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frage wg ebaykauf...

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
§_DADA_§ - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
453 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:15 Uhr

also ich hab bei ebay n gesellschaftsspiel gekauft für 40€ inkl und naja wie es kommen muss hat meine mutter des spiel 1 tag davor im laden gekauft und mir nichts davon gesagt....

kann der verkäufer nicht einfach ein angebot an unterlegene bieter machen?!


oda gibts noch was anderes das ich es nicht bezahlen muss?

was will ich 2mal mit dem gleichen spiel zuhause?!



bitte helft mir

danke
spartan - 34
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
868 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:17 Uhr

Zitat von §_DADA_§:

also ich hab bei ebay n gesellschaftsspiel gekauft für 40€ inkl und naja wie es kommen muss hat meine mutter des spiel 1 tag davor im laden gekauft und mir nichts davon gesagt....

kann der verkäufer nicht einfach ein angebot an unterlegene bieter machen?!


oda gibts noch was anderes das ich es nicht bezahlen muss?

was will ich 2mal mit dem gleichen spiel zuhause?!



bitte helft mir

danke


Des eine vllt. wieder bei Ebay verkaufen, ansonsten wenn´s ein richtiger Händler, also kein Privatverkauf war, is doch auf jede Ware Garantie drauf....also wenns en Händler war kannste des wieder zurückschicken

Profi/Daddelgott

-An-Dy- - 35
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2143 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:17 Uhr

kann deine mutter das spiel nicht mehr umtauschen? hast du s schon aufgemacht?
normal ja nicht, oder?

Meine Foto-Galerie: http://darkestsun.deviantart.com/gallery

Blizzard - 36
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
563 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:18 Uhr

Zitat von §_DADA_§:

also ich hab bei ebay n gesellschaftsspiel gekauft für 40€ inkl und naja wie es kommen muss hat meine mutter des spiel 1 tag davor im laden gekauft und mir nichts davon gesagt....

kann der verkäufer nicht einfach ein angebot an unterlegene bieter machen?!


oda gibts noch was anderes das ich es nicht bezahlen muss?

was will ich 2mal mit dem gleichen spiel zuhause?!



bitte helft mir

danke


warum gibst de nich einfach des spiel zurück was deine mutter im laden gekauft hat?des wär doch viel einfacher...

Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck

Hitomi
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
7061 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:20 Uhr

jop..speil von der mutter zurückgeben ;-)
ansonsten siehts schlecht aus wenns kein händler is...
du hast dich ja zu dem kauf verpflichtet ;-)
wenn gar nichts mehr hilft ^^ ...wieder verkaufen ;-)

Mein Bruder die Kommode mit dem Waschbärbauch \('-' )

§_DADA_§ - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
453 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:22 Uhr

ya doch

des spiel wo meine mum gekauft hat, hat sie schon aufgemacht und halt gespielt (ich hatte keinen plan davon)
-Sara- - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
362 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:22 Uhr

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P

~x~x~°°~*!! SMILE !!*~°°~x~x~

kimtrains - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.01.2007 um 21:25 Uhr

Prinzipell ist der Artikel, wenn er Privatverkauft wurde für eine Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt. Das macht aber letzt endlich keinen guten Eindruck auf deine Ebay-Laufbahn Ist es bei nem gewerblichen Anbieter verkauft, haste sowieso Rückgaberecht, natürlich nur, wenn in den AGB so beschrieben.

§_DADA_§ - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
453 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:25 Uhr

Zitat von -Sara-:

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P



muss ya keiner wissen ^^
kimtrains - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:27 Uhr

Zitat von §_DADA_§:

Zitat von -Sara-:

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P



muss ya keiner wissen ^^


ist trotzdem leichtsinnig! - wenn das rauskommt kann es erhebliche Konsequenzen für dich haben
§_DADA_§ - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
453 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:28 Uhr

Zitat von kimtrains:

Zitat von §_DADA_§:

Zitat von -Sara-:

mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen :-P



muss ya keiner wissen ^^


ist trotzdem leichtsinnig! - wenn das rauskommt kann es erhebliche Konsequenzen für dich haben



achwas bin mit den daten meiner mutter angemeldet und sie weiß davon...
Budd - 38
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
493 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:30 Uhr

... stell das spiel halt nochmal bei ebay rein :-)
§_DADA_§ - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
453 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:34 Uhr

Zitat von Budd:

... stell das spiel halt nochmal bei ebay rein :-)



ja ist aber assi dann muss ich die 40€ jetzt auslegen aber ich hab des geld nich -.-

und kein bock meiner mum davon zu erzählen die schiebt dann nur stress
kimtrains - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2005
1476 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:37 Uhr

Zitat von §_DADA_§:

Zitat von Budd:

... stell das spiel halt nochmal bei ebay rein :-)



ja ist aber assi dann muss ich die 40€ jetzt auslegen aber ich hab des geld nich -.-

und kein bock meiner mum davon zu erzählen die schiebt dann nur stress


hast das spiel vom verkäufer schon?

wenn nicht, fragen ob er es zurücknimmt, kostet nichts!


§_DADA_§ - 36
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
453 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:39 Uhr

nee habs noch nich

ja hab ihm geschrieben des gleiche wie oben mit mutter usw...

dann hat er gesagt ne ich muss überweisen weil er es für nen freund verkauft und er ihm ged geld schon gegeben hat (WERS GLAUBT)


der typ hat echt 0 plan von ebay...
septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 09.01.2007 um 21:41 Uhr

Zitat von kimtrains:

Prinzipell ist der Artikel, wenn er Privatverkauft wurde für eine Unterbreitung eines Angebots an unterlegene Bieter berechtigt. Das macht aber letzt endlich keinen guten Eindruck auf deine Ebay-Laufbahn Ist es bei nem gewerblichen Anbieter verkauft, haste sowieso Rückgaberecht, natürlich nur, wenn in den AGB so beschrieben.


Falsch.
Bei einem gewerblichen Verkäufer hat man als privater Käufer IMMER (weil gesetzlich so geregelt) ein 14-tägiges Rückgaberecht.

Wenn eine andere Konstellation vorliegt (bspw. beide privat) hat man dieses Recht nicht.
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