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Raubüberfall auf Finkbeiner Getränkemarkt Oberdischingen

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hRNSn - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2007
340 Beiträge
Geschrieben am: 27.01.2008 um 15:18 Uhr

Zitat von karatetiger:

Zitat von TripleM1:

Sorry, abber so ganz uninformiert bin i net.
Mein Vater unterrichtet SEK-Einheiten der Bayrischen Polizei in Theorie- und Praxishandhabung mit Schusswaffen.

Und vllt. solltest du genauer Lesen!
Ich sagte, entweder warnen oder wenn das feur auf ein eröffnet wird! Ansonsten darf ein deutscher (zumindest Bayrische) Polizisten nicht schießen!


SEK kannst auch nicht mit dem normalen Streifendienst und Bayern nicht mit Baden-Württemberg vergleichen. Sicher gibt es viel gemeinsames, aber auch Unterschiede.

Es stimmt, dass du den sog. Schusswaffengebrauch androhen musst. Nur, wenn schon einer auf dich zielt, wäre das ja Quatsch noch zu sagen dass du gleich schießt, also fällt das Androhen weg.

Aber jetzt überleg mal, du schreibst Zitat: "wenn das Feuer auf ein eröffnet wird." Wäre es aus Sicht eines Polizeibeamten nicht sinnvoller, zuerst zu schießen bevor man möglicherweise selbst getroffen wird?


was sinnvoller wäre hat eben oft wenig bis nichts damit zu tun, wie es tatsächlich ist.
MisterX1905 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
344 Beiträge
Geschrieben am: 27.01.2008 um 16:16 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von MisterX1905:

Ist echt so...vorher sollten erst mal 10 Kollegen elendig verrecken, bis du mal zurückballern darfst! Das ist Deutschland! :autsch:

Ich bin ja schon lang für den Einsatz von Tasern wie in Amerika...auch wenn die noch so umstritten sind! Das is ne gute Alternative und auf jeden Fall wirksamer als so n bisschen Pfefferspray!


ts, schon mal Pfefferspry in der fresse gehabt?


Zur Verteidigung im Nahkampf...ok! Aber darum gehts doch nicht...es ging um den Fall, dass jemand "eventuell bewaffnet sein könnte"! Einfach über den Haufen schießen kannst ihn nicht...und Pfefferspray auf ein paar Meter Entfernung kannst auch vergessen! Also hast mit so nem Taser die Möglichkeit, ne Alternative auszuwählen!
HERR_HELD - 50
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
50 Beiträge

Geschrieben am: 27.01.2008 um 17:36 Uhr

Bevor noch mehr "hätte-wäre-wenn-Unsinn" gepostet wird, hier der offizielle Pressebericht der Polizeidirektion Ulm.

Der Schusswaffengebrauch gegen Personen ist im Polizeigesetz von Baden-Württemberg hier geregelt.
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