§_DADA_§ - 36
Profi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:15 Uhr
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also ich hab bei ebay n gesellschaftsspiel gekauft für 40€ inkl und naja wie es kommen muss hat meine mutter des spiel 1 tag davor im laden gekauft und mir nichts davon gesagt....
kann der verkäufer nicht einfach ein angebot an unterlegene bieter machen?!
oda gibts noch was anderes das ich es nicht bezahlen muss?
was will ich 2mal mit dem gleichen spiel zuhause?!
bitte helft mir
danke
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spartan - 34
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:17 Uhr
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Zitat von §_DADA_§: also ich hab bei ebay n gesellschaftsspiel gekauft für 40€ inkl und naja wie es kommen muss hat meine mutter des spiel 1 tag davor im laden gekauft und mir nichts davon gesagt....
kann der verkäufer nicht einfach ein angebot an unterlegene bieter machen?!
oda gibts noch was anderes das ich es nicht bezahlen muss?
was will ich 2mal mit dem gleichen spiel zuhause?!
bitte helft mir
danke
Des eine vllt. wieder bei Ebay verkaufen, ansonsten wenn´s ein richtiger Händler, also kein Privatverkauf war, is doch auf jede Ware Garantie drauf....also wenns en Händler war kannste des wieder zurückschicken
Profi/Daddelgott
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-An-Dy- - 35
Champion
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:17 Uhr
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kann deine mutter das spiel nicht mehr umtauschen? hast du s schon aufgemacht?
normal ja nicht, oder?
Meine Foto-Galerie: http://darkestsun.deviantart.com/gallery
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Blizzard - 36
Profi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:18 Uhr
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Zitat von §_DADA_§: also ich hab bei ebay n gesellschaftsspiel gekauft für 40€ inkl und naja wie es kommen muss hat meine mutter des spiel 1 tag davor im laden gekauft und mir nichts davon gesagt....
kann der verkäufer nicht einfach ein angebot an unterlegene bieter machen?!
oda gibts noch was anderes das ich es nicht bezahlen muss?
was will ich 2mal mit dem gleichen spiel zuhause?!
bitte helft mir
danke
warum gibst de nich einfach des spiel zurück was deine mutter im laden gekauft hat?des wär doch viel einfacher...
Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck
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Hitomi
Champion
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:20 Uhr
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jop..speil von der mutter zurückgeben 
ansonsten siehts schlecht aus wenns kein händler is...
du hast dich ja zu dem kauf verpflichtet 
wenn gar nichts mehr hilft ^^ ...wieder verkaufen
Mein Bruder die Kommode mit dem Waschbärbauch \('-' )
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§_DADA_§ - 36
Profi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:22 Uhr
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ya doch
des spiel wo meine mum gekauft hat, hat sie schon aufgemacht und halt gespielt (ich hatte keinen plan davon)
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-Sara- - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:22 Uhr
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mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen
~x~x~°°~*!! SMILE !!*~°°~x~x~
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kimtrains - 37
Experte
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2007 um 21:25 Uhr
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Prinzipell ist der Artikel, wenn er Privatverkauft wurde für eine Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt. Das macht aber letzt endlich keinen guten Eindruck auf deine Ebay-Laufbahn Ist es bei nem gewerblichen Anbieter verkauft, haste sowieso Rückgaberecht, natürlich nur, wenn in den AGB so beschrieben.
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§_DADA_§ - 36
Profi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:25 Uhr
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Zitat von -Sara-: mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen 
muss ya keiner wissen ^^
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kimtrains - 37
Experte
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:27 Uhr
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Zitat von §_DADA_§: Zitat von -Sara-: mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen 
muss ya keiner wissen ^^
ist trotzdem leichtsinnig! - wenn das rauskommt kann es erhebliche Konsequenzen für dich haben
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§_DADA_§ - 36
Profi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:28 Uhr
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Zitat von kimtrains: Zitat von §_DADA_§: Zitat von -Sara-: mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen 
muss ya keiner wissen ^^
ist trotzdem leichtsinnig! - wenn das rauskommt kann es erhebliche Konsequenzen für dich haben
achwas bin mit den daten meiner mutter angemeldet und sie weiß davon...
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Budd - 38
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:30 Uhr
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... stell das spiel halt nochmal bei ebay rein
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§_DADA_§ - 36
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:34 Uhr
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Zitat von Budd: ... stell das spiel halt nochmal bei ebay rein 
ja ist aber assi dann muss ich die 40€ jetzt auslegen aber ich hab des geld nich -.-
und kein bock meiner mum davon zu erzählen die schiebt dann nur stress
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kimtrains - 37
Experte
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:37 Uhr
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Zitat von §_DADA_§: Zitat von Budd: ... stell das spiel halt nochmal bei ebay rein 
ja ist aber assi dann muss ich die 40€ jetzt auslegen aber ich hab des geld nich -.-
und kein bock meiner mum davon zu erzählen die schiebt dann nur stress
hast das spiel vom verkäufer schon?
wenn nicht, fragen ob er es zurücknimmt, kostet nichts!
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§_DADA_§ - 36
Profi
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:39 Uhr
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nee habs noch nich
ja hab ihm geschrieben des gleiche wie oben mit mutter usw...
dann hat er gesagt ne ich muss überweisen weil er es für nen freund verkauft und er ihm ged geld schon gegeben hat (WERS GLAUBT)
der typ hat echt 0 plan von ebay...
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:41 Uhr
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Zitat von kimtrains: Prinzipell ist der Artikel, wenn er Privatverkauft wurde für eine Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt. Das macht aber letzt endlich keinen guten Eindruck auf deine Ebay-Laufbahn Ist es bei nem gewerblichen Anbieter verkauft, haste sowieso Rückgaberecht, natürlich nur, wenn in den AGB so beschrieben.
Falsch.
Bei einem gewerblichen Verkäufer hat man als privater Käufer IMMER (weil gesetzlich so geregelt) ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Wenn eine andere Konstellation vorliegt (bspw. beide privat) hat man dieses Recht nicht.
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