Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Young Life

gerichtsverhandlung

<<< zurück   -1- -2-  
neuulmer77 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:15 Uhr

was hat denn dein bekannter angestellt das du für ihn eine falschaussage riskieren würdest

lieber HARTZ4 als S04

p0rn
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
71 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:37 Uhr

Bitte sprich mit einem Anwalt. Egal was für Tips dir hier im Forum gegeben werden - ein Anwalt (am besten einer der sich auf Verteidigung spezialisiert hat) hat einen viel besseren Überblick über die zutreffenden Gesetze und Ordnungen. Außerdem kannst du dem gegenüber freier reden als hier und damit auch besser beraten werden.
lila-loo - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2008
14 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:38 Uhr

Zitat von neuulmer77:

da wird man dich dann nach namen fragen bei einer neuen aussage. was willst da dann erzählen? das es donald duck war?


ich habe ja andere namen auch gesagt

Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele

lila-loo - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2008
14 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:43 Uhr

Zitat von neuulmer77:

was hat denn dein bekannter angestellt das du für ihn eine falschaussage riskieren würdest

wir haben beide scheiße gebaut

Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele

kleineMama - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2006
27 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:48 Uhr

Zitat von lila-loo:

wie ist es wenn ich eine aussage gemacht hab und jetzt jemanden belastet hat wo ich gar nicht wollte und die polizei mich voll unter druck gesetzt haben! ich habe die aussage im juni gemacht und nun will ich sie zurück ziehen bei meinem bekannten ist jedoch schon ein beschluss dort was kann ich tun um ihn zu entlasten helft mir bitte


mach auf keinen fall eine falschaussage, sonst bist du nämlich selber dran!!!
buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:51 Uhr

also willst im prinzip doch lügen oder hast du bei der ersten aussage gelogen?

such dir nen anwalt und lass es hier im forum lieber sein.. der heinz weiß es so und der peter so..




is halt so.. :P

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2008 um 12:06 Uhr

Zitat von buddafly:

also willst im prinzip doch lügen oder hast du bei der ersten aussage gelogen?

such dir nen anwalt und lass es hier im forum lieber sein.. der heinz weiß es so und der peter so..

Eine Aussage zurückziehen heißt nicht automatisch zu lügen.

Ich kann aber nur zustimmen... such dir einen Anwalt. Mit Aussagen vor Gericht ist nicht zu spaßen. Da hat keiner Humor und du sitzst schneller tiefer in der Scheiße als dein Freund/Verlobter es jetzt tut.
simon-deluxe - 37
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
571 Beiträge

Geschrieben am: 05.12.2008 um 12:41 Uhr

Zitat von lila-loo:

Zitat von neuulmer77:

da wird man dich dann nach namen fragen bei einer neuen aussage. was willst da dann erzählen? das es donald duck war?


ich habe ja andere namen auch gesagt


sag mal hast du denn überhaupt gar nichts in den endlosen folgen von salesch & co gelernt?

-geh zu nem anwalt, wenn du dir nich sicher bist (was ja offensichtlich der fall ist)
-du musst keine aussage machen, wenn du dich selber damit belastest
-der widerruf ist fast ein ding der unmöglichkeit, da schon mehr als 6 mon. vergangen sind

MISSION COMPLETE

Yoshy - 39
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
717 Beiträge

Geschrieben am: 05.12.2008 um 13:29 Uhr

deine aussage zurückziehen kannst doch sicherlich man muss sich nicht selber belasten!
aber ihn da jetzt noch rauszuziehen wird schwer kannst halt mal probieren das bei deiner ersten aussage gelogen hast und ihn einfach damals was anhängen wolltest dann bist halt du mal fett am arsch aber du hast ihm geholfen vllt n buisschen!
AGROSTAR - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
842 Beiträge
Geschrieben am: 05.12.2008 um 13:58 Uhr

Ja Team Ulm ist dafür natürlich die beste Beratungsstelle... :totlacher:
Alles was hier geschrieben wurde kann a) von TU und b) von der Polizei
rückverfolgt werden... ;-)
Ja das sind die Zeiten von World Wide Web...
leyla_87 - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 06.12.2008 um 17:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.12.2008 um 17:25 Uhr

Also deine Aussage, die du bei der Polizei gemacht hast wird vor Gericht nicht verwendet sondern vor dem Gericht wirst du wahrscheinlich nochmal als Zeuge aufgerufen und dann musst du nochmal aussagen. Du kannst vor Gericht dich zwar weigern auszusagen, aber nur wenn du verwandt mit dem Angeklagten bist oder verheiratet. Oder eben,wenn du dich selbst damit belastet.Ich würde dir auch nicht empfehlen mit Absicht etwas FAlsches auszusagen, denn das ist eine Falschaussage die mit mind 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird.
HERR_HELD - 50
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
50 Beiträge

Geschrieben am: 07.12.2008 um 09:47 Uhr

Zitat von leyla_87:

Also deine Aussage, die du bei der Polizei gemacht hast wird vor Gericht nicht verwendet sondern vor dem Gericht wirst du wahrscheinlich nochmal als Zeuge aufgerufen und dann musst du nochmal aussagen. Du kannst vor Gericht dich zwar weigern auszusagen, aber nur wenn du verwandt mit dem Angeklagten bist oder verheiratet. Oder eben,wenn du dich selbst damit belastet.Ich würde dir auch nicht empfehlen mit Absicht etwas FAlsches auszusagen, denn das ist eine Falschaussage die mit mind 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird.


Das ist so nicht ganz richtig. Deine Aussage als Zeuge bei der Polizei hat vor Gericht schon Bedeutung, vor allem wenn du vor Gericht etwas komplett anderes erzählst als bei deiner polizeilichen Zeugenvernehmung. Dann wird der Richter feststellen, dass irgendeine der beiden Aussagen gelogen ist. Wenn sich rausstellt, dass du als Zeuge bei der Polizei gelogen hast, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben: z.B. (versuchte) Strafvereitelung, wenn du den Täter absichtlich durch deine Aussage in Schutz nehmen und so eine Bestrafung verhindern willst. Oder z.B. Falsche Verdächtigung, wenn du jemanden absichtlich und zu unrecht "ankackst".

Wenn du den Richter anlügst, kann es in Richtung "Falsche uneidliche Aussage" oder "Meineid" gehen. Vorsicht, dafür gibt´s richtige Strafen !

Es ist im Prinzip ganz einfach bei Zeugenvernehmungen, egal ob bei der Polizei oder bei Gericht: "WAHRHEIT ODER STRAFE"


lila-loo - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2008
14 Beiträge
Geschrieben am: 10.12.2008 um 08:48 Uhr

habe nun alles mit meinem anwalt geklärt also könnt ihr den tread löschen

Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele

<<< zurück
 
-1- -2- [Antwort schreiben]

Forum / Young Life

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -