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frage wg ebaykauf...

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Lukas90 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
143 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 22:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2007 um 22:02 Uhr

Zitat von §_DADA_§:

was kann passieren wenn ichs einfach nich bezahl?!

was kann auf mich zu kommen?!


Du würdest wegen Nichterfüllung eines Vertrages drankommen. Da ebay aber wohl auf deine Eltern läuft, auf diese.
Falls ebay auf dich läuft, ist der Kaufvertrag NICHT zustande gekommen, da du minderjährig bist und keine Erlaubnis deiner Eltern hattest, wie ich denke.

Das mit neuwertig sage ich ja auch, allerdings wäre mir eine eventuelle Anzeige wegen Betruges das NEU nicht wert...

mfg, Lukas
Lukas90 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
143 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 22:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2007 um 22:05 Uhr

Meines Erachtens nach wäre die beste Lösung, das Spiel zu bezahlen und es als "neuwertig" (falls dies der Realität entspricht) zu verkaufen.
Caarcrinolas - 41
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
909 Beiträge

Geschrieben am: 12.01.2007 um 19:01 Uhr

Zitat von -Sara-:

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P

Sicher?

Im Sinne vom Taschengeldparagraphen würde ich zu "erlaubt" tendieren, bin jedoch auch kein Rechtsexperte

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Aristoteles: "Es gibt kein großes Genie ohne einen Schuß Verrücktheit."

uN4m3d - 37
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
518 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2007 um 16:30 Uhr

Zitat von Caarcrinolas:

Zitat von -Sara-:

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P

Sicher?

Im Sinne vom Taschengeldparagraphen würde ich zu "erlaubt" tendieren, bin jedoch auch kein Rechtsexperte

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph


Also, das fällt nicht mehr unter den Taschengeld-Paragraphen...
Der Paragraph besagt zwar, das eine Sache, die durch das Taschengeld oder eine Summe, die gespart wurde erlangt werden darf, deshalb ist eine minderjährige Person aber IMMER NOCH NICHT VOLL GESCHÄFTSFÄHIG !
Also ist die eigentliche Nutzung von eBay für Personen unter 18 Jahren eigentlich nicht gestattet, weil diese keine voll rechtskräftigen Kaufverträge schließen können...
spectre - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2007 um 02:09 Uhr

Zitat von uN4m3d:

Zitat von Caarcrinolas:

Zitat von -Sara-:

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P

Sicher?

Im Sinne vom Taschengeldparagraphen würde ich zu "erlaubt" tendieren, bin jedoch auch kein Rechtsexperte

http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph


Also, das fällt nicht mehr unter den Taschengeld-Paragraphen...
Der Paragraph besagt zwar, das eine Sache, die durch das Taschengeld oder eine Summe, die gespart wurde erlangt werden darf, deshalb ist eine minderjährige Person aber IMMER NOCH NICHT VOLL GESCHÄFTSFÄHIG !
Also ist die eigentliche Nutzung von eBay für Personen unter 18 Jahren eigentlich nicht gestattet, weil diese keine voll rechtskräftigen Kaufverträge schließen können...


das ist nur teilweise richtig. denn selbstverständlich können minderjährige einen rechtskräftigen kaufvertrag abschließen - gerade wegen des "taschengeldparagraphs" (u.a.)!

minderjährige dürfen sich aber nicht bei ebay anmelden (und somit auch nicht mitbieten, ersteigern etc. pp.), da dies gegen die AGB von ebay verstößt, die die anmeldung nur unbeschränkt geschäftsfähigen personen erlaubt.
bartleby - 41
Profi (offline)

Dabei seit 01.2004
410 Beiträge
Geschrieben am: 14.01.2007 um 15:02 Uhr

Da er sich aber mti den Daten seiner Mutter bei ebay angemeldet hat, ist mMn davon auszugehen,
dass seine Mutter mit dem Kauf einverstanden ist und er so keine Chance hat, den Kaufvertrag im
Nachinein zu kippen.
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