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mein Wlan hacken "wichtig"

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Shity - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2002
101 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 16:43 Uhr

Zitat von 7seals:

Zitat von JaY-JaY_1990:

Zitat von Shity:

Über ein LAN-Kabel in den W-LAN Router gehen und unter dem Passwort für W-LAN das Kästchen "Ziffern und Buchstaben verstecken" entfernen und siehe da das Passwort erscheint im Eingabefeld darüber.
(Geht leider nicht bei allen Routern)


wie mache ich das


es ist auch illegal, wenn du es bei dir selbst machst bzw. versuchst dein eignenes wlan zu "hacken"


Das ist kein Hacken, das ist nur für die Leute die noch nie die ganze Anleitung gelesen haben.
Hacken ist es wenn ich gleich auf deinem Rechner auftauch :winker:

Zefix das ist kein BMW, das ist ein Alpina

JaY-JaY_1990 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2009
43 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 16:44 Uhr

oh

Ps 3 Online ID Jay-Jay_1990

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 16:46 Uhr

Zitat von Shity:

Das ist kein Hacken, das ist nur für die Leute die noch nie die ganze Anleitung gelesen haben.
Hacken ist es wenn ich gleich auf deinem Rechner auftauch :winker:

ich habs verallgemeinert, wegen der überschrift ;-)
antworten gibts ja hier schon viele, sollte gehn

bis gleich :winker:
master03 - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2006
64 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 16:48 Uhr

einfach den router reseten
das geht schon ..das hab ich auch mal gemacht
dann is alles wieder im werkszustand
is am einfachsten
Lerouxe - 46
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 16:57 Uhr

Zitat von 7seals:



es ist auch illegal, wenn du es bei dir selbst machst bzw. versuchst dein eignenes wlan zu "hacken"


Woher hast Du denn das?

Für "Hacken" gelten § 202a und § 202b StGB und hier ist eindeutig von "nicht für ihn bestimmte Daten" die rede.
Meine Daten sind für mich bestimmt, dass in verbindung mit § 903 BGB (unbeschränktes absolutes Recht am Eigentum) erlaubt es sehr wohl sein eigenes System zu "hacken".

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2010 um 17:01 Uhr

Joa, du darfst ja auch zum Beispiel deine Tür eintreten wenn du willst ^^ (Sofern die Wohnung oder das Haus halt dir gehörn..)
mind_in_a_bo - 47
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
67 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:06 Uhr

wenn sein eigenes system hacken illegal wäre, dann würden ja meines wissens nach alle systemadministratoren in grossen firmennetzwerken straftäter sein....

Sein eigenes Netzwerk zu hacken ist unglücklich gewählt, das fällt eher unter "administrative Tätigkeiten"
oder was willste von dir ausspionieren? die seiten die du besuchst? oder deine mp3 sammlung? :-D


power made in franken

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:08 Uhr

Zitat von Lerouxe:

Zitat von 7seals:



es ist auch illegal, wenn du es bei dir selbst machst bzw. versuchst dein eignenes wlan zu "hacken"


Woher hast Du denn das?

Für "Hacken" gelten § 202a und § 202b StGB und hier ist eindeutig von "nicht für ihn bestimmte Daten" die rede.
Meine Daten sind für mich bestimmt, dass in verbindung mit § 903 BGB (unbeschränktes absolutes Recht am Eigentum) erlaubt es sehr wohl sein eigenes System zu "hacken".


es ist illegal sein eigenes wlan netz zu hacken.
denn sonst könnte man doch jedem beibringen wie man sein bzw. andere netze optimal hackt.

btw

Zitat:

§ 202a Strafgesetzbuch - Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Laser87 - 58
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:30 Uhr

Zitat von 7seals:



es ist illegal sein eigenes wlan netz zu hacken.
denn sonst könnte man doch jedem beibringen wie man sein bzw. andere netze optimal hackt.

btw

Zitat:

§ 202a Strafgesetzbuch - Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Bitte lies Dein eigenes Zitat, denk drüber nach, versuch es zu verstehen - und dann lösch deine beiträge am besten. Wird grad sehr peinlich für Dich^^


Gruß
Jochen

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:42 Uhr

Zitat von Laser87:

Bitte lies Dein eigenes Zitat, denk drüber nach, versuch es zu verstehen - und dann lösch deine beiträge am besten. Wird grad sehr peinlich für Dich

Eigentlich nicht.
Nur muss mein Zitat genau gelesen werden...
... es ist nicht erlaubt, sein eigenes Wlan-Netz zu hacken.

Gruß
Laser87 - 58
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.01.2010 um 17:49 Uhr

Zitat von 7seals:

Zitat von Laser87:

Bitte lies Dein eigenes Zitat, denk drüber nach, versuch es zu verstehen - und dann lösch deine beiträge am besten. Wird grad sehr peinlich für Dich

Eigentlich nicht.
Nur muss mein Zitat genau gelesen werden...
... es ist nicht erlaubt, sein eigenes Wlan-Netz zu hacken.

Gruß


Du willst es nicht anders?

Zitat:

die NICHT FÜR IHN BESTIMMT
und

Zitat:

und die gegen UNBERECHTIGTEN Zugang besonders gesichert sind


Die Daten in MEINEM Wlan sind für mich bestimmt und ich habe die Berechtigung MEIN Wlan zu joinen ;-)

Aktuelle Gesetzeslage ist sogar, daß Security-Firmen beauftragt werden dürfen, zu versuchen, das eigene Netz zu hacken. War mal eine Weile illegal - aber inzwischen sind sie wohl auf den Trichter gekommen...


Gruß

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 17:57 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat:

die NICHT FÜR IHN BESTIMMT
und

Zitat:

und die gegen UNBERECHTIGTEN Zugang besonders gesichert sind


Die Daten in MEINEM Wlan sind für mich bestimmt und ich habe die Berechtigung MEIN Wlan zu joinen ;-)

Aktuelle Gesetzeslage ist sogar, daß Security-Firmen beauftragt werden dürfen, zu versuchen, das eigene Netz zu hacken. War mal eine Weile illegal - aber inzwischen sind sie wohl auf den Trichter gekommen...


Und wie siehts hiermit aus?

Zitat:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders GESICHERT sind, unter ÜBERWINDUNG DER ZUGANGSSICHERUNG verschafft, [...]


Die Daten in deinem Wlan-Netz sind für dich solange legal zugänglich, solange du nicht illegale Methoden verwendest um an sie zu gelangen.

Wenn du hierbei aber spezielle Firmen, mit Berechtigung etc. angagierst, um Sicherheitslücken aufspühren zu lassen, und auch die BERECHTIGUNG verfügst, um den Auftrag zu erteilen ist das wieder eine andere Sache und ist erlaubt.

Gruß

Lerouxe - 46
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2010 um 18:21 Uhr

Zitat von 7seals:

iermit aus?

Zitat:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders GESICHERT sind, unter ÜBERWINDUNG DER ZUGANGSSICHERUNG verschafft, [...]


Die Daten in deinem Wlan-Netz sind für dich solange legal zugänglich, solange du nicht illegale Methoden verwendest um an sie zu gelangen.

Wenn du hierbei aber spezielle Firmen, mit Berechtigung etc. angagierst, um Sicherheitslücken aufspühren zu lassen, und auch die BERECHTIGUNG verfügst, um den Auftrag zu erteilen ist das wieder eine andere Sache und ist erlaubt.

Gruß


Ich hoffe mal wirklich, dass Du mit Juristerei nicht versuchst Geld zu verdienen ;-)

Die Überschrift des 15. Abschnitts im StGB (indem auch zitierter § 202 aufgeführt ist lautet:
"Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs".
Auf Deutsch ausgedrückt: Schutz der Privatsphäre.

§ 201 dieses Abschnitts behandelt "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes", alle folgenden Paragraphen dienen nur den weiteren genauen Bestimmungen was alles als persönlicher Geheimbereich angesehen wird.

§202 um den es hier geht, behandelt in (1) das Briefgeheimnis für "nicht zu seiner Kenntnis bestimmt(en" Dokumenten. Für die eigene Kenntnis bestimmte Daten sind also von vorn herein nicht Gegenstand dieses Paragraphens.
§202a und b erweitern dies nur noch zusätzlich auf digitale Daten.

Das unerlaubte öffnen eines Briefes bzw. eines PCs (= hacken) wird hier nur als "strafsteigernd" angesehen, ist jedoch für die Anwendung des Rechts nicht zwingend vorausgesetzt.

Einfaches Beispiel aus der materiellen Welt:
Wenn Du Dich aus Deinem eigenen Haus aussperrst und das Fenster einschlägst um rein zu kommen begehst Du auch keinen Einbruch.



Just when I discovered the meaning of life, they change it.

BlackRock - 48
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 18:43 Uhr

Zitat von 7seals:

Die Daten in deinem Wlan-Netz sind für dich solange legal zugänglich, solange du nicht illegale Methoden verwendest um an sie zu gelangen.

Und welche Methoden sind illegal und warum sind sie das?

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2010 um 19:33 Uhr

Zitat von BlackRock:

Zitat von 7seals:

Die Daten in deinem Wlan-Netz sind für dich solange legal zugänglich, solange du nicht illegale Methoden verwendest um an sie zu gelangen.

Und welche Methoden sind illegal und warum sind sie das?

Verschiedene Programme können illegal sein.

Zitat von Lerouxe:

[...] § 903 BGB (unbeschränktes absolutes Recht am Eigentum) erlaubt es sehr wohl sein eigenes System zu "hacken".

Bist du dir zu 100% sicher, dass es legal ist, sein eigenes Wlan-Netz zu hacken (und dies, wie bereits oben erwähnt, mit illegalen Methoden)?

Zitat:

§ 903
Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, _soweit nicht das Gesetz_ oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

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