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Mit Anwalt gegen eBay-Bewertung vorgehen?

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Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 12:12 Uhr

Zitat von atmega32:

Dokumentiert habe ich schon alles mit Screenshots.

Ja, was meint ihr? Anwalt einschalten oder nicht?
Sollte ich "gewinnen", bekomme ich dann Entschädigung wegen der Beleidigung oder was passiert dem Käufer im schlimmsten Fall?



Wie hier bereits mehrfach geschrieben: die neg. Bewertung wirst du nicht wegbekommen, auch nicht mit Anwalt.
Was die Beleidigung angeht: es ist sicherlich eine Beleidigung und man kann sowas auch verfolgen. aber bedenke mal den Aufwand und die Kosten, selbst wenn du eine Rechtschutzversicherung hast und die einspringen würde. Mir wäre es das nicht wert.

Ich weiss ja nicht, wieviel pos. Bewertungen du hast, aber meine Reaktion wäre: ebay Account kündigen und einen neuen machen :)

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

atmega32 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
210 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 12:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2011 um 12:37 Uhr

Ich habe 140 pos. Bewertungen über 2 Jahre hinweg gesammelt. Und nur wegen einem Vollidiot ist jetzt die 100% pos. - Statistik weg.

Neu anmelden könnte eine Möglichkeit sein. Oder ich verkaufe ab jetzt einfach über meinen Bruder und kaufe weiterhin über meinen Account ein.

Nach einem Jahr ist die negative Bewertung ja weg
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 12:39 Uhr

Ok, 140 sind für einen privaten Verkäufer schon ne Menge und dann ärgert es natürlich umso mehr.
Vielleicht erreichst du ja über ebay noch etwas, einfach die mal etwas penetrant nerven ;)

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

atmega32 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
210 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 13:00 Uhr

Ich hab denen eine Mail geschickt und die Bewertung zur Überarbeitung eingereicht. Aber das wurde von dem **** ja abgelehnt.

Was könnte ich denn ncoh tun? Soll ich einen Brief per Einschreiben an eBay schicken?
hobbyhelfer - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2010
18 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 13:12 Uhr

ich find auch dass du selber schuld bist!
wenn was kaputt geht dann muss man die auktion halt beenden!
ich weiss ja auch nicht um was für einen artikel es sich handelt,aber wenn ich oder in deinem fall der käufer ein echtes schnäppchen gemacht hat,und du sagst der artikel ist beschädigt worden,würde ich auch den eindruck bekommen dass dir einfach der erlös der auktion zu niedrig war!
ich hätte dich auch auf jedenfall negativ bewertet!ohne beleidigung natürlich!
p.s.:was hast du eigentlich versteigert???
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 13:16 Uhr

Zitat von atmega32:

Ich hab denen eine Mail geschickt und die Bewertung zur Überarbeitung eingereicht. Aber das wurde von dem **** ja abgelehnt.

Was könnte ich denn ncoh tun? Soll ich einen Brief per Einschreiben an eBay schicken?


Wäre natürlich noch eine Möglichkeit, oft erreicht man mit Papier mehr als mit einer email. Ich würde halt ganz explizit auf die Beleidigung eingehen, eventuell (ohne dir da jetzt viel Hoffnungen machen zu wollen) gehen sie auf einen deal ein.


Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

romanos - 33
Profi (offline)

Dabei seit 05.2010
603 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 13:23 Uhr

Zitat von atmega32:

Ich habe 140 pos. Bewertungen über 2 Jahre hinweg gesammelt. Und nur wegen einem Vollidiot ist jetzt die 100% pos. - Statistik weg.

Neu anmelden könnte eine Möglichkeit sein. Oder ich verkaufe ab jetzt einfach über meinen Bruder und kaufe weiterhin über meinen Account ein.

Nach einem Jahr ist die negative Bewertung ja weg


Nach 12 Monaten fliegt die bewretugn wieder vom tisch, deswegen sollte es mit iener plausiblen Erklärung kein Problem sein, die 99% jetzt noch 11 1/2 monate zu ertragen udn dafür zu sorgen, dass keine neue auftritt.

Übrigens soltlest du in Zukunft dann mit DPD versenden weil die schaffen es auch, eine diamantenlieferung zu zerstören ;)

Warum sind die Hälfte der User eigentlich unter 5 oder über 90?

brizza - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
198 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 13:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2011 um 13:34 Uhr

Kann man Bewertungen nicht kommentieren?
Wenn ja, dann schreib einen Kommentar dazu.
z.B.
Danke! Aber jemand der auf höfliche Ehrlichkeit mit Beleidigungen reagiert, dessen Bewertung kann keiner ernst nehmen!

Wenn du denkst du denkst, dann denkst du nur du denkst!

Ketzu - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 18:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2011 um 18:23 Uhr

Zitat von atmega32:

Ich habe 140 pos. Bewertungen über 2 Jahre hinweg gesammelt. Und nur wegen einem Vollidiot ist jetzt die 100% pos. - Statistik weg.


Aber im Gegensatz zu den meisten hier ist dir nicht bewusst das du derjenige bist der sie verschuldet hat, und Beleidigungen scheinen dir ja nicht viel aus zu machen wenn du dich/ihn so großzügig Vollidiot nennst :P

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

ZER0-CooL - 36
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 19:08 Uhr

Wie gesagt :-D
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich anfragen ob sie es übernehmen, ansonsten lass es doch einfach, wen interessiert eine schlechte Bewertung bei eBay :-D
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