schnaebber
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:04 Uhr
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Zitat von oimariooi: du hast da kein psychologischen gutachter...
du hast zuviel fern gesehen eindeutig...
wenn man keine ahnung vom thema und / oder materie hat, bitte still sein...
du hast vlt gespräche mit deinem anwalt aber mit nem psychologen devinitiv nicht ohne weiteres es sei denn du bestehst darauf Dein einziges 'Argument' ist immer "still sein". Hier und im richtigen Leben kommt man damit leider nicht sehr weit. Wäre es jetzt beleidigend wenn ich dir nun sage, dass ich dir gerne glaube, dass du nach Jugendstrafe verurteilt wurdest?
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:09 Uhr
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Zitat von SNI87: ja so falsch könnt er da aber doch ned liegen. kenn
mich da ned wirkich aus, aber woran macht so n
psychologe das fest, nach welchem recht man beurteilt
wird? an deinem verhalten vor gericht...
da sitzt so ein futzi vom jugend amt " psychologe) und der teilt dem richter dann seine meinug mit...
Wer keine Angst vorm Teufel hat braucht auch keinen Gott
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:10 Uhr
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Zitat von schnaebber: Aber um mal noch ein interessantes Phänomen anzusprechen. Viele 12-16 Jährige wären gerne unglaublich Erwachsen, und dann gibts eben noch die ältere Generation die sich noch als wahnsinnig jugendlich betrachtet. Paradox, oder?
eigentlich ganz und gar nicht. Dass Menschen unter 18 gerne erwachsen sein sein wollen, hat meiner Ansicht nach vor allem damit zu tun, dass sie gerne volljährig wären um "alles tun und lassen zu können" was sie möchten. Keines von diesen Kids verspürt den Wunsch erwachsen zu sein, um vernüftig zu werden, hart für sein Auskommen zu arbeiten und eine Familie zu Gründen.
Ich hab auch noch nie von über 18-Jährigen gehört "ach, ich wäre soo gern älter / erwachsener" (es sei denn sie wollen sich ein Auto mieten, aber das ist dann ja wieder die gleiche Situation wie oben beschrieben )
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:11 Uhr
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Zitat von oimariooi: Zitat von SNI87: ja so falsch könnt er da aber doch ned liegen. kenn
mich da ned wirkich aus, aber woran macht so n
psychologe das fest, nach welchem recht man beurteilt
wird? an deinem verhalten vor gericht...
da sitzt so ein futzi vom jugend amt " psychologe) und der teilt dem richter dann seine meinug mit...
das heißt wenn ich mich vor gericht nicht erwachsen verhalte krieg ich ne mildere
strafe? das kann ja au ned sein
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:13 Uhr
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Zitat von schnaebber: Zitat von oimariooi: du hast da kein psychologischen gutachter...
du hast zuviel fern gesehen eindeutig...
wenn man keine ahnung vom thema und / oder materie hat, bitte still sein...
du hast vlt gespräche mit deinem anwalt aber mit nem psychologen devinitiv nicht ohne weiteres es sei denn du bestehst darauf Dein einziges 'Argument' ist immer "still sein". Hier und im richtigen Leben kommt man damit leider nicht sehr weit. Wäre es jetzt beleidigend wenn ich dir nun sage, dass ich dir gerne glaube, dass du nach Jugendstrafe verurteilt wurdest? als ich 17 war wurde ich das auch...
doch tut mir leid so gut wie jeder der unter 21 bekommt jugendstrafreccht... denn das ist eig ne schlimmere strafe wo du da bekommst... aber mal ne frage wer soll deiner meinung nach denn den psychologen bezahlen??? weißt du wieviele gerichtsverhandlungen allein in einem monat sind... und so ein psychologe kostet gutes geld für eine stunde...
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ozelotta - 63
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2009 um 11:14 Uhr
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So einfach ist das auch nicht. Es wird nicht nur dein Verhalten vor Gericht beurteilt, sondern auch dein soziales Umfeld, dein Lebenslauf, dein Verhalten gegenüber den Eltern u.s.w.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
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forty-six - 79
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2009 um 11:17 Uhr
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Zurück zur Ausgangsfrage.
Das Jugendgerichtsgesetz bezeichnet als Jugendliche Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, wird als Kind bezeichnet. Ab 18 ist man volljährig und zählt zu den Erwachsenen.
Als Heranwachsende bezeichnet das Jugendgerichtsgesetz Volljährige, die noch nicht 21 Jahre alt sind. Für sie kann das Jugendgericht bei Straftaten unter bestimmten Umständen noch das mildere Jugendstrafrecht anwenden.
(Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland.
Neuausgabe 2006. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2006.)
Nach Vereinsrecht gehört man mit Vollendung des 18.Lj zu den Erwachsenen.
Im Übrigen ist jeder so jung, wie er sich fühlt. Und damit kann er auch mit 50 noch jugendlich sein
am jahrgang kanns nicht liegen...
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:16 Uhr
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Zitat von SNI87: Zitat von oimariooi: Zitat von SNI87: ja so falsch könnt er da aber doch ned liegen. kenn
mich da ned wirkich aus, aber woran macht so n
psychologe das fest, nach welchem recht man beurteilt
wird? an deinem verhalten vor gericht...
da sitzt so ein futzi vom jugend amt " psychologe) und der teilt dem richter dann seine meinug mit...
das heißt wenn ich mich vor gericht nicht erwachsen verhalte krieg ich ne mildere
strafe? das kann ja au ned sein du brauchst da grundlegend nicht viel machen...
zu über 90% bekommst du jugendstrafrecht... es sei denn du willst jemanden gezielt töten aber für kleinere delikte wie diebstahl raub körperverletzung .... gibt es eig immer jugendstrafrecht.. weil das ist beschissener... zwar weniger knast dafür saftige geldstrafen und stressigere sozialstundensätze...
und dann ist es auch noch richter abhängig...
wenn der dir erwachsenen strafrecht geben will gibt er es dir scheis egal was der psycho sagt...
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:17 Uhr
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Zitat von oimariooi: Zitat von schnaebber: Zitat von oimariooi: du hast da kein psychologischen gutachter...
du hast zuviel fern gesehen eindeutig...
wenn man keine ahnung vom thema und / oder materie hat, bitte still sein...
du hast vlt gespräche mit deinem anwalt aber mit nem psychologen devinitiv nicht ohne weiteres es sei denn du bestehst darauf Dein einziges 'Argument' ist immer "still sein". Hier und im richtigen Leben kommt man damit leider nicht sehr weit. Wäre es jetzt beleidigend wenn ich dir nun sage, dass ich dir gerne glaube, dass du nach Jugendstrafe verurteilt wurdest? als ich 17 war wurde ich das auch...
doch tut mir leid so gut wie jeder der unter 21 bekommt jugendstrafreccht... denn das ist eig ne schlimmere strafe wo du da bekommst... aber mal ne frage wer soll deiner meinung nach denn den psychologen bezahlen??? weißt du wieviele gerichtsverhandlungen allein in einem monat sind... und so ein psychologe kostet gutes geld für eine stunde...
wie alles andere auch, wird das entweder dir oder der staatskasse angelastet. kannst hoffen dass ne gute rechtsschutz hast. sonst ist sowas ja auch ohne psychologe höllisch teuer.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:17 Uhr
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Zitat von ozelotta: So einfach ist das auch nicht. Es wird nicht nur dein Verhalten vor Gericht beurteilt, sondern auch dein soziales Umfeld, dein Lebenslauf, dein Verhalten gegenüber den Eltern u.s.w. das auch leider recherchiren die ziemlich ungenau von mir z.b. hatten sie nur mein shculisches umfeld...
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:18 Uhr
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Zitat von oimariooi: Zitat von schnaebber: Zitat von oimariooi: du hast da kein psychologischen ]Dein einziges 'Argument' ist immer "still sein". Hier und im richtigen Leben kommt man damit leider nicht sehr weit. Wäre es jetzt beleidigend wenn ich dir nun sage, dass ich dir gerne glaube, dass du nach Jugendstrafe verurteilt wurdest? als ich 17 war wurde ich das auch...
doch tut mir leid so gut wie jeder der unter 21 bekommt jugendstrafreccht... denn das ist eig ne schlimmere strafe wo du da bekommst... aber mal ne frage wer soll deiner meinung nach denn den psychologen bezahlen??? weißt du wieviele gerichtsverhandlungen allein in einem monat sind... und so ein psychologe kostet gutes geld für eine stunde...
wie alles andere auch, wird das entweder dir oder der staatskasse angelastet. kannst hoffen dass ne gute rechtsschutz hast. sonst ist sowas ja auch ohne psychologe höllisch teuer. kommt darauf an...
also meine letzteren verfahren (ich war schuldig) sind die kosten der staatskasse zur last gefallen... aber da hab ich keine ahnung auf was des ankommt ich war eig immer glücklich das ich nix zahlen musste
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bonds_girl - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:19 Uhr
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Zitat von SNI87: Zitat von oimariooi: Zitat von SNI87: ja so falsch könnt er da aber doch ned liegen. kenn
mich da ned wirkich aus, aber woran macht so n
psychologe das fest, nach welchem recht man beurteilt
wird? an deinem verhalten vor gericht...
da sitzt so ein futzi vom jugend amt " psychologe) und der teilt dem richter dann seine meinug mit...
das heißt wenn ich mich vor gericht nicht erwachsen verhalte krieg ich ne mildere
strafe? das kann ja au ned sein
Und wenn du alkoholisiert warst, bekommst ne mildere Strafe. Und wenn du Kinder umbringst, weil du so ne harte Kindheit hattest, dann bekommst auch ne mildere Strafe. Und wenn du ne Frau vergewaltigst, weil deine Mama dir nicht mit 6 Jahren diesen einen Lolli gekauft hat, dann bekommst auch ne mildere Strafe. Ja, so läuft das in DE.
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schnaebber
Champion
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:20 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von schnaebber: Aber um mal noch ein interessantes Phänomen anzusprechen. Viele 12-16 Jährige wären gerne unglaublich Erwachsen, und dann gibts eben noch die ältere Generation die sich noch als wahnsinnig jugendlich betrachtet. Paradox, oder?
eigentlich ganz und gar nicht. Dass Menschen unter 18 gerne erwachsen sein sein wollen, hat meiner Ansicht nach vor allem damit zu tun, dass sie gerne volljährig wären um "alles tun und lassen zu können" was sie möchten. Keines von diesen Kids verspürt den Wunsch erwachsen zu sein, um vernüftig zu werden, hart für sein Auskommen zu arbeiten und eine Familie zu Gründen.
Ich hab auch noch nie von über 18-Jährigen gehört "ach, ich wäre soo gern älter / erwachsener" (es sei denn sie wollen sich ein Auto mieten, aber das ist dann ja wieder die gleiche Situation wie oben beschrieben  ) Und weshalb sollten sich Erwachsene jugendlich fühlen wollen? Etwa auch um ihr (in ihrem Alter vielleicht nicht mehr ganz angemessenes) Verhalten zu legitimieren?
Und zum Satz: "Jeder ist so alt wie er sich fühlt." Welcher Erwachsene würde einem 13 Jährigen zugestehen er wäre erwachsen? Und welcher 13 jährige würde einem 23 Jährigen zugestehen er wäre jugendlich?
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oimariooi - 35
Profi
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:20 Uhr
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Zitat von oimariooi: Zitat von SNI87: ja so falsch könnt er da aber
das heißt wenn ich mich vor gericht nicht erwachsen verhalte krieg ich ne mildere
strafe? das kann ja au ned sein
Und wenn du alkoholisiert warst, bekommst ne mildere Strafe. Und wenn du Kinder umbringst, weil du so ne harte Kindheit hattest, dann bekommst auch ne mildere Strafe. Und wenn du ne Frau vergewaltigst, weil deine Mama dir nicht mit 6 Jahren diesen einen Lolli gekauft hat, dann bekommst auch ne mildere Strafe. Ja, so läuft das in DE. ja deutschland hat in dieser hinsicht ne lustige gesetztgebung
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bonds_girl - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 11:21 Uhr
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Zitat von oimariooi: Zitat von oimariooi: Zitat von SNI87: ja so falsch könnt er da aber
das heißt wenn ich mich vor gericht nicht erwachsen verhalte krieg ich ne mildere
strafe? das kann ja au ned sein
Und wenn du alkoholisiert warst, bekommst ne mildere Strafe. Und wenn du Kinder umbringst, weil du so ne harte Kindheit hattest, dann bekommst auch ne mildere Strafe. Und wenn du ne Frau vergewaltigst, weil deine Mama dir nicht mit 6 Jahren diesen einen Lolli gekauft hat, dann bekommst auch ne mildere Strafe. Ja, so läuft das in DE. ja deutschland hat in dieser hinsicht ne lustige gesetztgebung
Ich finds traurig^^
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