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Ebay Kauf

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-Paradox
Profi (offline)

Dabei seit 03.2010
574 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:53 Uhr

wenn der verkäufer uch einverstanden ist dann
müsste es eig. gehen !



(;

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:54 Uhr

So kontaktieren Sie einen Verkäufer:
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Gehen Sie dort auf die Seite "Gekauft".
Klicken Sie das Drop-down-Menü neben dem entsprechenden Artikel.
Wählen Sie "Kontakt mit Verkäufer aufnehmen".

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:55 Uhr

Möchten Sie einen Artikel zurückgeben?

Wenn Sie einen Artikel gekauft haben und Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht laut Fernabsatzrecht ausüben möchten, können Sie direkt auf der Seite „Probleme klären“ den eBay-Rückgabeprozess starten, sofern der Verkäufer Rücknahmen akzeptiert.

Laut Fernabsatzrecht können Verbraucher, die bei einem gewerblichen Verkäufer online gekauft haben, vom Vertrag zurücktreten und den Artikel innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt zurückgeben.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Michi-92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:56 Uhr

ja schon klar,

1. Ich binn der Verkäufer

2. will ich doch nur wissen wie ich sowas wie den "Ebay-Rückgabeprozes" einschalte

Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil

schranzinger
Profi (offline)

Dabei seit 05.2004
451 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:01 Uhr

wenn ihr euch geeinigt habt zahlst einfach den artikel nicht und gut ist e bay weiss es ja nicht ob du gezahlt hast oder nicht e bay weiss auch nicht ob die ware verschickt worden ist oder nicht verkäufer und käufer können ja so tun als ob alles normal abgelaufen ist
du gibst neutrale bewertung ab und gut ist der verkäufer könnte ja dem nächst höchst bietenter nach dir das teil verkaufen gegen preis vorschlag dann hat er sein geld zwar etwas unter dem preis was du geboten hast aber gebühren sind dann auch drin frag ihn doch ob er es so machen will ausser ihr habt euch anderst geeinigt frag ihn doch wie mann es machen soll

Basskicker

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:04 Uhr

Zitat von Michi-92:

ja schon klar,

1. Ich binn der Verkäufer

2. will ich doch nur wissen wie ich sowas wie den "Ebay-Rückgabeprozes" einschalte


achso....DU bist der Verkäufer...... *g

Okay....dann muss der Käufer die vorher beschriebenen
Prozesse einleiten,und Du kriegst eine demenstprechende
Mitteilung von ebay und musst eben bestätigen, dass der
Kauf einvernehmlich nicht zustande kam.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Michi-92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:08 Uhr

alles klar dankeschön (;

Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil

SiiickBoy - 36
Experte (offline)

Dabei seit 09.2009
1175 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:08 Uhr

Zitat von schranzinger:

wenn ihr euch geeinigt habt zahlst einfach den artikel nicht und gut ist e bay weiss es ja nicht ob du gezahlt hast oder nicht e bay weiss auch nicht ob die ware verschickt worden ist oder nicht verkäufer und käufer können ja so tun als ob alles normal abgelaufen ist
du gibst neutrale bewertung ab und gut ist der verkäufer könnte ja dem nächst höchst bietenter nach dir das teil verkaufen gegen preis vorschlag dann hat er sein geld zwar etwas unter dem preis was du geboten hast aber gebühren sind dann auch drin frag ihn doch ob er es so machen will ausser ihr habt euch anderst geeinigt frag ihn doch wie mann es machen soll


Ja aber der Verkäufer zahlt in dem Fall dann die Provision...

Du musst jetzt Schritte einleiten...geh in Mein Ebay auf Problem lösen...dann die Artikelnummer eingeben..."Käufer hat den Artikel irrtümlich gekauft"...Käufer bestätigt das und fertig

http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/

Steuer - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2006
611 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2010 um 16:30 Uhr

Zitat von Michi-92:

Heii,

wenn bei mir jemand in Ebay etwas gekauft hat (per Sofortkauf) und den Artikel dann nicht mehr möchte, ist es dann möglich eine Art Stornierung einzuleiten, also den Kauf quasi rückgangig zu machen?
Wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben.

Habe schon gegoogelt und das Forum durchgeschaut aber binnn nicht fündig geworden.


Danke! Gruß Michi


Ganz einfach du musst dem Verkäufer ne Nachricht schicken und dann musst du dich mit ihm einigen. Meistens ist das ja ein Privatverkauf und dann muss es nicht sein das er einwilligt. Wenn du die Ware schon hast und er dir sagt das du sie zurückschicken sollst und dafür das Geld überwiesen bekommst dann würd ich das nicht tun. Der könnte dann die Ware nehmen und tschüss. Hast halt keine Gewährleistung, das es dann nicht über ebay geht wenn ich mich da nicht irre. Behalts doch einfach und verkaufs dann einfach weiter über ebay?

Yohooo Yohohohooooo Yohooo Yohohohooooo

Michi-92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2010 um 19:37 Uhr

ok, habs jetzt kann geschlossen werden

Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil

nicole--- - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2009
18 Beiträge

Geschrieben am: 25.03.2010 um 19:40 Uhr

Ja wenn beide einverstanden sind dann schon. Ansonsten ist der Kauf natürlich verbindlich

LG Nicole

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