Pinhead - 44
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 07:27 Uhr
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Zitat von Kacknvb:
Beschlagnahmung = Verkauf und Besitzt in Deutschland nicht gestattet. (z.B. MK 2 SNES / Megadrive Version). Darunter fallen z.B. auch alle Spiele welche Verfassungsfeindliche Symbole beinhalten (z.B. Wolfenstein 3D als US Fassung).
Bist du dir sicher bei der Beschlagnahmung?
Meines Wissens ist der Besitz beschlagnahmter Medien kein Verstoß gegen geltendes Recht, lediglich der Verkauf!
Wäre es anders, müsste ich Filme ja abgeben/vernichten/whatever, die beschlagnahmt wurden und sich zu dieser Zeit schon in meinem Besitz befanden.
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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JasonXtreme - 47
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 09:34 Uhr
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Der private Besitz ohne Weitergabe an Dritte ist logisch nicht verboten keiner kann Dir ne beschlagnahmte DVD wegnehmen - es sei denn es handelt sich um rechtes Material. TANZ DER TEUFEL und Co. bleiben im Regal stehen.
DIe Unrated Szenen von Teil 7 gibt es nicht im Film, nur in mieser Qualität im Internet oder als Extra auf der US DVD - ich hab die Szenen aller Filme noch irgendwo auf dem Rechner als rar Datei :D sind lustige Szenen dabei.
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Pinhead - 44
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 10:12 Uhr
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Zitat von JasonXtreme: Der private Besitz ohne Weitergabe an Dritte ist logisch nicht verboten  keiner kann Dir ne beschlagnahmte DVD wegnehmen - es sei denn es handelt sich um rechtes Material. TANZ DER TEUFEL und Co. bleiben im Regal stehen.
DIe Unrated Szenen von Teil 7 gibt es nicht im Film, nur in mieser Qualität im Internet oder als Extra auf der US DVD - ich hab die Szenen aller Filme noch irgendwo auf dem Rechner als rar Datei :D sind lustige Szenen dabei.
Ok, dachte schon, ich wäre falsch informiert. Dann bleiben meine ganzen Astros also doch stehen! 
Jo, aber wenn du fehlenden Szenen vom 7. Teil irgendwo auf dem PC rumfahren hast, dann wertet das den Film doch auch nicht wirklich auf, oder!?
Vielleicht muss ich mir den Teil auch nochmal anschauen (falls mein Videorecorder noch funktioniert)
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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draco16 - 35
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 10:22 Uhr
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hammer geil
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JasonXtreme - 47
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 11:18 Uhr
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Zitat von Pinhead: Zitat von JasonXtreme: Der private Besitz ohne Weitergabe an Dritte ist logisch nicht verboten  keiner kann Dir ne beschlagnahmte DVD wegnehmen - es sei denn es handelt sich um rechtes Material. TANZ DER TEUFEL und Co. bleiben im Regal stehen.
DIe Unrated Szenen von Teil 7 gibt es nicht im Film, nur in mieser Qualität im Internet oder als Extra auf der US DVD - ich hab die Szenen aller Filme noch irgendwo auf dem Rechner als rar Datei :D sind lustige Szenen dabei.
Ok, dachte schon, ich wäre falsch informiert. Dann bleiben meine ganzen Astros also doch stehen!
Jo, aber wenn du fehlenden Szenen vom 7. Teil irgendwo auf dem PC rumfahren hast, dann wertet das den Film doch auch nicht wirklich auf, oder!?
Vielleicht muss ich mir den Teil auch nochmal anschauen (falls mein Videorecorder noch funktioniert) 
Nein den Film ansich klar nicht aber wenn diese ganzen Goreszenen drin wären, würde das schon nochmal aufwerten. Es wurde ja in JEDER Killszenen geschnitten. Und in Teil 7 sieht Jason immer noch am coolsten aus finde ich :D
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Pinhead - 44
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 13:18 Uhr
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Hab leider im Moment nicht mehr vor Augen, wie er in dem Teil aussah!
Also für mich die besten Teile (dabei lassen wir mal aussen vor, dass ich mir den 7. Teil nochmal anschauen muss) sind 1, 6, 9, 10.
Aber ich kann mit diesem Slasher-Stoff sowieso nicht mehr soviel anfangen wie früher......
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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Xavius
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 14:52 Uhr
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Zitat von Kacknvb: Indizierung = Werbeverbot. Darf in Deutschland nur unter der Ladentheke an Volljährige verkauft werden. Deutsche Onlineshops dürfen solche Filme nur in einem Memberbereich (für welchen man sich registrieren muss mit Ausweiskopie oder ähnlichem) zum verkauf anbieten.
Beschlagnahmung = Verkauf und Besitzt in Deutschland nicht gestattet. (z.B. MK 2 SNES / Megadrive Version). Darunter fallen z.B. auch alle Spiele welche Verfassungsfeindliche Symbole beinhalten (z.B. Wolfenstein 3D als US Fassung).
Ok, aber wenn ich jetzt die Filme da aus //Österreich// bestelle und der Zoll die Lieferung kontrolieren würde, dann würde man doch strafrechtlich verfolgt?
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Pinhead - 44
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 15:22 Uhr
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Zitat von Xavius: Zitat von Kacknvb: Indizierung = Werbeverbot. Darf in Deutschland nur unter der Ladentheke an Volljährige verkauft werden. Deutsche Onlineshops dürfen solche Filme nur in einem Memberbereich (für welchen man sich registrieren muss mit Ausweiskopie oder ähnlichem) zum verkauf anbieten.
Beschlagnahmung = Verkauf und Besitzt in Deutschland nicht gestattet. (z.B. MK 2 SNES / Megadrive Version). Darunter fallen z.B. auch alle Spiele welche Verfassungsfeindliche Symbole beinhalten (z.B. Wolfenstein 3D als US Fassung).
Ok, aber wenn ich jetzt die Filme da aus //Österreich// bestelle und der Zoll die Lieferung kontrolieren würde, dann würde man doch strafrechtlich verfolgt?
Nein! Kaufen darfst du die Filme, nur nicht verkaufen! 
Da kann also nichts passieren!
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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Xavius
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 15:28 Uhr
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Zitat von Pinhead: Zitat von Xavius: Zitat von Kacknvb: Indizierung = Werbeverbot. Darf in Deutschland nur unter der Ladentheke an Volljährige verkauft werden. Deutsche Onlineshops dürfen solche Filme nur in einem Memberbereich (für welchen man sich registrieren muss mit Ausweiskopie oder ähnlichem) zum verkauf anbieten.
Beschlagnahmung = Verkauf und Besitzt in Deutschland nicht gestattet. (z.B. MK 2 SNES / Megadrive Version). Darunter fallen z.B. auch alle Spiele welche Verfassungsfeindliche Symbole beinhalten (z.B. Wolfenstein 3D als US Fassung).
Ok, aber wenn ich jetzt die Filme da aus //Österreich// bestelle und der Zoll die Lieferung kontrolieren würde, dann würde man doch strafrechtlich verfolgt?
Nein! Kaufen darfst du die Filme, nur nicht verkaufen! 
Da kann also nichts passieren!
ah, gut, thx für den Hinweiß,
mein Vater hat sich da halt ein wenig Sorgen gemacht^^
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Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 15:49 Uhr
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Zitat von Pinhead: Zitat von Xavius: Zitat von Kacknvb: Indizierung = Werbeverbot. Darf in Deutschland nur unter der Ladentheke an Volljährige verkauft werden. Deutsche Onlineshops dürfen solche Filme nur in einem Memberbereich (für welchen man sich registrieren muss mit Ausweiskopie oder ähnlichem) zum verkauf anbieten.
Beschlagnahmung = Verkauf und Besitzt in Deutschland nicht gestattet. (z.B. MK 2 SNES / Megadrive Version). Darunter fallen z.B. auch alle Spiele welche Verfassungsfeindliche Symbole beinhalten (z.B. Wolfenstein 3D als US Fassung).
Ok, aber wenn ich jetzt die Filme da aus //Österreich// bestelle und der Zoll die Lieferung kontrolieren würde, dann würde man doch strafrechtlich verfolgt?
Nein! Kaufen darfst du die Filme, nur nicht verkaufen! 
Da kann also nichts passieren!
Stop mal. Wenn jemand ein Beschlagnahmten Artikel im Ausland kauft / bestellt, und dieser beim Zoll aufgefunden wird, passiert dem käufer zwar nix, aber den film bekommt er trotzdem nicht (Ausser der zöllner hat kein plan was er da in den fingern hält^^). Sonst würde dies ja die Beschlagnahmung ab absurdum führen.
4 words 4 u STFU!
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riddler - 49
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 16:12 Uhr
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Wo ist Predalien wenn man Ihn braucht ??
Soulfire Sessions Baby!
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Xavius
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 17:31 Uhr
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Zitat von Kacknvb:
Stop mal. Wenn jemand ein Beschlagnahmten Artikel im Ausland kauft / bestellt, und dieser beim Zoll aufgefunden wird, passiert dem käufer zwar nix, aber den film bekommt er trotzdem nicht (Ausser der zöllner hat kein plan was er da in den fingern hält^^). Sonst würde dies ja die Beschlagnahmung ab absurdum führen.
wäre das bei Freitag der 13 der fall, dass diese Filme vom Zoll entzogen wird?
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riddler - 49
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 17:58 Uhr
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Zitat von Xavius: Zitat von Kacknvb:
Stop mal. Wenn jemand ein Beschlagnahmten Artikel im Ausland kauft / bestellt, und dieser beim Zoll aufgefunden wird, passiert dem käufer zwar nix, aber den film bekommt er trotzdem nicht (Ausser der zöllner hat kein plan was er da in den fingern hält^^). Sonst würde dies ja die Beschlagnahmung ab absurdum führen.
wäre das bei Freitag der 13 der fall, dass diese Filme vom Zoll entzogen wird?
Beim dritten und vierten, ja.
Soulfire Sessions Baby!
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Xavius
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 18:04 Uhr
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Zitat von riddler: Zitat von Xavius: Zitat von Kacknvb:
Stop mal. Wenn jemand ein Beschlagnahmten Artikel im Ausland kauft / bestellt, und dieser beim Zoll aufgefunden wird, passiert dem käufer zwar nix, aber den film bekommt er trotzdem nicht (Ausser der zöllner hat kein plan was er da in den fingern hält^^). Sonst würde dies ja die Beschlagnahmung ab absurdum führen.
wäre das bei Freitag der 13 der fall, dass diese Filme vom Zoll entzogen wird?
Beim dritten und vierten, ja.
Aber wenn ich die Box mit allen 10 Teilen bestellen würde (falls es die gibt), dann würde wohl die ganze Box entzogen oder?
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Pinhead - 44
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 13.03.2007 um 18:12 Uhr
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Zitat:
Aber wenn ich die Box mit allen 10 Teilen bestellen würde (falls es die gibt), dann würde wohl die ganze Box entzogen oder?
Jip, die Box geht dir flöten.
Die nehmen mit Sicherheit nicht die Teile 3 und 4 raus und schicken dir den Rest zu!
Ist ne riskante Angelegheit!
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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