-Paradox
Profi
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:53 Uhr
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wenn der verkäufer uch einverstanden ist dann
müsste es eig. gehen !
(;
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--Joerg--
Champion
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:54 Uhr
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So kontaktieren Sie einen Verkäufer:
Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
Gehen Sie dort auf die Seite "Gekauft".
Klicken Sie das Drop-down-Menü neben dem entsprechenden Artikel.
Wählen Sie "Kontakt mit Verkäufer aufnehmen".
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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--Joerg--
Champion
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:55 Uhr
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Möchten Sie einen Artikel zurückgeben?
Wenn Sie einen Artikel gekauft haben und Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht laut Fernabsatzrecht ausüben möchten, können Sie direkt auf der Seite „Probleme klären“ den eBay-Rückgabeprozess starten, sofern der Verkäufer Rücknahmen akzeptiert.
Laut Fernabsatzrecht können Verbraucher, die bei einem gewerblichen Verkäufer online gekauft haben, vom Vertrag zurücktreten und den Artikel innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt zurückgeben.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Michi-92 - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:56 Uhr
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ja schon klar,
1. Ich binn der Verkäufer
2. will ich doch nur wissen wie ich sowas wie den "Ebay-Rückgabeprozes" einschalte
Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil
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schranzinger
Profi
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Dabei seit 05.2004
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:01 Uhr
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wenn ihr euch geeinigt habt zahlst einfach den artikel nicht und gut ist e bay weiss es ja nicht ob du gezahlt hast oder nicht e bay weiss auch nicht ob die ware verschickt worden ist oder nicht verkäufer und käufer können ja so tun als ob alles normal abgelaufen ist
du gibst neutrale bewertung ab und gut ist der verkäufer könnte ja dem nächst höchst bietenter nach dir das teil verkaufen gegen preis vorschlag dann hat er sein geld zwar etwas unter dem preis was du geboten hast aber gebühren sind dann auch drin frag ihn doch ob er es so machen will ausser ihr habt euch anderst geeinigt frag ihn doch wie mann es machen soll
Basskicker
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:04 Uhr
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Zitat von Michi-92: ja schon klar,
1. Ich binn der Verkäufer
2. will ich doch nur wissen wie ich sowas wie den "Ebay-Rückgabeprozes" einschalte
achso....DU bist der Verkäufer...... *g
Okay....dann muss der Käufer die vorher beschriebenen
Prozesse einleiten,und Du kriegst eine demenstprechende
Mitteilung von ebay und musst eben bestätigen, dass der
Kauf einvernehmlich nicht zustande kam.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Michi-92 - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:08 Uhr
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alles klar dankeschön (;
Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil
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SiiickBoy - 36
Experte
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Dabei seit 09.2009
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Geschrieben am: 22.03.2010 um 22:08 Uhr
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Zitat von schranzinger: wenn ihr euch geeinigt habt zahlst einfach den artikel nicht und gut ist e bay weiss es ja nicht ob du gezahlt hast oder nicht e bay weiss auch nicht ob die ware verschickt worden ist oder nicht verkäufer und käufer können ja so tun als ob alles normal abgelaufen ist
du gibst neutrale bewertung ab und gut ist der verkäufer könnte ja dem nächst höchst bietenter nach dir das teil verkaufen gegen preis vorschlag dann hat er sein geld zwar etwas unter dem preis was du geboten hast aber gebühren sind dann auch drin frag ihn doch ob er es so machen will ausser ihr habt euch anderst geeinigt frag ihn doch wie mann es machen soll
Ja aber der Verkäufer zahlt in dem Fall dann die Provision...
Du musst jetzt Schritte einleiten...geh in Mein Ebay auf Problem lösen...dann die Artikelnummer eingeben..."Käufer hat den Artikel irrtümlich gekauft"...Käufer bestätigt das und fertig
http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/
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Steuer - 31
Profi
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 16:30 Uhr
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Zitat von Michi-92: Heii,
wenn bei mir jemand in Ebay etwas gekauft hat (per Sofortkauf) und den Artikel dann nicht mehr möchte, ist es dann möglich eine Art Stornierung einzuleiten, also den Kauf quasi rückgangig zu machen?
Wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben.
Habe schon gegoogelt und das Forum durchgeschaut aber binnn nicht fündig geworden.
Danke! Gruß Michi
Ganz einfach du musst dem Verkäufer ne Nachricht schicken und dann musst du dich mit ihm einigen. Meistens ist das ja ein Privatverkauf und dann muss es nicht sein das er einwilligt. Wenn du die Ware schon hast und er dir sagt das du sie zurückschicken sollst und dafür das Geld überwiesen bekommst dann würd ich das nicht tun. Der könnte dann die Ware nehmen und tschüss. Hast halt keine Gewährleistung, das es dann nicht über ebay geht wenn ich mich da nicht irre. Behalts doch einfach und verkaufs dann einfach weiter über ebay?
Yohooo Yohohohooooo Yohooo Yohohohooooo
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Michi-92 - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 19:37 Uhr
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ok, habs jetzt kann geschlossen werden
Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil
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nicole--- - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 25.03.2010 um 19:40 Uhr
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Ja wenn beide einverstanden sind dann schon. Ansonsten ist der Kauf natürlich verbindlich
LG Nicole
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