Barmonster - 41
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:34 Uhr
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Im Thema "gibt es eigtl. Jugendliche, die zuhause Silvester feiern?" kam die Frage auf, bis wann man eigentlich noch "jugendlich" ist.
Laut deutschem Gesetz gilt man bis 18 als Jugendlicher und bis 25 als junger Volljähriger, die UN-Generalversammlung hingegen definierte Jugendlich als 15-25 jährig.
Ebenfalls dafür spricht von offizieller Seite her, dass man (bzw. die Eltern) bis 25 Kindergeld erhalten, sofern das Kind keine abgeschlossene Ausbildung hat.
Was sagt ihr dazu? Sind 25-Jährige für euch schon "Alte Säcke" die sich auf dem absteigenden Ast befinden, oder fühlt ihr euch auch mit 25 nicht anders als mit 18?
Ich persönlich halte mich immer noch für jugendlich und denke auch, dass das vor allem von der eigenen Einstellung zum Leben und zu einem selbst abhängt.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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tbird_ulm - 44
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:40 Uhr
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Ich bin mittlerweile 27 und wenn ich so an die Zeit früher zurückdenke, bin ich heute schon wesentlich Reifer wie mit 20 oder 22.
Man legt irgendwann mit der Zeit seine Jungendliche Naivität ab, wird vorsichtiger, ja auch gelassener.
Was aber nicht heisst, dass ich nicht auch gern "im Schnee spiele" ... abundzu kommt doch noch das Kind durch ... *g*
Wissen ist Macht. Nix wissen macht aber auch nix ...
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spiritualic - 73
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:42 Uhr
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Nur Straßen sind alt !!!
lalilou
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_M_H_ - 44
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:43 Uhr
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Ja das Alter *Fg*
Also ich bin ja auch schon ein wenig älter *fg* und ich warte immer noch drauf das die zeit kommt wo ich etwas langsamer tuhe aber ja leider lässt die zait auf sich warten!!
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DarkTomate - 37
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:43 Uhr
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nur ein kommentar dazu: jeder ist so jung wie er sich fühlt
Mir Schwoba lassad uns id auf da Kopf scheissa, mir machats Maul auf.
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Gabrasssss - 38
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:48 Uhr
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Naja, ich glaube auch wenn man das an sich net zugeben will, der Begriff Jugendlicher trifft für uns nicht mehr unbedingt zu.
Es geht ja gar nicht darum, ob man schon alt, spießig geworden ist und nicht mehr auf Parties geht/bei irgendeinem Müll dabei ist etc., für mich hat es einfach mit der Weltsicht und mit Verantwortungsbewusstsein zu tun.
Jugendlich ist die Zeit zwischen Pupertät und Erwachseinsein. Und wenn man dann plötzlich über 18 ist, und noch ein wenig älter, dann ist das definitiv etwas anders.
soweit zumindest meine Sicht ;)
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thorohead - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:51 Uhr
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ich bin noch mit 50 jugentlich
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Slayer_1 - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:53 Uhr
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Zitat von Barmonster: Im Thema "gibt es eigtl. Jugendliche, die zuhause Silvester feiern?" kam die Frage auf, bis wann man eigentlich noch "jugendlich" ist.
Laut deutschem Gesetz gilt man bis 18 als Jugendlicher und bis 25 als junger Volljähriger, die UN-Generalversammlung hingegen definierte Jugendlich als 15-25 jährig.
Ebenfalls dafür spricht von offizieller Seite her, dass man (bzw. die Eltern) bis 25 Kindergeld erhalten, sofern das Kind keine abgeschlossene Ausbildung hat.
Was sagt ihr dazu? Sind 25-Jährige für euch schon "Alte Säcke" die sich auf dem absteigenden Ast befinden, oder fühlt ihr euch auch mit 25 nicht anders als mit 18?
Ich persönlich halte mich immer noch für jugendlich und denke auch, dass das vor allem von der eigenen Einstellung zum Leben und zu einem selbst abhängt.
War es nicht bis zum 27. Lebensjahr?
Nach dem Jugendstrafgesetz gilt ja vom 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Das Alter ist ja immer verschieden geregelt
Erwachsen kann man mit 17 sein oder erst mit 27 für mich sind Leute erwachsen die für sich selber sorgen sprich eigenes Geld verdienen sich um den Haushalt kümmern usw. halt deswegen werd ich warscheinlich noch lange jugendlich bleiben
Tanz und dreh dich!
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schnaebber
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:54 Uhr
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Nunja, das ganze anhand des Kindergeldes auszumachen halte ich für riskant. Insbesondere wenn man sich die Herkunft des Wortes Betrachtet.
Zitat: Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. Seit September 1936 erhielten Arbeiter- und Angestelltenfamilien, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, ab dem fünften Kind monatlich 10 Reichsmark. Ab 1938 gab es dieses Kindergeld bereits ab dem dritten Kind.
Das Ganze hat sich dann halt mit der Zeit zu dem entwickelt, was man heute immernoch "Kindergeld" nennt. In Österreich z.B. heisst die gleiche Leistung zeitgemäßer "Familienbeihilfe".
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:56 Uhr
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Zitat von Slayer_1: Zitat von Barmonster: Im Thema "gibt es eigtl. Jugendliche, die zuhause Silvester feiern?" kam die Frage auf, bis wann man eigentlich noch "jugendlich" ist.
Laut deutschem Gesetz gilt man bis 18 als Jugendlicher und bis 25 als junger Volljähriger, die UN-Generalversammlung hingegen definierte Jugendlich als 15-25 jährig.
Ebenfalls dafür spricht von offizieller Seite her, dass man (bzw. die Eltern) bis 25 Kindergeld erhalten, sofern das Kind keine abgeschlossene Ausbildung hat.
Was sagt ihr dazu? Sind 25-Jährige für euch schon "Alte Säcke" die sich auf dem absteigenden Ast befinden, oder fühlt ihr euch auch mit 25 nicht anders als mit 18?
Ich persönlich halte mich immer noch für jugendlich und denke auch, dass das vor allem von der eigenen Einstellung zum Leben und zu einem selbst abhängt.
War es nicht bis zum 27. Lebensjahr?
Nach dem Jugendstrafgesetz gilt ja vom 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Das Alter ist ja immer verschieden geregelt
Erwachsen kann man mit 17 sein oder erst mit 27 für mich sind Leute erwachsen die für sich selber sorgen sprich eigenes Geld verdienen sich um den Haushalt kümmern usw. halt deswegen werd ich warscheinlich noch lange jugendlich bleiben Es gibt in den verschiedensten Bereichen verschiedenste definierungen, ab wann man Erwachsen ist bzw wird...
Wer keine Angst vorm Teufel hat braucht auch keinen Gott
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:57 Uhr
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Zitat von schnaebber: Nunja, das ganze anhand des Kindergeldes auszumachen halte ich für riskant. Insbesondere wenn man sich die Herkunft des Wortes Betrachtet.
Zitat: Das Kindergeld wurde in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. Seit September 1936 erhielten Arbeiter- und Angestelltenfamilien, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, ab dem fünften Kind monatlich 10 Reichsmark. Ab 1938 gab es dieses Kindergeld bereits ab dem dritten Kind.
Das Ganze hat sich dann halt mit der Zeit zu dem entwickelt, was man heute immernoch "Kindergeld" nennt. In Österreich z.B. heisst die gleiche Leistung zeitgemäßer "Familienbeihilfe". nur weil es in österreich so heißt, ist es bei uns noch lang nicht das gleiche
Wer keine Angst vorm Teufel hat braucht auch keinen Gott
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ozelotta - 63
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 09:58 Uhr
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Nach dem Gesetz ist man Jugendlicher, bis man das 26. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zu diesem Alter kann man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Bis zu diesem Alter ist man laut Vereinsrecht Mitglied der Jugendgruppe.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
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bonds_girl - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 10:01 Uhr
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Ich denke man kann das nicht so pauschalisieren. Erwachsen sein hat nichts mit dem körperlichen Alter zu tun, sondern damit wie man denkt und vor allem wie man sich fühlt. Erwachsen ist man, wenn man sich um sich selbst kümmern kann und unabhängig von den Eltern ist. Wer mit 30 noch zu Hause wohnt und sich von muttern bekochen lässt, ist in meinen Augen weniger erwachsen wie der 20jährige, der aufgrund seiner Arbeit in eine andere Stadt ziehen muss und für sich selbst Verantwortung übernimmt, ohne dass die Eltern ihn jeden Tag umsorgen.
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schnaebber
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 10:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2009 um 10:03 Uhr
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Zitat von ozelotta: Nach dem Gesetz ist man Jugendlicher, bis man das 26. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zu diesem Alter kann man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Bis zu diesem Alter ist man laut Vereinsrecht Mitglied der Jugendgruppe.
Also bitte. Gleich $ 1 JGG:
Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
Und im BGB das gleiche Spiel.
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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oimariooi - 35
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 10:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2009 um 10:11 Uhr
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Zitat von schnaebber: Zitat von ozelotta: Nach dem Gesetz ist man Jugendlicher, bis man das 26. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zu diesem Alter kann man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Bis zu diesem Alter ist man laut Vereinsrecht Mitglied der Jugendgruppe.
Also bitte. Gleich $ 1 JGG:
Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
Und im BGB das gleiche Spiel. schon mal vor gericht gewesen???
ich denke nein!!!!
ich war es jedoch (LEIDER) schon...
und können dich die richter noch 25 mit jugendsttrafrecht versorgen...
genauso wie du mit 19 jahren immer noch im jugend vozug sein wirst
Wer keine Angst vorm Teufel hat braucht auch keinen Gott
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schnaebber
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Geschrieben am: 15.01.2009 um 10:14 Uhr
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Zitat von oimariooi: schon mal vor gericht gewesen???
ich denke nein!!!!
ich war es jedoch (LEIDER) schon...
und können dich die richter noch 25 mit jugendsttrafrecht versorgen...
genauso wie du mit 19 jahren immer noch im jugend vozug sein wirst Ohne Quellen und/oder Belege wirkt deine Ausführung leider nicht sehr stichhaltig.
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