Geschrieben am: 02.10.2019 um 11:28 Uhr
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Zitat von Laser87: Es geht nicht darum, ob yt, das Anschauen dort oder Download-Programme legal sind.
Natürlich sind sie das.
Was nicht erlaubt ist, ist das Hoch- und Herunterladen urheberrechtlich geschützer Werke. (Anschauen ist eine Grauzone.)
Laut Gericht (nein, ich such das Urteil jetzt nicht raus^^) spielt dabei auch gesunder Menschenverstand eine Rolle.
Wenn man einen neuen Film herunterlädt, sollte jeder wissen, daß dies eine Raubmordkopie sein muß. Verboten.
Wenn man aber z.B. Musikvideos vom offiziellen yt-Account der Band "Eure Mütter" nimmt, dann ist das erlaubt. (Pfeif auf die Nutzungsbedingungen von yt, Maximalstrafe ist, daß Euer Account gesperrt wird.)
Auch wenn Ihr Videos hochladet, die Euch zeigen, wie Ihr auf TU surft, dann habt Ihr das Urheberrecht daran und dürft es selbstverständlich auf yt stellen.
tl;dr
Es kommt nicht darauf an, was Ihr macht, sondern um den Inhalt.
Gruß
Jochen
das ist nicht GANZ korrekt, wie jüngste Gerichtsurteile belegen: grundsätzlich hast du mit deiner Argumentation recht und für den normalen Konsumenten ändert sich auch nicht viel, aber Angebote wie das in der Überschrift genannte sind NICHT legal, allerdings nur für den Betreiber, nicht für den Konsumenten.
Es geht konkret darum, dass die Konvertierung über einen Webdienst anders bewertet wird, als wenn die Software auf deinem privaten Endgerät installiert ist. Letzteres ist vollkommen unstrittig eine legale Anfertigung einer Privatkopie. Der Webdienst-Anbieter handelt jedoch gewerblich und kann sich darauf dann nicht mehr berufen.
Prinzipiell halte ich dieses Urteil aber auch für falsch oder zumindest fatal, denn damit wird beispielsweise auch jeder Copyshop kriminalisiert, der für Privatkunden Kopien von Werken anfertigt, die sie nicht selbst besitzen (z.B. aus der Bibliothek geliehene Bücher).
Oder auch jeder Dienst, der für Kunden 3D-Modelle ausdruckt begibt sich jetzt rechtlich auf ganz dünnes Eis.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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