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mein Wlan hacken "wichtig"

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Laser87 - 58
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:39 Uhr

Diese Programme sind inzwischen nicht mehr illegal - solange Du sie nur benutzt, um Deine eigenen Sicherheits-Einstellungen zu überprüfen. (zu versuchen, Dein eigenes Wlan zu hacken)
Deine Informationen sind veraltet - Backtrace z.B. war mal als Hacker-Tool verboten. Jetzt ist es erlaubt - solange man damit keine illegalen Dinge macht.
Und nun wieder ein Auto-Beispiel^^ ADAC und ähnliche Organisationen dürfen Werkzeuge benutzen, um DEIN Auto zu knacken, wenn mal der Schlüssel innen steckt. Dieben ist es verboten solche Werkzeuge zu benutzen.



Gruß
Jochen

Azn_Msk - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
103 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:43 Uhr

haste ne FritzBox ??

wenn ja dann igibts nix leichteres wie des

Es ist Krieg sagte der Sensenmann, schmiss die Sense weg und sprang auf den Rasenmäher

BlackRock - 48
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:48 Uhr

Zitat von 7seals:

Verschiedene Programme können illegal sein.

Sind sie aber nicht, es sei denn du kennst einen Paragraphen der gewisse Programme verbietet. Paragraph 202c StGB greift nur, wenn konkret eine Straftat nach 202a oder 202b vorbereitet wird, welche beide sich nur auf "Daten, die nicht für ihn bestimmt" sind beziehen.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:51 Uhr

Zitat von Laser87:

Diese Programme sind inzwischen nicht mehr illegal - solange Du sie nur benutzt, um Deine eigenen Sicherheits-Einstellungen zu überprüfen. (zu versuchen, Dein eigenes Wlan zu hacken)
Deine Informationen sind veraltet - Backtrace z.B. war mal als Hacker-Tool verboten. Jetzt ist es erlaubt - solange man damit keine illegalen Dinge macht.
Das von Backtrace wusst ich, aber hättest du mir freundlicherweiße einen Link, der bestätigt, dass das Hacken des eigenen Wlan-Netzes legal ist und es auch kein Gesetz dagegen gibt?

Zitat von Laser87:

Und nun wieder ein Auto-Beispiel^^ ADAC und ähnliche Organisationen dürfen Werkzeuge benutzen, um DEIN Auto zu knacken, wenn mal der Schlüssel innen steckt. Dieben ist es verboten solche Werkzeuge zu benutzen.
Da wären wir beim Beispiel von vorhin. Solange man befugt ist, eine solche Firma mit der Sicherheitsüberprüfung des eigenen Wlan-Netzes zu beauftragen ist das natürlich legal.^^
BlackRock - 48
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:57 Uhr

Zitat von 7seals:

Das von Backtrace wusst ich, aber hättest du mir freundlicherweiße einen Link, der bestätigt, dass das Hacken des eigenen Wlan-Netzes legal ist und es auch kein Gesetz dagegen gibt?

Alles was nicht verboten ist, ist legal. Da kein Gesetz dir das hacken deines eigenen Netzes verbietet, können wir dir leider keinen Link darauf geben.

Zitat:

Da wären wir beim Beispiel von vorhin. Solange man befugt ist, eine solche Firma mit der Sicherheitsüberprüfung des eigenen Wlan-Netzes zu beauftragen ist das natürlich legal.^^

Wenn man eine Befugnis braucht, wie du sagst, kannst du ja sicher schreiben wie diese heisst und wo man sie beantragt?

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2010 um 20:01 Uhr

Zitat von BlackRock:

Wenn man eine Befugnis braucht, wie du sagst, kannst du ja sicher schreiben wie diese heisst und wo man sie beantragt?

Dass soll bedeuten, dass man der Eigentümer dieses Wlan-Netzes ist und aufgrund dieser Tatsache diese Firma beauftragen kann.

Aber wenn ihr wirklich überzeugt seid, dass das legal ist, dann werd' ich euch das mal glauben. g8 ;-)
BlackRock - 48
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 20:01 Uhr

Und wenn die Firma das darf, warum sollte ich dann das nicht auch dürfen?

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 20:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2010 um 20:08 Uhr

Zitat von BlackRock:

Und wenn die Firma das darf, warum sollte ich dann das nicht auch dürfen?

Naja, so ne Firma kann eben bestimmte Rechte haben, um so Sicherheitsüberprüfungen durchzunehmen.

Manche Sachen dürfen eben in bestimmten Fällen nur von speziellen Firmen durchgenommen werden. Bsp ist auch in alltäglichen Sachen zu finden..

g8 :winker:
BlackRock - 48
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 20:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2010 um 20:08 Uhr

Und in welchem Gesetz steht das? Du stellst hier einfach eine Behauptung in den Raum ohne sie zu belegen.

Auch wenn wir scharz-gelb regiert werden, das StGB kennt noch keine Ausnahmen für Firmen.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 20:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2010 um 20:19 Uhr

Zitat von 7seals:

Zitat von Laser87:

Zitat:

die NICHT FÜR IHN BESTIMMT
und

Zitat:

und die gegen UNBERECHTIGTEN Zugang besonders gesichert sind


Die Daten in MEINEM Wlan sind für mich bestimmt und ich habe die Berechtigung MEIN Wlan zu joinen ;-)

Aktuelle Gesetzeslage ist sogar, daß Security-Firmen beauftragt werden dürfen, zu versuchen, das eigene Netz zu hacken. War mal eine Weile illegal - aber inzwischen sind sie wohl auf den Trichter gekommen...


Und wie siehts hiermit aus?

Zitat:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders GESICHERT sind, unter ÜBERWINDUNG DER ZUGANGSSICHERUNG verschafft, [...]


Die Daten in deinem Wlan-Netz sind für dich solange legal zugänglich, solange du nicht illegale Methoden verwendest um an sie zu gelangen.

Wenn du hierbei aber spezielle Firmen, mit Berechtigung etc. angagierst, um Sicherheitslücken aufspühren zu lassen, und auch die BERECHTIGUNG verfügst, um den Auftrag zu erteilen ist das wieder eine andere Sache und ist erlaubt.

Gruß


Oh man, du reitest dich immer noch mehr rein... Das was da steht gilt NUR wenn die vorherigen Bedingungen erfüllt sind, sprich unbefugt, gegen unberechtigtigten Zugang gesichert und nicht für dich bestimmt. Tu doch net so als wärst Jurist.
Lerouxe - 46
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 20:19 Uhr

Zitat von 7seals:


Manche Sachen dürfen eben in bestimmten Fällen nur von speziellen Firmen durchgenommen werden. Bsp ist auch in alltäglichen Sachen zu finden..

g8 :winker:


Also für diese Behauptung hätte ich auch gerne mal ein Beispiel.
Nenn doch mal ein alltägliches.
Im StGB wird in diesem Fällen kein Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen gemacht (wäre ja noch schöner wenn dem so wäre).

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

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