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ebay irrtumkauf

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Manga-girl94 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
318 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:48 Uhr

ja also ich denke es ist ein händler [ka wo des steht]

es wurde am 27.6 gekauft

und wen man es nicht zahlt könnt man ne anzeige oder so bekommen ?? oder würde ebay was unternehmen weil man nicht zahlt ??

mein bruder ist 10 und ich hab keine ahnung ob er den kauf bestetigt hat oder nicht

weil ich von ebay auch ned so viel verstehe..

did you know that, shinigamis only eat apples?

0815_mmm - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2010
176 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:49 Uhr

schreib dem verkäufer und erklärs ihm aber zügig ;-)

server gibts günstig bei e-server.biz support und service vom feinsten

Red_SUN - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2004
65 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:49 Uhr

wie ich oben geschreiben hab wenn es net zuviel kostet das ding kaufen und dann das 14 täge rückgaberecht nutzen

ganz einfach wenn es natürlich ein händler ist.
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:50 Uhr

Zitat von Manga-girl94:

ja also ich denke es ist ein händler [ka wo des steht]


Es steht in der Aktion bei den Daten des Verkäufers.


Zitat von Manga-girl94:


und wen man es nicht zahlt könnt man ne anzeige oder so bekommen ?? oder würde ebay was unternehmen weil man nicht zahlt ??


Der Verkäufer könnte ein Mahnverfahren einleiten.

Zitat von Manga-girl94:


mein bruder ist 10 und ich hab keine ahnung ob er den kauf bestetigt hat oder nicht

weil ich von ebay auch ned so viel verstehe..


Das Alter ist unwichtig, da der Vertrag ja mit deinem Onkel zustande kam und nicht mit deinem Bruder.
byne92 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
242 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:51 Uhr

vllt. schauen ob der verkäufer ein rückgaberecht verfügt
Manga-girl94 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
318 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:54 Uhr

also soll ich des einfach mit dem händler abklären .

des dumme dran ist das ales läuft über meinem onkel und der ist grad im urlaub hmpf dummer kleiner bruder....

did you know that, shinigamis only eat apples?

Peinless - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
72 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 19:56 Uhr

Ich bin mir sicher, du bist mit deinen 16 Jahren im Stande, dem Händler eine Nachricht zu schreiben, in welcher du deine Situation erklärst.
Dann wartest du einfach mal die Antwort ab und falls es kompliziert wird, frag doch einfach deine Eltern oder sonst wen, ob sie dir nicht helfen können..
_Booty - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
122 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:01 Uhr

Zitat von Dark-Duck_xP:

wenn er unter 14 is is er doch eh no net voll geschäftsfähig heißt s is n ungültiger vertrag
oder iwie so :-D

da haste zum teil recht, aber des profil gehört dem onkel und der is schätz ich schon über 7 :DD übrigends geschäftsfähig is ab 7 jahre, falls man im gemeinschaftskunde unterricht aufgepasst hat :D

HIER KÖNNTE IHRE WERBUNG STEHEN!

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:04 Uhr

Zitat von _Booty:


da haste zum teil recht, aber des profil gehört dem onkel und der is schätz ich schon über 7 :DD übrigends geschäftsfähig is ab 7 jahre, falls man im gemeinschaftskunde unterricht aufgepasst hat :D


um genau zu sein:

beschränkt geschäftsfähig ab der Vollendung des 7. Lebensjahres (§106 BGB)

voll geschäftsfähig ab der Vollendung des 18. Lebensjahres


Dark-Duck_xP
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
311 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:06 Uhr

Zitat von Red_SUN:

Zitat von Dark-Duck_xP:

wenn er unter 14 is is er doch eh no net voll geschäftsfähig heißt s is n ungültiger vertrag
oder iwie so :-D


der acc auf ebay gehört ihrem onkel so wie ich das verstanden hab also ist er der vertragsparntner net der bruder das hilft garnix


so wie wir des aber ma gelernt habn muss der verkäufer nachweißen dass der onkel des zeug gekauft hat
oder verwechsel ich des jetz un d onkel muss beweißen dass ers net gekauft hat? ....

meine Posts brauchen keinen Sinn :-P

Manga-girl94 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
318 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:11 Uhr

das beweisen wüde einfach sein er war im urlaub und hatte keinen internet zugang und ich glaub da war er in dem zeitraum sogar im flieger ^^

did you know that, shinigamis only eat apples?

Dark-Duck_xP
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
311 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:11 Uhr

Zitat von _Booty:

Zitat von Dark-Duck_xP:

wenn er unter 14 is is er doch eh no net voll geschäftsfähig heißt s is n ungültiger vertrag
oder iwie so :-D

da haste zum teil recht, aber des profil gehört dem onkel und der is schätz ich schon über 7 :DD übrigends geschäftsfähig is ab 7 jahre, falls man im gemeinschaftskunde unterricht aufgepasst hat :D


beschränkt geschäftsfähig is ma ab 7
heißt da braucht man die einwilligung der eltern

voll geschäftsfähig ab 18
un mit 14 war da glaub au no iwas :-D


meine Posts brauchen keinen Sinn :-P

scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:14 Uhr

Zitat von Dark-Duck_xP:

Zitat von _Booty:

Zitat von Dark-Duck_xP:

wenn er unter 14 is is er doch eh no net voll geschäftsfähig heißt s is n ungültiger vertrag
oder iwie so :-D

da haste zum teil recht, aber des profil gehört dem onkel und der is schätz ich schon über 7 :DD übrigends geschäftsfähig is ab 7 jahre, falls man im gemeinschaftskunde unterricht aufgepasst hat :D


beschränkt geschäftsfähig is ma ab 7
heißt da braucht man die einwilligung der eltern

voll geschäftsfähig ab 18
un mit 14 war da glaub au no iwas :-D


Mit 14 ist man strafmündig ;-)

Aber ab 7 kann man ohne einwilligung der Eltern Rechtsgeschäfte durchführen, die dem §110 BGB (auch Taschengeldparagraph genannt) entsprechen.
LAbLaCk - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
962 Beiträge
Geschrieben am: 07.07.2010 um 20:16 Uhr

Zitat von 0815_mmm:

Zitat von MAV95:

zahlts einfach ned sagt dem verkäufer dass des ein versehen warr...
wenn ders ned einsehen will einfahc nicht bezahlen
mehr wie ne schlechte bewertung schreiben kann er nicht =)


toll so funktioniert ebay nicht denk mal nach du wärst der verkäufer


zahl ihm die ebay gebühr und entschuldige dich

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hexenking - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
205 Beiträge

Geschrieben am: 07.07.2010 um 21:13 Uhr

Zitat von Manga-girl94:

hey
also ich hab da ein problem auf ebay
mein kleiner dummer bruder hat es irgendwie geschaft etwas ungewollt per sofortkauf zu kaufen und hats ned mitbekommen
und ja wir wollen es aber nicht zahlen weil es ja ausversehen war
und der händler mahct jetzt minem onkel [dem profil besitzer] druck das er zahlen soll
was kan man machen das man es nicht zahlen muss ??


ich hab da was vom irrtums kauf gehört das man des i-wie anklikt und es dan oke ist und man nicht mehr zahlen muss

danke für eure hilfe


Pech gehabt... aber im Normalfall hilft ein einfaches Gespräch mit dem Verkäufer. Anderenfalls bist zu zumindest verpflichtet die Auktionsgebühren zu erstatten.... Ich kann auch nicht einfach zum Media Markt gehen und ausversehen einen Fernsehen für 5000 Euro kaufen und dann nicht bezahlen...^^

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