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Mit Anwalt gegen eBay-Bewertung vorgehen?

  -1- -2- vorwärts >>>  
atmega32 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
210 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:27 Uhr

Hallo,

ich habe einen Artikel verkauft. Einen Tag vor Auktionsende ging mir der Artikel aber leider kaputt und ich habe vergessen, die Auktion zu beenden. Das habe ich dem Käufer mitgeteilt, doch da hatte er schon bezahlt.

Ich habe eine Anfrage zur Stornierung des Kaufs gesendet. Diese hat er abgelehnt. Danach habe ich ihm das Geld zurücküberwiesen, alles andere wäre ja Diebstahl. Kaum ist das Geld auf seinem Konto, bewertet er mich negativ und beleidigt mich in dieser Bewertung ("Affenkind").

Ich habe eine Anfrage wegen Löschung der Bewertung gesendet, welche er ebenfalls abgelehnt hat. Da ist mir der Kragen geplatzt und ich habe mit dem Anwalt gedroht.

Ich bin am überlegen, ob ich die Drohung wahr werden lassen soll.

Wie schätzt ihr meine Chancen ein?

EBay wird die Bewertung nicht löschen
Way2Be - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
234 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:34 Uhr

Du hast schon korrekt gehandelt, für dich und den Käufer ists natürlich Pech aber er hat ja keinen finanziellen Schaden davon getragen.
"Affenkind" dagegen ist ne klare Beleidigung. Außerdem ists natürlich kein Kommentar zu der Transaktion an sich. Und soweit ich weiß ist Beleidung, üble Nachrede und/oder Rufmord strafbar. Wenn derjenige also nicht auf die Bitte dies zu entfernen reagiert denke ich, dass du da keine schlechten Chancen hast. Solltest allerdings alles soweit wie möglich dokumentieren, möglichst mit Screenshots oder ähnlichem.

Hast ihn denn bei Ebay gemeldet und das Problem geschildert. falls das da möglich ist?

ಠ_ಠ

Ninuccieddo - 108
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
144 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.03.2011 um 23:35 Uhr

Wenn er dich wirklich beledigt hat, muss eBay gegen ihn vorgehen und die Bewertung löschen..PUNKT!
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.03.2011 um 23:39 Uhr

Beleidigungen werden gelöscht. Allerdings die negative Bewertung an sich nicht. Die Schuld, dass es erst nachträglich dem Käufer mitgeteilt wurde, liegt nämlich eindeutig bei dir.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

atmega32 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2011
210 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:44 Uhr

Dokumentiert habe ich schon alles mit Screenshots.

Ja, was meint ihr? Anwalt einschalten oder nicht?
Sollte ich "gewinnen", bekomme ich dann Entschädigung wegen der Beleidigung oder was passiert dem Käufer im schlimmsten Fall?
Spookypants - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2010
8 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:48 Uhr

Je nach dem, wie wichtig dir deine "100% positive Bewertungen" Anzeige ist, die er dir damit zunichte macht, könntest du die schlechte Bewertung auch einfach nüchtern und ruhig kommentieren:
"Stornierungsanfrage verschickt, Geld zurücküberwiesen! Keine Kommunikation, keine Einsicht. [...]"

Wenn dir die Beleidigung allerdings auch menschlich nahegeht, musst du bei Nichthandeln der Verantwortlichen (ebay), schriftlich Kontakt aufnehmen. Der Anwalt könnte ein teurer Spaß werden.
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2011 um 23:54 Uhr

Zitat von atmega32:

Dokumentiert habe ich schon alles mit Screenshots.

Ja, was meint ihr? Anwalt einschalten oder nicht?
Sollte ich "gewinnen", bekomme ich dann Entschädigung wegen der Beleidigung oder was passiert dem Käufer im schlimmsten Fall?


Ich sags mal so: Wenn du dir monatelangen Ärger und unglaublich große Geldaufwendungen nicht ersparen willst, dann ziehs voll durch. Jeder weniger empfindliche sollte die Sache allerdings einfach auf sich beruhen lassen und die Gegendarstellung als sein Mittel nutzen.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

ZER0-CooL - 36
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 00:33 Uhr

Hast du denn eine Rechtsschutzversicherung?
lemmon - 59
Profi (offline)

Dabei seit 05.2009
544 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 01:33 Uhr

Ich würd auch einfach die ebay variante wählen. Anwalt wird doch teuer und ne langwierige Sache.
Wenns keine 100% positive Bewertung ist, was solls. Die Erklärung dazu kannste ja einstellen und erklären...
Biff - 58
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2005
94 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 03:25 Uhr

Zitat von atmega32:

Hallo,

ich habe einen Artikel verkauft. Einen Tag vor Auktionsende ging mir der Artikel aber leider kaputt und ich habe vergessen, die Auktion zu beenden. Das habe ich dem Käufer mitgeteilt, doch da hatte er schon bezahlt.

Ich habe eine Anfrage zur Stornierung des Kaufs gesendet. Diese hat er abgelehnt. Danach habe ich ihm das Geld zurücküberwiesen, alles andere wäre ja Diebstahl. Kaum ist das Geld auf seinem Konto, bewertet er mich negativ und beleidigt mich in dieser Bewertung ("Affenkind").

Ich habe eine Anfrage wegen Löschung der Bewertung gesendet, welche er ebenfalls abgelehnt hat. Da ist mir der Kragen geplatzt und ich habe mit dem Anwalt gedroht.

Ich bin am überlegen, ob ich die Drohung wahr werden lassen soll.

Wie schätzt ihr meine Chancen ein?

EBay wird die Bewertung nicht löschen


wiso hast dann ihm nicht die defekte Ware gesendet, wenn sie defekt ist hättest sie wieder zurücknemen können und gut, was ich meine ist das er es nicht glaubte das sie defekt ist und du sie ihm nicht senden wolltest weil vielleicht ja dir der Preiß zu gering war.
Ketzu - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 05:40 Uhr

Zitat von Biff:

was ich meine ist das er es nicht glaubte das sie defekt ist und du sie ihm nicht senden wolltest weil vielleicht ja dir der Preiß zu gering war.


Worin auch schon der Hund begraben liegt. Die schlechte Bewertung hat er sich allein selbst zu zu schreiben und die Erfolgschance für eine Richterliche Anordnung der Löschung der Bewertung halte ich für Gering, die Beleidigung ist unschön und die könnte wohl entfernt werden auf Anordnung und zu einem Strafgeld führen.

Aber sich selbst was einbrocken (wenn es kaputt geht nicht die Auktion abbrechen) und dann so schnell mit dem Anwalt drohen... woher kommen diese ganzen "hey hab ich da ne chance vor gericht der hat mich gepiekst" Threads?


Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 06:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2011 um 06:00 Uhr

Es wurde eigentlich alles gesagt, ich geb trotzdem noch meinen Senf dazu. Du kannst gegen die Beleidigung gerichtlich vorgehen wenn Dir das wichtig ist, die schlechte Bewertung erfolgte ja durchaus zurecht und wird von einem Gericht sicher nicht rückgängig gemacht. Jemand der bei Dir bietet und den Artikel ersteht, wird vielleicht darauf verzichten bei einem anderen Anbieter das gleiche zu erwerben. Nun fällt Dir ein, daß der Artikel kaputt ist. Zufall, Absicht, Preis zu niedrig? Der Käufer kann und muss das nicht prüfen. In erster Linie hast Du selber einen Fehler gemacht, das spiegelt sich nun halt in Deinen Bewertungen wider.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

Spyroo - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
202 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 06:26 Uhr

Zitat von bredator:

Die Schuld, dass es erst nachträglich dem Käufer mitgeteilt wurde, liegt nämlich eindeutig bei dir.


Der Käufer hat aber noch lang nicht das Recht, den Verkäufer in einer Bewertung als "Affenkind" zu bezeichnen.

HTC HD2 Android Forum = http://bit.ly/eZ53zs || iPhone Fourm = http://bit.ly/QDcpN

Ketzu - 39
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2011 um 07:54 Uhr

Zitat von Spyroo:


Der Käufer hat aber noch lang nicht das Recht, den Verkäufer in einer Bewertung als "Affenkind" zu bezeichnen.


Wow, übel selektives Zitieren, denn aus den zwei anderen Sätzen, direkt VOR dem Zitat (und damit dem Rest seines Beitrags) geht genau das hervor...

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

EHRDI - 47
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4226 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 09:17 Uhr

Naja, die Bewertung ist berechtigt, da ihr ja einen Kaufvertrag durch die Auktion geschlossen habt, das DIng hat jetzt einen Sachmangel, nun ist die Frage, hast du diesen Schaden zu vertreten?? Ist es ein erheblicher Schaden?? Das darfst aber eigentlich nciht du, sondern muss der Käufer entscheiden und dann könnte er entweder Nacherfüllung verlangen (kommt drafu an, um welchen Artikel es hier geht^^), minderung oder Rücktritt, aber wie gesagt, die schlechte Bewertung ist rechtlich gesehen völlig ok^^.

Naja, sind wir nicht alle Affenkinder ;-)

Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon

ogkush_95 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 03.2011
583 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2011 um 10:49 Uhr

affenkind : )
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