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Barfuß Auto fahren = benzinsparend?

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Hisui - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2008
62 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:35 Uhr

deshalb abgetragene turnschuhe ins auto ;) zum fahren reichts und ist sicherer ^^
Peter_Parker - 48
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
670 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2008 um 22:37 Uhr

Zitat von ChristophBC:

warum kriegt man kein geld von der versicherung??

in deutschland kann man fahren wie man möchte ob barfuß odermit flipflop.
aber am besten ist gutes schuhwerk

und man kann sogar nackt autofahren.

Nein, darf man nicht. Laut Gesetzestest muss man "geeignetes Schuhwerk" beim Autofahren tragen.

Zitat Christine Geißler-Cebulla
ADAC Juristische Zentrale - RechtsService:
"Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann."

Kurz gesagt: Wenn man bei einer Verkehrskontrolle barfuss hinterm Steuer erwischt wird, ist das KEINE Ordnungswidrigkeit und kann somit nicht geahndet werden. Sobald man aber in einen Unfall verwickelt ist, der durch das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk oder durch barfuss fahren entstanden sein KÖNNTE, hat man Dreck am Stecken und deshalb kann in so einem Fall auch die Versicherung die Zahlung verweigern.

Und ganz nebenbei: in Deutschland darf man sich in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von extra dafür ausgeschriebenen Orten (FKK), nicht nackt aufhalten. Das fällt unter den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Da das Strassennetzt der BRD zum grössten Teil dem öffentlichen Raum angehört, darf man also auch nicht nackt Auto fahren.

www.HARRY-IM-WEB.de

BassBoxxx
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
146 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:36 Uhr

eindeutig, benzinsparend, und warum :-D

is doch klar, gewichteinsparung der schuhe :totlacher:

humbug^^
Rogger12 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
199 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:45 Uhr

ne minimale ersparnis is drin, weil man sensibler mit dem gaspedal umgehen kann. kam vorher bei galileo:-D
Sm0g - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2005
34 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:46 Uhr

jo und danach haste krämpfe im Fuß :-P
Peter_Parker - 48
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
670 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:49 Uhr

Zitat von Hagel_KoRn:

was meinst du mit vollgas?
spritsparend ist, wenn man mit niedriger drehzahl fährt, d.h. so früh wie möglich hochschalten.

Richtig.
Und deshalb sollte man möglichst schnell in einen hohen Gang kommen. Also nicht im 1. Gang mal ganz sachte Gas geben und erst nach 10 Sekunden in den zweiten Schalten, sondern nach Einlegen des Gangs das Pedal zügig durchtreten und nach höchstens zwei Sekunden in den nächsten Gang schalten.

Zitat von Hagel_KoRn:

außerdem widersprichst du dir mit "niedriger drehzahl" und "hohem drehmoment", denn das max. drehmoment liegt eher im hören drehzahlbereich.

Nein, ich widerspreche mir nicht. Wenn du z. B. in der Stadt 50 km/h fahren möchtest, dann kannst du das im dritten Gang tun oder im fünften. Da im fünften Gang das Fahrzeug länger übersetzt ist, dreht der Motor bei gleicher Fahrgeschwindigkeit bei einer niedigeren Drehzahl. Da bei gleicher Fahrgeschwindigkeit auch die Fahrantriebsleistung gleich ist, bedeutet das, dass der Motor im fünften Gang ein höheres Drehmoment abgeben muss, als im dritten (Leistung ist gleich Drehmoment mal Drehzahl). Und in diesem Betrriebsmodus, mit geringerer Drehzal aber Abgabe eines höheren Drehmomentes verbraucht ein Verbrennungsmotor weniger Sprit. Das kannst du mir ruhig glauben, ich habe das mal acht Semester lang studiert...

www.HARRY-IM-WEB.de

Hagel_KoRn - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
591 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2008 um 22:50 Uhr

Zitat von Rogger12:

ne minimale ersparnis is drin, weil man sensibler mit dem gaspedal umgehen kann. kam vorher bei galileo:-D

und mit bequemen turnschuhen mit dünner sohle kann man noch sensibler mit dem gaspedal umgehen ;-)
-LiL-RUDI- - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2006
4 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:50 Uhr

Mit Wintermütze im Flugzeug fleigt man auch schneller...!



UserDan - 36
Champion (offline)

Dabei seit 03.2005
2131 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:52 Uhr

Zitat von Cymru:

Mal abgesehen davon, dass du bei einem Unfall als Barfuß-Fahrer von deiner
Versicherung kein Geld bekommst, warum soll es ohne Schuhe bezinsparender sein?


Juristisch gesehen ist dein Auto wie dein Haus, sprich du kannst im Auto machen was du willst, oder
etwa nicht ?

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Zerfikker - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
129 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:54 Uhr

Zitat von -LiL-RUDI-:

Mit Wintermütze im Flugzeug fleigt man auch schneller...!



kann ich nur bestätigen!
xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:55 Uhr

Zitat von UserDan:


Juristisch gesehen ist dein Auto wie dein Haus, sprich du kannst im Auto machen was du willst, oder
etwa nicht ?

Nein, das stimmt eigentlich in keinem Punkt.
Hagel_KoRn - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
591 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:56 Uhr

Zitat von Peter_Parker:

Nein, ich widerspreche mir nicht. Wenn du z. B. in der Stadt 50 km/h fahren möchtest, dann kannst du das im dritten Gang tun oder im fünften. Da im fünften Gang das Fahrzeug länger übersetzt ist, dreht der Motor bei gleicher Fahrgeschwindigkeit bei einer niedigeren Drehzahl. Da bei gleicher Fahrgeschwindigkeit auch die Fahrantriebsleistung gleich ist, bedeutet das, dass der Motor im fünften Gang ein höheres Drehmoment abgeben muss, als im dritten (Leistung ist gleich Drehmoment mal Drehzahl). Und in diesem Betrriebsmodus, mit geringerer Drehzal aber Abgabe eines höheren Drehmomentes verbraucht ein Verbrennungsmotor weniger Sprit. Das kannst du mir ruhig glauben, ich habe das mal acht Semester lang studiert...

ah danke, aber wie ist das dann mit dem beschleunigen? bei niedriger drehzahl ist die beschleunigung ja kleiner als im höheren (optimalen) drehzahlbereich. das würde ja heißen, dass höhere drehzahl im gleichen gang auch größere leistung bedeutet (bis zu einem bestimmten punkt, an dem die reibung, etc. zu groß wird). liege ich da richtig?
Velux - 35
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1041 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:58 Uhr

ähm wenn ich dich richtig versteh ja, deswegen tut man beim überholen ja auchn gang runterschalten=)
weil dann die drehzahl höher is unds auto mehr zieht..

fick das leben bevor es dich fickt!

Hagel_KoRn - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
591 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 22:59 Uhr

Zitat von Velux:

ähm wenn ich dich richtig versteh ja, deswegen tut man beim überholen ja auchn gang runterschalten=)
weil dann die drehzahl höher is unds auto mehr zieht..

so denk ich mir das auch
Peter_Parker - 48
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
670 Beiträge

Geschrieben am: 27.08.2008 um 23:04 Uhr

Zitat von Hagel_KoRn:

ah danke, aber wie ist das dann mit dem beschleunigen? bei niedriger drehzahl ist die beschleunigung ja kleiner als im höheren (optimalen) drehzahlbereich. das würde ja heißen, dass höhere drehzahl im gleichen gang auch größere leistung bedeutet (bis zu einem bestimmten punkt, an dem die reibung, etc. zu groß wird). liege ich da richtig?

Ja, im gleichen Gang wird bei höherer Drehzahl mehr Leistung abgegeben. Der Grund weshalb ein Fahrzeug aber über eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit nicht hinaus kommt, liegt allerdings nicht an der Reibung (die ist nämlich konstant) sondern am Luftwiderstand der quadratisch zur Geschwindigkeit zu nimmt.

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