thelivingend - 44
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 08:01 Uhr
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Zitat von Jo_Se: Zitat von danbrown92: Zitat von -An-Dy-: Kommt darauf an.
Ein bestimmter Betrag ist frei, weiß aber nicht wie viel^^
und bis wieviel ist frei??
ca. 170€ glaub 174 oder so
22€ inkl. Porto, ab 1.12. wird das angehoben, wie auch schon ein Vorschreiber weiter oben richtig erklärt hat.
Es gibt keine Bearbeitungsgebühr beim Zoll. Nur Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren (das hat aber mit Bearbeitung, soweit ich weiss, nix zu tun, sind einfach "Zölle"). Wenn ihr das Paket nicht innerhalb einer Woche abgeholt habt, fallen Lagergebühren an (peinlich, aber wahr).
Mit Einfuhr am Flughafen, aus Urlaubsreisen, kenne ich mich nicht so aus, bin noch nie rausgezogen worden. Ich dachte aber, das die Grenze um ca. 50 Euro liegt.
I'm here to put the dick in Dixie, and the cunt back in Country.
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 09:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.07.2008 um 09:16 Uhr
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Das mit den Spielen stimmt nicht ganz, wenn du ein Spiel in der USA kaufst und es dann der Zoll unter den Nagel bekommt, bekommst nen Brief das du da hin kommen sollst, dort hast du dann die Möglichkeit eine "Vernichtungs"-Erlaubnis zu unterschreiben oder eine sehr hohe Geldstrafe - ersatzweise Ordnungshaft, danach bekommst du natürlich dein Spiel nicht, da es beschlagnahmt wurde und dann vernichtet wird. Also so oder so, hast die Arschkarte xD
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Krautschneid - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 09:38 Uhr
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2003 Hab ich mir mal was im Wert von ca 90$ schicken lassen.
wurde weder geöffnet noch vernichtet
War ein Pc Spiel und wurde privat von einem Kumpel zugesandt.
Also kein Versandhaus oder ähnliches
¡ɯɯnp ʇsı ʇssǝıl sɐp ɹǝʍ
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---buraq - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 10:16 Uhr
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ich hab aus japan 2 psp´s gekauft im wert von 350 € ....hab garnicht damit gerechnet dass ich auch noch zoll bezahlen musste...egal 30 € war nicht viel :P
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Frohike - 40
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 10:18 Uhr
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Uh uh, viel Halbwissen hier... ich versuch das mal aufzuschluesseln.
- Es gibt keine "Bearbeitungsgebuehren". Beim Import per Post aus Nicht-EU-Laendern wird der passende Zollsatz auf den Gegenstand erhoben (kann man ueber die TARIC-Datenbank stoebern, was da draufkommt -- im Zweifelsfall setzen die dir im Zollamt das TARIC-Buch vom Destatis vor und du musst ihnen helfen, den passenden Schluessel rauszusuchen). Gegenstandswert (aktueller Tageskurs) plus Zoll plus ggf. Porto (da im Ausland erbrachte Leistung) werden dann nochmal mit 19% Einfuhrumsatzsteuer belegt.
- Von wegen "Gebuehren", die kommen einem sogar sehr entgegen. Wenn du beispielsweise in Voehringen wohnst, landen die Postsachen standardmaessig nicht mehr im Zollamt Donautal, sondern in Goeggingen bei Augsburg (nein, ich versteh die Logik auch nicht), die koennen dir das aber entweder ins Donautal ueberstellen, oder du schickst ihnen Rechnungskopie und TARIC-Schluessel, darfst denen dann Zoll und EUSt ueberweisen und bekommst die Lieferung mit der Post frei Haus zugeschickt.
- Bestimmte Dinge duerfen nicht importiert werden, was das ist, steht auf den Seiten des Zolls.
- Lieferungen als Geschenk deklarieren o.ae. kann nach hinten losgehen, wenn die wollen, dass du die Lieferung vor ihren Augen oeffnest (was sie in der Regel tun)
Zitat von Biebe_666: was sind n "paar sachen"?
ich hab letztes Jahr von New York Haufenweise Klamotten gekauft, hab halt die Zettel rausgemacht. Wie wollen die einem gorssartig nachweisen dass die neu sind? Vor allem bei Jeans kannst sowas nihct wirklich erkennen.
Auch das kann nach hinten losgehen. Ich war zwar auch schon manchmal bei der Wiedereinreise aus Non-EU hart an der Grenze zum Freibetrag, im Zweifelsfall liegt die Beweislast aber beim Importeur. Also nicht der Zoll muss dir nachweisen, dass du das im Ausland gekauft hast, sondern du musst nachweisen, dass du das schon vorher hattest. Insbesondere bei teuren Kameras o.ae. ist es kein Fehler, die Kamera vor der Ausfuhr anzumelden, damit sichergestellt ist, dass diese tatsaechlich vor Abreise in der EU gekauft und ins Reiseland ausgefuehrt wurde. Da wurden schon Fotojournalisten im Hamburger Freihafen (der nicht zum deutschen Zollgebiet gehoert) ordentlich getriezt
Nicht klicken: http://tinyurl.com/camxkj/
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 10:26 Uhr
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Zitat von Frohike:
Auch das kann nach hinten losgehen. Ich war zwar auch schon manchmal bei der Wiedereinreise aus Non-EU hart an der Grenze zum Freibetrag, im Zweifelsfall liegt die Beweislast aber beim Importeur. Also nicht der Zoll muss dir nachweisen, dass du das im Ausland gekauft hast, sondern du musst nachweisen, dass du das schon vorher hattest. Insbesondere bei teuren Kameras o.ae. ist es kein Fehler, die Kamera vor der Ausfuhr anzumelden, damit sichergestellt ist, dass diese tatsaechlich vor Abreise in der EU gekauft und ins Reiseland ausgefuehrt wurde. Da wurden schon Fotojournalisten im Hamburger Freihafen (der nicht zum deutschen Zollgebiet gehoert) ordentlich getriezt 
Hm, naja, ich denke das Risiko werde ich dennoch weiter eingehen (Bei mir sinds eh nur Klamotten, insofern egal)
N Kumpel von mir besellt nebenbei viel über die Staaten, da die Markenartikel da viel billiger sind. Er meinte mal nur: HIn und wieder wird ein Paket geöffnet, aber dann zahl ich halt Zoll nach und komm am Ende immernoch billiger weg als wenn ich den Artikel hier gekauft hätte.
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Frohike - 40
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 13:34 Uhr
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Zitat von Biebe_666: HIn und wieder wird ein Paket geöffnet, aber dann zahl ich halt Zoll nach und komm am Ende immernoch billiger weg als wenn ich den Artikel hier gekauft hätte.
Solange beim Zoll keiner sitzt, der fit im Kopf und vielleicht auf ne Befoerderung aus ist, ja. Ansonsten kann der dir den §370 AO um die Ohren hauen, der einem Richter ein Strafmass bis fuenf Jahre oder Geldstrafe einraeumt
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 13:46 Uhr
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Zitat von Frohike: Zitat von Biebe_666: HIn und wieder wird ein Paket geöffnet, aber dann zahl ich halt Zoll nach und komm am Ende immernoch billiger weg als wenn ich den Artikel hier gekauft hätte.
Solange beim Zoll keiner sitzt, der fit im Kopf und vielleicht auf ne Befoerderung aus ist, ja. Ansonsten kann der dir den §370 AO um die Ohren hauen, der einem Richter ein Strafmass bis fuenf Jahre oder Geldstrafe einraeumt  Da kenn ich mich nicht so gut aus, aber ich glaube dir gerne. Ist ja auch nicht so dass der Grosseinkäufe macht, halt mal ab und an Thsirts und Schuhe für den Eigenbedarf...
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_Jazzzmin_
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 18:24 Uhr
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Also ich hab mir mal was aus den USA schicken lassen ne Hose für umgerechnet 80 Euro naja bei denen stand auf der Rechnung 120 kp auf jeden Fall hab ich 40 € Zoll gezahlt - das ist hamma viel find ich..
kommt in meine --- Bruno Mars --- Gruppe :-)
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Frohike - 40
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Geschrieben am: 24.07.2008 um 20:08 Uhr
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Zitat von _Jazzzmin_: ne Hose für umgerechnet 80 Euro naja bei denen stand auf der Rechnung 120 kp auf jeden Fall hab ich 40 € Zoll gezahlt - das ist hamma viel find ich..
Wenn du was fuer 80 EUR in den USA bestellst, ist es nicht ungewoehnlich, dass auf der Rechnung was in der Groessenordnung von 120 USD steht 
Darauf duerfte es um die 12% Zoll gegeben haben (9,60 EUR) und auf den Gesamtbetrag nochmal 19% Steuern (17,02 EUR), wobei da vermutlich auch noch die Versandkosten dazukamen.
Versand aus USA lohnt sich halt wirklich nur, wenn man Zoll und Steuern einkalkuliert... besonders bei Fotokram funktioniert das aber derzeit -- inklusive aller Abgaben kostet ein Paar Pocketwizards im Import unter 300 EUR, waehrend man das hierzulande schon fuer ein(!) Geraet hinlegen darf.
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S_Sweety - 34
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Geschrieben am: 14.12.2008 um 21:29 Uhr
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wenn ich mir nun etwas aus Amerika bestellt habe, muss ich die Ware dann beim Zollamt abholen oder wird das über den Postbote gebracht, der dann direkt abkassiesrt ( war zumindest mal so, als ich etwas aus der Schweiz bestellt hab) wenns zumZzollamt kommt, wird man dann irgendwie schriftlich benachrichtigt, das mans dort abholen kann??
weiß das zufällig jemand?
und der noch zu zahlende Betrag ans Zollamt ist vom Wert der Ware abhängig oder??
Keiner sieht wenn ich durst habe - aber alle sehn wenn ich besoffen bin
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forty-two
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Geschrieben am: 14.12.2008 um 21:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.12.2008 um 21:33 Uhr
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Zitat von S_Sweety: wenn ich mir nun etwas aus Amerika bestellt habe, muss ich die Ware dann beim Zollamt abholen oder wird das über den Postbote gebracht, der dann direkt abkassiesrt ( war zumindest mal so, als ich etwas aus der Schweiz bestellt hab) wenns zumZzollamt kommt, wird man dann irgendwie schriftlich benachrichtigt, das mans dort abholen kann??
weiß das zufällig jemand?
und der noch zu zahlende Betrag ans Zollamt ist vom Wert der Ware abhängig oder??
wenn du aus Übersee bestellst, wirst du vom Zollamt benachrichtigt, sobald das Paket da ist. vorort musst erstmal sagen was drin ist, einmal aufmachen und die Herren reingucken lassen, und zuletzt eben noch zahlen, Einfuhrsteuer aufjedenfall und dann, je nachdem was du eben gekauft hast, werden einige Dinge eben noch verzollt. CDs z.B. werden nicht weiterverzollt, Kleidung allerdings schon.
this music smells funny.
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Adri-san - 33
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Geschrieben am: 15.12.2008 um 12:16 Uhr
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irgendwie nervig der zoll
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drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 12:13 Uhr
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Tach ich hab folgendes Problem:
Hab mir in America 3 Shirts gekauft (am 2 dezember) für 80 dollar - 55-60€
Nun hab ichn Kärtchen vom Zoll das ich das im Donautal abholen muss und rechnung mitnehmen soll.
Also:
1. muss ich was nachbezahlen? und wenn: warum?
2. hab mit paypal bezahlt, wie kann ich de ne gültige rechnung rausfischen?
die shirts sind nach deutschen recht nicht strafbar, also keine hakenkreuze oder sowas (muss man ja dazu sagen)
Fuck me im famous. (ich Dieb)
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Nightwolf - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.12.2008 um 13:30 Uhr
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Zitat von drunkpunk: Tach ich hab folgendes Problem:
Hab mir in America 3 Shirts gekauft (am 2 dezember) für 80 dollar - 55-60€
Nun hab ichn Kärtchen vom Zoll das ich das im Donautal abholen muss und rechnung mitnehmen soll.
Also:
1. muss ich was nachbezahlen? und wenn: warum?
2. hab mit paypal bezahlt, wie kann ich de ne gültige rechnung rausfischen?
die shirts sind nach deutschen recht nicht strafbar, also keine hakenkreuze oder sowas  (muss man ja dazu sagen)
Soviel ich weiss liegst du da unterhalb der Freigrenze. also musst du nix nachbezahlen. Die wollen wahrscheinlich die Rechnung sehen um das bestätigt zu haben, dass du nix nachzahlen musst.
Irgendwo musst du ja die Möglichkeit haben einen Nachweis auszudrucken, wie teuer der Spass war?
DHMO kills!!!!
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