Geschrieben am: 27.01.2008 um 15:18 Uhr
|
|
Zitat von karatetiger: Zitat von TripleM1: Sorry, abber so ganz uninformiert bin i net.
Mein Vater unterrichtet SEK-Einheiten der Bayrischen Polizei in Theorie- und Praxishandhabung mit Schusswaffen.
Und vllt. solltest du genauer Lesen!
Ich sagte, entweder warnen oder wenn das feur auf ein eröffnet wird! Ansonsten darf ein deutscher (zumindest Bayrische) Polizisten nicht schießen!
SEK kannst auch nicht mit dem normalen Streifendienst und Bayern nicht mit Baden-Württemberg vergleichen. Sicher gibt es viel gemeinsames, aber auch Unterschiede.
Es stimmt, dass du den sog. Schusswaffengebrauch androhen musst. Nur, wenn schon einer auf dich zielt, wäre das ja Quatsch noch zu sagen dass du gleich schießt, also fällt das Androhen weg.
Aber jetzt überleg mal, du schreibst Zitat: "wenn das Feuer auf ein eröffnet wird." Wäre es aus Sicht eines Polizeibeamten nicht sinnvoller, zuerst zu schießen bevor man möglicherweise selbst getroffen wird?
was sinnvoller wäre hat eben oft wenig bis nichts damit zu tun, wie es tatsächlich ist.
|