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kino.to gesperrt

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Protagonist - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
2451 Beiträge
Geschrieben am: 09.06.2011 um 20:00 Uhr

Zitat von melewetwo:

Zitat von Staubfussel:

Allerdings waren die Betreiber zugleich auch Betreiber von den Hostern. Also ein illegales Netzwerk, was die da aufgebaut haben


willt mir jtz weismachen das die zb megavideo betrieben haben?
& die videos zb auf megavideo existieren ja noch.. sind jezt nur schwerer zu finden...

Es gab nicht nur einen Hoster...
Sundown73 - 53
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 09.06.2011 um 22:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.06.2011 um 22:43 Uhr

Zitat von langhaardack:

Aus dem komischen anderen Thread von mir:
Rein RECHTLICH is es richtig, was die Polizei da gemacht hat, da die Betreiber geschütztes Material illegal verbreitet haben. Für den der es anschaut ist das Ganze eine GRAUZONE, weil man sich nicht einig wird, ob Streamen nun downloaden ist, da die Daten nur temporär auf deiner HDD gespeichert werden.
WENIGER rechtlich ist das was hier kommen wird eine EWIGE Diskussion, weil's wie bei allen anderen Themen solche und solche gibt. >_<


Das ist vollkommener Unsinn was Du da schreibst!

Warum ist das bitteschön rechtlich richtig? Kino.to ist ersteinmal eine reine Link Sammlung gewesen. Ähnlich wie The Pirate Bay. Und bei Pirate Bay weiss man selbst heute nach 5 Jahren noch nicht ob es nun illegal war oder nicht. Das heisst die Gerichte streiten dort immer noch.

Selbst bei Google findest Du Verweise auf illegale Seiten. Ist Google deswegen dann auch illegal?

Es ist alles Auslegungssache! Ein Anwalt wie Christian Solmecke sieht das zum Beispiel eher Pro Kino.to.

Ersteinmal muss also juristisch geklärt werden ob das Vorhalten von Links zu illegalen Angeboten strafbar ist oder nicht. Im Falle von heise.de zum Beispiel war es journalistisch in Ordnung in einem Artikel auf eine Seite zu verlinken die Software anbietet welche für Überbrückung von Kopierschutzmechanismen genutzt werden konnte. Hier waren die Anwälte der Contentindustrie auch anderer Meinung und haben verloren.

Bei kino.to ist es natürlich kein Journalismus. Aber mit einem richtigen Anwalt lässt sich da sicherlich einiges machen. Zum Beispiel das Recht auf Meinungsfreiheit.

Anders sieht es bei den Hostern aus. Aber auch hier gab es einmal ein Urteil, dass ein Hoster nicht verantwortlich gemacht werden kann welche Inhalte seine Kunden ablegen.

Jetzt im Moment ist es jedenfalls vollkommen unklar was legal und was illegal ist. Das muss ein Gericht bewerten.

Fakt ist aber die User möchten die technischen Möglichkeiten des Internets nutzen und wenn keine vernüftigen legale Angebote existieren machen sich halt Angebote breit die nicht im Sinn der Contentindustrie sind. Ich befürchte natürlich auch, dass kino.to letztendlich illigal anzusehen ist, aber warum gibt es sowas wie hulu.com nicht auch in Europa? 5 Euro im Monat und man kann sich alle aktuellen Serien anschauen wie man will und auch recht aktuelle Filme.

Auch muss man sich überlegen ob Kino in der jetztigen Form noch zeitgemäss ist. Kino war früher ein Erlebnis, als man npch 4:3 Röhrenfernseher hatte mit 66 cm Diagonale. Als Medium diente eine durchgeleierte VHS Kassette aus der Videothek und Kaufvideos waren ultra rar. Nur die "Blockbuster" kamen auf VHS damals raus.

Heute können wir theoretisch Filme in Kinoqualität zu Hause erleben. 152 cm Diagonale sind erschwinglich. Selbst das Internet bietet die Bandbreite Filme in HD zu streamen. Nur die Filmindustrie denkt nur an Gewinnmaximierung anstelle die technischen Möglichkeiten zu nutzen und preiswert Content für jedermann anzubieten.

Kleiner Nachtrag

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2011 um 09:22 Uhr

Das Problem der Betreiber ist doch aber eigentlich, dass sie gleichzeitig auch Teile der Streams selbst gehostet haben. Kino.to als reine Linksammlung ist rechtlich entweder ganz legal oder zumindest eine sehr helle Grauzone. Allerdings zieht der Vergleich mit Google nicht so ganz, da diese auch immer wieder Einträge aus ihren DBs entfernen, wenn Urheberrechtsbeschwerden eintrudeln. Auf Kino.to angewandt hätten diese sämtliche Links, bei denen Beschwerden reinkommen, entfernen müssen. Stattdessen haben sie hämisch gelacht und weiter gemacht wie bisher.

Weiter ist das Problem, dass Kino.to wohl Gewinne erwirtschaftet hat durch agressives Werbeeinblenden und sonstige Maßnahmen. Damit zieht auch das Argument nicht, dass die Jungs aus Überzeugung für freien Konsum gehandelt haben, sondern es lag eine Bereicherungsabsicht vor. Dass die "Kunden" nichts direkt gezahlt haben, heisst nicht, dass nichts eingenommen wurde.

Aber wie Dija geschrieben hat... würde es ein entsprechendes legales Portal geben, das von mir aus 15-20 Euro im Monat kostet, dann wäre ich da sofort dabei und würde das Geld wirklich gerne ausgeben. Zwar kaufe ich meinen Krempel vollständig, allerdings gibt es doch das eine oder andere, an das ich schlichtweg nicht auf legalem Wege drankomme (bsp. Malcolm Mittendrin... da gibts nichts DVD-ähnliches!).

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

TouchOfRed - 33
Profi (offline)

Dabei seit 08.2008
642 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2011 um 15:45 Uhr

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]



Du hast da ein̸̸̸̸̸̸̸̸̨̨̨̨ıen Fleck auf dem Bildschirm!

ilidan - 37
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
835 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2011 um 22:38 Uhr

R.I.P

Kino.to


scientia potestas est

LeSavant
Experte (offline)

Dabei seit 06.2010
1083 Beiträge

Geschrieben am: 10.06.2011 um 23:03 Uhr

schon H2O schrieb in ihren NFO's :

Zitat:

"and remember..... don't make money with warezed software!"


- semper fidelis -

Protagonist - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
2451 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2011 um 12:53 Uhr

Zitat:

Schadensersatz-Forderungen und Haftstrafen für Kino.to-Nutzer?
Die GVU hat dazu eine recht eindeutige Meinung: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung. Sie wird durch den Nutzer ausgelöst und liegt in seinem Machtbereich. [...] Das ist rechtlich eine Kopie. Eine Kopie von einer illegalen Vorlage - worum es sich bei den Filmen über kino.to regelmäßig gehandelt hat – ist selbst auch immer illegal. Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to ist somit selbst illegal."

Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.

Bislang ist aber noch völlig unklar, ob die Rechtsauffassung der GVU auch von den Gerichten geteilt wird. Wie bereits erwähnt herrscht in diesem Punkt unter Juristen Uneinigkeit und eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang noch aus. Sollte die GVU ihren Kurs jedoch weiterverfolgen, könnte diese Entscheidung schon bald provoziert werden - falls nach der Auswertungen der Logfiles der Kino.to-Server tatsächlich über die eventuell gespeicherten IP-Adressen die Nutzer des Portals ermittelt werden können. (cel)


Quelle
LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:05 Uhr

Abschreckung
Protagonist - 30
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
2451 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:13 Uhr

Zitat von LalaLand:

Abschreckung

Echt so. Wollen die Millionen von Menschen verhaften? :-D
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.06.2011 um 13:23 Uhr

Zitat von Protagonist:

Zitat von LalaLand:

Abschreckung

Echt so. Wollen die Millionen von Menschen verhaften? :-D


Haftstrafen sind absolut lächerlich. Ein Ladendieb wird ja auch nicht gleich eingeknastet. Schadenersatz ist auch lächerlich, pro Film den ich mir angucke, entgeht den Produzenten maximal der Gewinn für eine Kinokarte bzw. DVD, also ca. 10 € pro Film. Da sind die Verfahrenskosten wesentlichen höher.
Das einzige, was für den durchschnittlichen Kino.to Nutzer schmerzhaft werden könnte, wären die Bu?gelder, aber dafür müssten die Gerichte der GVU erstmal zustimmen, was ich für ziemlich unwarscheinlich halte.


Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:40 Uhr

Was es nun für die GVU zu vermeiden gilt ist, dass sich weitere Plattformen etablieren.
Albi123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:42 Uhr

Zitat von LalaLand:

Was es nun für die GVU zu vermeiden gilt ist, dass sich weitere Plattformen etablieren.

gibt doch schon genug^^

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:51 Uhr

Das ist richtig. Aber nicht mit der Bekanntheit von kino.to.
Albi123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2011 um 13:56 Uhr

Zitat von LalaLand:

Das ist richtig. Aber nicht mit der Bekanntheit von kino.to.

naja, wobei ich nich bestreiten will, dass onl**e-movi*z nicht bekannt ist...zwar nicht so wie kino.to aber sicherlich weit verbreitet.

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

Pointlesss
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
8 Beiträge
Geschrieben am: 12.06.2011 um 15:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.06.2011 um 15:33 Uhr

http://filmriss.tk/
Schaut euch mal den Blog-Eintrag vom Mittwoch, 8. Juni (Kino.to gefickt) an. Ziemlich lustig, wie sich unser Justizsystem lächerlich macht.
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