Dr-H-Cheater - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 21:27 Uhr
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Zitat von _Booty: Zitat von Dark-Duck_xP: wenn er unter 14 is is er doch eh no net voll geschäftsfähig heißt s is n ungültiger vertrag
oder iwie so 
da haste zum teil recht, aber des profil gehört dem onkel und der is schätz ich schon über 7 :DD übrigends geschäftsfähig is ab 7 jahre, falls man im gemeinschaftskunde unterricht aufgepasst hat :D
Das hast du wohl auch nicht ganz ^^
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elepsi - 83
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 21:45 Uhr
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Zitat von Manga-girl94: hey
also ich hab da ein problem auf ebay
mein kleiner dummer bruder hat es irgendwie geschaft etwas ungewollt per sofortkauf zu kaufen und hats ned mitbekommen
und ja wir wollen es aber nicht zahlen weil es ja ausversehen war
und der händler mahct jetzt minem onkel [dem profil besitzer] druck das er zahlen soll
was kan man machen das man es nicht zahlen muss ??
ich hab da was vom irrtums kauf gehört das man des i-wie anklikt und es dan oke ist und man nicht mehr zahlen muss
danke für eure hilfe
Also, wie du schreibst hat er bei einem Händler gekauft. Dann hat er das Recht vom
Kauf zurückzuteten oder auch die Ware, fall er sie schon hat, zurückzugeben. Er
braucht sogar nicht mal Gründe anzugeben. Ein seriöser Händler wird den Rücktritt
ohne Probleme akzeptieren.
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Mystic-Car - 32
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 22:08 Uhr
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Wo hat er da denn erwähnt das es ein Händler verkauft hat?
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Manga-girl94 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 22:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.07.2010 um 22:21 Uhr
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Zitat von hexenking:
Pech gehabt... aber im Normalfall hilft ein einfaches Gespräch mit dem Verkäufer. Anderenfalls bist zu zumindest verpflichtet die Auktionsgebühren zu erstatten.... Ich kann auch nicht einfach zum Media Markt gehen und ausversehen einen Fernsehen für 5000 Euro kaufen und dann nicht bezahlen...^^
sorry aber das ist was anderes ich geh nicht zum mediamarkt und klik mich durch und bam ich habs gekauft
vorallem weil ich des dan gleich zahle im media markt bar oder per kredit
did you know that, shinigamis only eat apples?
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Nagelfeeeeee - 57
Anfänger
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 22:23 Uhr
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ganz einfach Ebay schreiben WAS bei dir passiert ist. Fertig aus.
Und wenn der Verkäufer immernoch nicht einsieht, dass es nun mal "aus versehen" geschehen ist, einfach dem schreiben, daß er wegen unkompitenz eine negative bewertung erhält. Drohen ist doof, aber wenns hilft , *lol*
Ausserdem kannst du den fehlkauf stornieren, dass steht doch dran!
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hexenking - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 22:30 Uhr
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Zitat von Nagelfeeeeee: ganz einfach Ebay schreiben WAS bei dir passiert ist. Fertig aus.
Und wenn der Verkäufer immernoch nicht einsieht, dass es nun mal "aus versehen" geschehen ist, einfach dem schreiben, daß er wegen unkompitenz eine negative bewertung erhält. Drohen ist doof, aber wenns hilft , *lol*
Ausserdem kannst du den fehlkauf stornieren, dass steht doch dran!
Dann würde ich aber als Verkäufer den Käufer wegen "Spaßbieten" anzeigen...
Wissen ist Macht!.
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Manga-girl94 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 22:36 Uhr
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ja es ist auch scheiße für den verkäufer aber es ist auch nett wen mans ,,zurück,, nehmen würde
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ozelotta - 63
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 23:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.07.2010 um 23:04 Uhr
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Schreib doch dem Verkäufer einfach wies war
Du und dein kleiner Bruder solltet bei deinem Onkel, der im Urlaub ist, Fenster öffnen, Blumen gießen und die Tiere füttern. Damit dein kleiner Bruder dir nicht immer hinterher läuft hast du ihn an den PC gesetzt und ihm ............ (ich kenn leider kein Spiel für Vorschulkinder) zum Spielen geöffnet. Leider wusstest du nicht, dass dein Onkel seine Passwörter gespeichert hat. Als du fertig warst und zu deinem Bruder an den PC kamst traf dich fast der Schlag, denn er hatte mehrere Programme geöffnet und tippte gerade auf ebay rum.
Wie du vermutest hat er dabei unabsichtlich die Bestellung getätigt.
Deshalb bittest du ihn den Kauf als Irrtum zu stornieren.
Dann entschuldigst du dich noch, dass du ihm schreibst und nicht dein Onkel, da dieser noch im Urlaub ist und du das Problem aus der Welt schaffen musst, bevor dein Onkel wieder vom Urlaub zurück ist.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
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Manga-girl94 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.07.2010 um 23:24 Uhr
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geile storry
ja mein onkel hat jetzt den händler angeschrieben und wir warten aufd die antwort
naja wir hätten es ned mitbekommen hätte der händler keine mail gesendet ^^
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schnaebber
Champion
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Geschrieben am: 08.07.2010 um 09:22 Uhr
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Natürlich ist der kleine Bruder wieder der Sündenbock.
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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DJ-Lix
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.07.2010 um 09:37 Uhr
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Hatte mal das Gleiche Problem mit nem Privat-Händler..
Hatten kontakt aufgenommen, er hat seine Ware behalten, und wir haben so ein Verfahren durchgemacht, wo Ebay dann dem seine GEbühren zurück gezahlt hat.
Also war nacher alles im Butter..
I ♥ Deadmau5
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Manga-girl94 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.07.2010 um 12:13 Uhr
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Zitat von schnaebber: Natürlich ist der kleine Bruder wieder der Sündenbock.
ja natürlich ich würde mir doch keine gromiti spielfigur kaufe ^^
mein bruder ist verückt nach denen^^
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Spasslex - 114
Experte
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Geschrieben am: 08.07.2010 um 15:15 Uhr
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Kurz zu eBay und gewerblichen Verkäufern:
Rückgaberecht ist 1 Monat nach Erhalt der Ware!
Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)
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Pad_B - 36
Champion
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Geschrieben am: 08.07.2010 um 16:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.07.2010 um 17:05 Uhr
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Aus juristischer Sicht ist zu sagen:
Entweder (wenn möglich) vom Rücktrittsrecht gebrauch machen
oder
Da dein Onkel den Kaufvertrag gar nicht selbst schließen wollte fehlt es an den sog. subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Nach außen hin ist der Vertrag wirksam da man als Händler in diesem Fall davon ausgehen muss, dass dein Onkel den Kauf getätigt hat.
Im Inneverhältnis allerdings fehlen wie gesagt die subjektiven Tatbestände, da dein Onkel (dem ja der Account gehört nichts kaufen wollte)
D.h. es gibt einen Grund die Willenserklärung seitens deines Onkels anzufechten.
Um wirksam Anzufechten müsst ihr zum einen die Anfechtung erklären sprich den Verkäufer von der Anfechtung in Kenntnis setzen und ihr müsst die Anfechtungsfrist wahren.
Ich gehe davon aus, dass dein Onkel dem Verkauf gleich widersprochen hat. Sprich sowohl Frist als auch Erklärung wäre somit vorhanden.
Das einzige was passiert wäre dann dass der Verkäufer evtl. deinen Bruder in Anspruch nehmen möchte, was dann noch einfach aus der Welt zu schaffen ist, da deine Eltern dem Kaufvertrag dann erst zustimmen müssen bevor er wirksam wird.
Falls du noch Fragen hast, schreib mir einfach ne Nachricht
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Spasslex - 114
Experte
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Geschrieben am: 08.07.2010 um 17:49 Uhr
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@MaGi:
Nur als ein Kurztip:
Macht von Eurem Rückgaberecht gebrauch. Dies könnt Ihr bei eBay innerhalb von 1 Monat schriftlich, oder durch Rücksenden der Sache ohne angaben von Gründen machen.
Solte der Artikel noch nicht bezahlt worden sein, reicht auch die schriftliche Form des Rücktritts. Fertig - !
Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)
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