Chojnasty - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:27 Uhr
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Was hat es mit dieser Nummer auf sich, und was hat die Polizei vor, wenn sie bei einer Allgemeinen Personen Kontrolle nach dieser Nummer fragt ?
Wolles sie damit nur überprüfen, ob das Handy geklaut is, oder haben die größeres vor ? :D
Wir sind, was wir denken. Alles, was wir sind, entsteht aus unseren Gedanken
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:37 Uhr
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die imei nummer wird benötigt, um das handy aus der ferne zu sprengen ;) sorgt für eine einfache möglichkeit unliebsame personen aus der welt zu befördern. deshalb heisst es auch, dass man handys nicht ins wasser werfen soll, das zerstört nämlich die sprengladung.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Chojnasty - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 11:40 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: die imei nummer wird benötigt, um das handy aus der ferne zu sprengen ;) sorgt für eine einfache möglichkeit unliebsame personen aus der welt zu befördern. deshalb heisst es auch, dass man handys nicht ins wasser werfen soll, das zerstört nämlich die sprengladung.
danke
edit: vllt auch ne Hilfreiche, bzw sinnvolle Antwort ?
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:49 Uhr
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Zitat von Chojnasty: Zitat von Der666Diablo: die imei nummer wird benötigt, um das handy aus der ferne zu sprengen ;) sorgt für eine einfache möglichkeit unliebsame personen aus der welt zu befördern. deshalb heisst es auch, dass man handys nicht ins wasser werfen soll, das zerstört nämlich die sprengladung.
danke
edit: vllt auch ne Hilfreiche, bzw sinnvolle Antwort ? google^^
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Chojnasty - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:53 Uhr
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das hab ich nich probiert, danke, dass du mir diese neue Welt eröffnest
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:55 Uhr
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Pfft....woher soll ich die IMEI Nummer meines Handys wissen? Ok, ich weiß wo sie steht, wie ich sie abrufen kann und wann ich sie angeben muß. Aber Garantiert nicht bei einer allgemeinen Personenkontrolle....soviel steht schon mal fest...
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CaptainCock - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:56 Uhr
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IMEI
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Chojnasty - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 11:57 Uhr
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Zitat von lemmon: Pfft....woher soll ich die IMEI Nummer meines Handys wissen? Ok, ich weiß wo sie steht, wie ich sie abrufen kann und wann ich sie angeben muß. Aber Garantiert nicht bei einer allgemeinen Personenkontrolle....soviel steht schon mal fest...
Hm, jo die Bulle ham uns gestern kontrolliert und dann halt alles aus meinen taschen raus, mein handy in die hand genommen, die nummer abgerufen und aufgeschrieben :/
aber was wollen die damit ?
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Chojnasty - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 11:59 Uhr
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Dit hab ich auch schon gelesen, wie man aus meinem ersten Post rauslesen kann, aber meine Frage war ja, ob die damit nur überprüfen, ob das Handy geklaut is, oder ob die noch anderes Damit machen können
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 12:02 Uhr
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Über diese IMEI Nummer wird festgestellt, ob dieses Handy als geklaut gilt. Diese Nummer gibst Du an, um es aus der Ferne zu sperren. Ich würde mal auf die Herausgabe dieser Information drängen, da man auch über diese Nummer das Handy orten, manipulieren und als Abhörgerät nutzen kann.....
Lass mal raten....war in Bayern die Kontrolle, oder? 
Und er hat ohne Durchsuchungsbefehl Dein privates Handy auf Informationen durchsucht? Respekt....der hat Mut....also ich würde mit einem Anwalt reden....
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Chojnasty - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:02 Uhr
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Zitat von lemmon: Über diese IMEI Nummer wird festgestellt, ob dieses Handy als geklaut gilt. Diese Nummer gibst Du an, um es aus der Ferne zu sperren. Ich würde mal auf die Herausgabe dieser Information drängen, da man auch über diese Nummer das Handy orten, manipulieren und als Abhörgerät nutzen kann..... 
Also gehe ich recht in der Annahme, dass die damit nichts gutes vorhaben :/
Was meinst du mit drängen? die werden die Nummer odch nich löschen wenn ich bitte sag :(
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lemmon - 58
Profi
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:03 Uhr
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Ne ,wohl nicht....aber wie oben geschrieben....frag nen Anwalt....
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Chojnasty - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.01.2012 um 12:11 Uhr
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Ne in Leipzig, hm ja vllt haben die uns auch bei einem minimalen delikt erwischt
Bin Jura Student, hab mich schon drüber Informiert, ob das ganz koscher war, was der gemacht hat, und hab herausgefunden, dass es sich nich lohnen würde, da nen Anwalt einzuschalten weil die Polizei in diesem wunderschönen Staat sehr viel legitimieren kann :/
So die Rechtslage is, : wenn er davon ausgehen könnte, dass das Handy geklaut is, dann darf ers
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:12 Uhr
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Und wenn das nicht der Fall ist, was macht er dann mit den Informationen?
Also in diesem Falle würde ich über ein neues Handy nachdenken...
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Chojnasty - 32
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:14 Uhr
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Zitat von lemmon: Und wenn das nicht der Fall ist, was macht er dann mit den Informationen?
Also in diesem Falle würde ich über ein neues Handy nachdenken...
hmm behalten :/, is halt n geiles Handy
da ich hab was gefunden, is auch vom BverfG abgesegnet
"Kann die Polizei mich mittels meines Handys orten?
Ja, das ist mittels eines so genannten IMSI-Catchers möglich.
Dieser IMSI-Catcher simuliert innerhalb einer Funkzelle eine Basisstation. Dadurch senden alle Handys, die sich im Einzugsberich des IMSI-Catchers befinden, ihre Kartnenummer (IMSI) und die Gerätenummer (IMEI) an den Catcher. Indem mehrere Messungen vorgenommen werden, können die IMSI und die IMEI Ihres Handys "herausgefiltert" werden. So kann - nachdem die ermittelnden Beamten wissen, welches Handy Ihres ist - der jeweilige Standort des Handys ermittelt und ein Bewegungsprofil erstellt werde.
Indem der IMSI-Catcher (s.o.) das GSM-Protokoll Ihres Handys in den unverschlüsselten Übertragungsmodus bringt - was er kann, da er ja so tut, als wäre er die Basisstation des Handys - können auch die Telefonate abgehört werden. Sie selbst können das nicht erkennen. Dieses Vorgehen ist insbesondere im Bereich der Drogenkriminalität üblich und wurde erst kürzlich (Beschluss v. 22.8.2006) vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. "
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lemmon - 58
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Geschrieben am: 21.01.2012 um 12:23 Uhr
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Tja...da ham was ja...also ich wäre für ein neues Handy...
Wenn Du allerdings ja vom juristischen Fach bist, hast ja nix zu befürchten....kannst das als aktive Teilnahme am Überwachungsstaat verbuchen...
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