wie lang haste noch bis de 18 bist?
zieh am besten aus.
ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 07.06.2009 um 19:20 Uhr

Wenn er von sich aus zu ihm geht, dann kann er schließlich nichts dafür, er kann ja schlecht weg rennen. Solange deine Mutter nicht verhindert das du zu ihm gehst, kann da recht wenig passieren....
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