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Ebay Kauf

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Michi-92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:38 Uhr

Heii,

wenn bei mir jemand in Ebay etwas gekauft hat (per Sofortkauf) und den Artikel dann nicht mehr möchte, ist es dann möglich eine Art Stornierung einzuleiten, also den Kauf quasi rückgangig zu machen?
Wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben.

Habe schon gegoogelt und das Forum durchgeschaut aber binnn nicht fündig geworden.


Danke! Gruß Michi

Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil

Tuncay_1967 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
4183 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:40 Uhr

ja es geht aber bin mir nicht mehr sicher wie

Şerefli Olmak Zordur. Bu Yüzden Ülkede Trabzonspor'lular Azdır ..!!

Pratsch - 32
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2010 um 21:41 Uhr

Zitat von Michi-92:

Heii,

wenn bei mir jemand in Ebay etwas gekauft hat (per Sofortkauf) und den Artikel dann nicht mehr möchte, ist es dann möglich eine Art Stornierung einzuleiten, also den Kauf quasi rückgangig zu machen?
Wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben.

Habe schon gegoogelt und das Forum durchgeschaut aber binnn nicht fündig geworden.


Danke! Gruß Michi


Ja, es ist möglich.

awa

xx_smoky_xx - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
347 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:41 Uhr

du kannst den artikel auch einfach nicht bezahlen, dann gibt es zwar sowas wie ne abmahnung, aber das ist der leichteste weg^^

du magst mich nicht, ich mag dich nicht, und wo genau liegt dein problem??

Danmue - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
371 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:41 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2010 um 21:42 Uhr

wenn sich beide seiten einig sind... warum nicht..
aber sonst wirds halt problematisch wenn es kein rückgaberecht gibt

http://www.mediagroup-leroux.de/

hipi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.03.2010 um 21:43 Uhr

Zitat von xx_smoky_xx:

du kannst den artikel auch einfach nicht bezahlen, dann gibt es zwar sowas wie ne abmahnung, aber das ist der leichteste weg^^


Ich hab irgendwas eghört das es ein bindender Vertrag ist und bei Privat verkauf auch nicht das fernabsatz recht (oder so ähnlich) greift. Von demher würd ich das lieber lassen^^

E: Ausser der verkäufer weiß beschedi und ist einverstanden aber warum wollte dann ne abmahnung kommen^^

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webluk - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2005
368 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:43 Uhr

kalr, wenn sich beide seiten drauf geeinigt haben geht das bzw du kannst das an embay melden damit die nciht glauben du würdest dir bewertungen hintricksen
solltest du derjenige sein der was stornieren willst musst dich bei einem privaten verkäufer erst einigen
ist der verkäufer gewerblich hast du 14 tage rückgaberecht

Keyboard not found. Press F1 to continue.../ Votet gegen Rechtschreib-Flamer

xx_smoky_xx - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
347 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:43 Uhr

kann sein das du dann für die ebay kosten aufkommen musst, wenn ihr euch einigt

du magst mich nicht, ich mag dich nicht, und wo genau liegt dein problem??

Rene-Asti - 31
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1724 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:43 Uhr

Also die meisten verkäufer machen das ohne zu murren. Sonst könnts ja ne negative bewertung geben :)

Traue nie dem Koch :D

Michi-92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:43 Uhr

kann mir das vllt. mal jemand beschreiben wie sowas geht ?

mir gehts nur darum dass die Ebaygebühren nicht an mir hängen bleiben

Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil

hipi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:44 Uhr

Zitat von Rene-Asti:

Also die meisten verkäufer machen das ohne zu murren. Sonst könnts ja ne negative bewertung geben :)


was einem privaten oft ziemlich egal sein dürfte^^


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hipi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:45 Uhr

Zitat von Michi-92:

kann mir das vllt. mal jemand beschreiben wie sowas geht ?

mir gehts nur darum dass die Ebaygebühren nicht an mir hängen bleiben


Ja da musst dich mit dem verkäufer einigen, ebay wird seine gebühren so oder so kassieren

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_Mainevent_ - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
191 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:46 Uhr

Du kannst von dem Ebay Kauf zurücktretten musst aber dafür die Ebay gebühren nicht tragen aber dies gilt nur bei Verkäufern die auschließlich nur neu Ware oder dies Beruflich tun Privatauktion und Privatverkäufe sind davon ausgeschlossen.

Da handelt es sich um Nicht Rückgaberecht



Der Admin hat Gepostet^^

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:48 Uhr

Ich habe einen Artikel gekauft, möchte diesen aber nicht mehr. Wie kann ich den Kauf rückgängig machen?
Wenn Sie bei eBay auf einen Artikel bieten oder ihn per Sofort-Kauf erwerben, sind Sie verpflichtet die Transaktion abzuschließen.

Wenn Sie dem Verkäufer offen und ehrlich sagen, dass Sie vom Kauf zurücktreten möchten, gehen die meisten Verkäufer darauf ein. Schreiben Sie dem Verkäufer eine E-Mail, erklären Sie ihm die Situation und versuchen Sie sich mit ihm zu einigen.


Wenn Sie sich nicht mit dem Verkäufer einigen können

Wenn der Verkäufer jedoch nicht auf Ihre Lösungsvorschläge eingeht, sollten Sie bedenken, dass Sie sich rechtlich verpflichtet haben, den Artikel zu kaufen. Falls Sie also nicht bezahlen, obwohl der Verkäufer darauf besteht, bekommen Sie einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels in Ihrem Mitgliedskonto.

Käufer, die mehrfach Artikel kaufen und diese nicht bezahlen, können vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden. Wird ein Käufer vom Handel ausgeschlossen, werden alle seine abgegebenen negativen oder neutralen Bewertungen dauerhaft gelöscht.

Möchten Sie einen Artikel zurückgeben?

Wenn Sie einen Artikel gekauft haben und Ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht laut Fernabsatzrecht ausüben möchten, können Sie direkt auf der Seite „Probleme klären“ den eBay-Rückgabeprozess starten, sofern der Verkäufer Rücknahmen akzeptiert.

Laut Fernabsatzrecht können Verbraucher, die bei einem gewerblichen Verkäufer online gekauft haben, vom Vertrag zurücktreten und den Artikel innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt zurückgeben.


Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Michi-92 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2006
97 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:48 Uhr

ja und wie macht man sowas

Das Leben ist ein scheiß Spiel aber die Grafik ist geil

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 22.03.2010 um 21:52 Uhr

Zitat von Michi-92:

ja und wie macht man sowas


Wenn Sie dem Verkäufer offen und ehrlich sagen, dass Sie vom Kauf zurücktreten möchten, gehen die meisten Verkäufer darauf ein. Schreiben Sie dem Verkäufer eine E-Mail, erklären Sie ihm die Situation und versuchen Sie sich mit ihm zu einigen.


Also.....Transaktion abschließen und dem Verkäufer schreiben,
dass Du vom Kauf zurücktreten willst.
Wenn er darauf eingeht, kriegst Du auch die
ebay-Gebühren erstattet.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

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