lila-loo - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:35 Uhr
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wie ist es wenn ich eine aussage gemacht hab und jetzt jemanden belastet hat wo ich gar nicht wollte und die polizei mich voll unter druck gesetzt haben! ich habe die aussage im juni gemacht und nun will ich sie zurück ziehen bei meinem bekannten ist jedoch schon ein beschluss dort was kann ich tun um ihn zu entlasten helft mir bitte
Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele
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HANZMISSION
Profi
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:45 Uhr
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Gar nichts...
Da es ein Bekannter und kein Verwandter ist, musst Du aussagen.
Und da auf Lügen freiheitsstrafe droht, würd ich mir ganz stark überlegen, ob er es Wert wäre.
U to the N to the C Z, we don´t care what you said
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neuulmer77 - 48
Profi
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:54 Uhr
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du kannst deine aussagen widerrufen aber danach wird dir keiner mehr glauben wenn du das machst.
lieber HARTZ4 als S04
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lila-loo - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:55 Uhr
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ich bin ehrlich es ist mein freund wir wollen uns jetzt dann verloben was kann ich machen und wie lange kann ich eine aussage zurück ziehen
Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele
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lila-loo - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:55 Uhr
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Zitat von neuulmer77: du kannst deine aussagen widerrufen aber danach wird dir keiner mehr glauben wenn du das machst.
was bedeutet widerrufen!
Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:57 Uhr
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deine aussage zurückziehen aber wenn der beschluss schon da ist wird es schwer. da hat der beschuldigte 2 wochen zeit einspruch einzulegen aber ich glaube nicht das das ein zeuge machen kann.
lieber HARTZ4 als S04
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Ashanti-bo - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 10:59 Uhr
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Zitat von lila-loo: Zitat von neuulmer77: du kannst deine aussagen widerrufen aber danach wird dir keiner mehr glauben wenn du das machst.
was bedeutet widerrufen!
zurückziehen
...und die schwarz-weisse Mannschaft wird nie untergehen!
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lila-loo - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:02 Uhr
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ob man mir glaubt ist mir egal weil es eigentlich meine scheiße war aber ich ein bisschen zu viel geredet hab also kann ich sie nach 6mon. immer noch zurück ziehen die polizei hat mich nicht mal belehrt das mir was passiert gar nichts
Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele
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neuulmer77 - 48
Profi
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:04 Uhr
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hast du da die wahrheit gesagt oder gelogen bei deiner aussage?
lieber HARTZ4 als S04
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lila-loo - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:05 Uhr
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leider die wahrheit aber es gibt keine zeugen bis jetzt
Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele
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angelstar197 - 54
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:06 Uhr
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einfach bei der wahrheit bleiben....
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:06 Uhr
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willst du dann lügen bei einer neuen aussage?
lieber HARTZ4 als S04
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:08 Uhr
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Der Wortlaut des § 153 StGB ist:
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
lieber HARTZ4 als S04
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lila-loo - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:10 Uhr
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Zitat von neuulmer77: willst du dann lügen bei einer neuen aussage?
nein aber seinen namen weg lassen
Tötet keine Tiere sie haben auch eine Seele
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Ashanti-bo - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:12 Uhr
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meinst du ernsthaft das gericht ist blöd???
aussderdem bedeutet wahrheit, dass man nichts falsches sagen darf, aber auch ncihts weglassen darf was man weiß...
...und die schwarz-weisse Mannschaft wird nie untergehen!
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 05.12.2008 um 11:12 Uhr
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da wird man dich dann nach namen fragen bei einer neuen aussage. was willst da dann erzählen? das es donald duck war?
lieber HARTZ4 als S04
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