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Geschrieben am: 14.01.2007 um 02:09 Uhr
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Zitat von uN4m3d: Zitat von Caarcrinolas: Zitat von -Sara-: mit 17 darfst du doch noch gar nichts bei ebay kaufen 
Sicher?
Im Sinne vom Taschengeldparagraphen würde ich zu "erlaubt" tendieren, bin jedoch auch kein Rechtsexperte
http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Also, das fällt nicht mehr unter den Taschengeld-Paragraphen...
Der Paragraph besagt zwar, das eine Sache, die durch das Taschengeld oder eine Summe, die gespart wurde erlangt werden darf, deshalb ist eine minderjährige Person aber IMMER NOCH NICHT VOLL GESCHÄFTSFÄHIG !
Also ist die eigentliche Nutzung von eBay für Personen unter 18 Jahren eigentlich nicht gestattet, weil diese keine voll rechtskräftigen Kaufverträge schließen können...
das ist nur teilweise richtig. denn selbstverständlich können minderjährige einen rechtskräftigen kaufvertrag abschließen - gerade wegen des "taschengeldparagraphs" (u.a.)!
minderjährige dürfen sich aber nicht bei ebay anmelden (und somit auch nicht mitbieten, ersteigern etc. pp.), da dies gegen die AGB von ebay verstößt, die die anmeldung nur unbeschränkt geschäftsfähigen personen erlaubt.
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