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Forum / Film und Fernsehen
Suche Kinofilm auf Movie4k

Mr-Unbk_xP - 32
Anfänger
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1
Beitrag
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Geschrieben am: 10.08.2015 um 13:29 Uhr
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Hallo zusammen,
Ich bin auf der Suche nach einen guten Kinofilm für mich und meiner Freundin .
Wir haben schon zum Großteil die Aktuellen Kinofilme angeschaut, aber jetzt weiß ich selber nicht mehr welchen wir anschauen könnten,
Hätten ihr vielleicht für uns ein Kino Tipp, ein guten Horror oder Psycho Thriller einfach nur ein guten Film.
Wie gesagt wir haben echt schon einiges angeschaut aber jetzt wissen wir nicht so ganz welchen Film wir uns anschauen könnten Abend.
Freue mich auf eure FIlmetipps :))
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boahgeilguck
Anfänger
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3
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Geschrieben am: 10.08.2015 um 14:15 Uhr
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mit der freundin?
lars von trier - antichrist
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Lady-Bane - 37
Experte
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Geschrieben am: 10.08.2015 um 16:01 Uhr
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96 Hours - Taken 3
Poltergeist
MI 5 Rogue Nation (gibt's des scho?)
Inception
Shutter Island
The Hitcher
Mad Max: Fury Road
nicht alles Horror, aber m. E. cool.
Keine Ahnung, was ihr davon schon gesehen habt.
Zimt.
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 10.08.2015 um 16:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.08.2015 um 16:16 Uhr
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"leichter" Horror, aber sehr genialer Film: Pan's Labyrinth
EDIT: ich bin begeistert! schon 3 Kommentare, ohne dass jemand fälschlicherweise behauptet, das sei illegal
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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selfiestick - 26
Halbprofi
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Dabei seit 07.2015
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 14:11 Uhr
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Zitat von Barmonster: "leichter" Horror, aber sehr genialer Film: Pan's Labyrinth
EDIT: ich bin begeistert! schon 3 Kommentare, ohne dass jemand fälschlicherweise behauptet, das sei illegal
es ist ilegal da kann doch sonnst jeder kommen und einfach reinschauen!
jurasic park
Erlebe die Geburtsstunde der modernen Kriegführung, in der die alte Welt zerstört und eine neue Welt
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 14:27 Uhr
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Zitat von selfiestick: Zitat von Barmonster: "leichter" Horror, aber sehr genialer Film: Pan's Labyrinth
EDIT: ich bin begeistert! schon 3 Kommentare, ohne dass jemand fälschlicherweise behauptet, das sei illegal
es ist ilegal da kann doch sonnst jeder kommen und einfach reinschauen!
jurasic park
ja dann schau dir mal den Beschluss vom Landgericht Köln vom 24.01.2014
- 209 O 188/13 an. Das ist zwar noch keine Höchstrichterliche Entscheidung, aber derzeit die einzige die zu dieser Thematik existiert und da steht eindeutig drin, dass das Ansehen (wohlgemerkt, hier geht es nicht um das Hosten!) eines Videostreams grundsätzlich keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darstellt. Bis also irgendein deutsches Gericht etwas anderes Behauptet, kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass man als Konsument von kinox.to und Konsorten nicht rechtswidrig handelt.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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selfiestick - 26
Halbprofi
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Dabei seit 07.2015
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 14:30 Uhr
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ja und wen mans schauen kann dan wirds auch gehostet von wem und das ist ilegal!so einfach!
pixels ist auch gut!
Erlebe die Geburtsstunde der modernen Kriegführung, in der die alte Welt zerstört und eine neue Welt
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 14:41 Uhr
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Zitat von selfiestick: ja und wen mans schauen kann dan wirds auch gehostet von wem und das ist ilegal!so einfach!
pixels ist auch gut!
ja und? Hosten und Ansehen sind 2 unterschiedliche Dinge. Das eine ist illegal, das andere nicht. Hier geht es ums gucken, also eindeutig legal. So einfach
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Barmonster - 40
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 15:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.08.2015 um 12:35 Uhr
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Zitat: Zitat von Barmonster: Zitat von selfiestick: ja und wen mans schauen kann dan wirds auch gehostet von wem und das ist ilegal!so einfach!
pixels ist auch gut!
ja und? Hosten und Ansehen sind 2 unterschiedliche Dinge. Das eine ist illegal, das andere nicht. Hier geht es ums gucken, also eindeutig legal. So einfach
Aber, aber..
Wenn die Filmrechte abgelaufen sind und nicht neu eingereicht wurden, ist das Hosten dieses Films durchaus legal!
Beim schauen allerdings wird der Stream in deinem Browser vor- & zwischengespeichert, also heruntergeladen.. ----> illegal.
Es kommt also auf das Urteil und die Auslegung an!
sachmal, liest irgendwer, was ich hier schreibe? Die Diskussion, ob ein Stream JURISTISCH wie ein Download zu werten ist, hat sich mit dem Beschluss aus Köln erledigt. Der besagt: ein Stream ist im Gegensatz zu einem Download keine Vervielfältigung gemäß § 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Da gibt es nicht mehr viel zu interpretieren.
Edit: der Beschluss fiel übrigens im Rahmen einer Massenabmahnung gegen Nutzer eines Streaming-Portales. Der Rechte-Inhaber hat also ganz klar vom Gericht gesagt bekommen, dass er bei den Nutzern nix zu holen hat, sondern sich an die Hoster wenden soll.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 16:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.08.2015 um 12:35 Uhr
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Zitat: 1. Der Inhalt deines Browserspeichers kann ausgelesen und somit vervielfältigt werden. (Es gibt mehrere Urteile, die einen so, die andern so)
2. Hat das Bundesverfassungsgericht klar entschieden, das seit 1956 keine rechtmäßig gewählte Regierung mehr an der Macht war, somit auch alle Gesetze und Beschlüsse die in diesem Zweitraum verabschiedet wurden nichtig sind?!
Es spielt also keine Rolle was Gerichte entscheiden, wenn es keinen interessiert oder jmd. durchsetzt!
nochmal: hier geht es nicht um die technischen Gegebenheiten, sondern um die juristischen. Wenn man für alles haftbar gemacht werden könnte, was sich im Browsercache so rumtreibt, könnte man pauschal jeden Mensch mit Internetanschluss abmahnen, weil damit jedes Bild und jeder Text den du dir ansiehst unerlaubt vervielfältigt wird.
1.) Ich kenne zu der Thematik nur den Beschluss aus Köln. Kannst du mir mal ein paar von den Urteilen nennen, die du meinst?
2.)a) huch, das ist komplett an mir vorüber gegangen, kannst du mir da das entsprechende Urteil nennen?
b) egal ob rechtmäßig oder nicht, die Gesetze interessieren und werden durchgesetzt, sonst gäbe es ja keine Urteile dazu.
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-miep-
Champion
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Dabei seit 03.2006
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 16:21 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von FragMichNich: 2. Hat das Bundesverfassungsgericht klar entschieden, das seit 1956 keine rechtmäßig gewählte Regierung mehr an der Macht war, somit auch alle Gesetze und Beschlüsse die in diesem Zweitraum verabschiedet wurden nichtig sind?!
2.)a) huch, das ist komplett an mir vorüber gegangen, kannst du mir da das entsprechende Urteil nennen?
b) egal ob rechtmäßig oder nicht, die Gesetze interessieren und werden durchgesetzt, sonst gäbe es ja keine Urteile dazu.
oh, das wird sicher wieder witzig, ich mach mir schonmal die popcorn in die mikrowelle^^
There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.
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Lady-Bane - 37
Experte
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Dabei seit 06.2014
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 16:27 Uhr
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Ungefragt genutzt:
Zimt.
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 17:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.08.2015 um 12:36 Uhr
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Zitat: Gemach!
Zuerst muss ich für 3-4h vor die Türe.
Sobald ich wieder zurück bin und entsprechende Urteile fand, oder auch nicht, werde ich dies hier kundtun!
(in der Zeit könnt ihr auch schon selber tätig werden. Suchmaschinen bedienen könnt ihr ja!)
Ich verfolge das Thema schon recht lange, aber ich habe trotzdem nochmal die Suchmaschine meines Vertrauens angeworfen. Ergebnisse sind:
1.) Das Urteil vom Landgericht Köln, das ich bereits erwähnte
2.) Das Kino.to Urteil vom Amtsgericht Leipzig vom Dezember 2011 (Az. 200 Ls 390 Js 184/11), das aber eigentlich nur die Betreiber betraf.
3.) Das Urteil vom europäischen Gerichtshof im Juni 2014, das leider in den entscheidenden Punkten wieder sehr viel Raum für Spekulation lässt
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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teetopf72 - 52
Anfänger
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 23:37 Uhr
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really euer ernst? ihr diskutirt wegen nem fu... film?? hallo drogen usw sind illegal,alk an unter 16 jährigen usw, und ihr jammert rum wegen nem film der eh in 2 jahren auf sat1 oder rtlkommt??
naja my 20cent
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Lady-Bane - 37
Experte
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Geschrieben am: 11.08.2015 um 23:40 Uhr
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Zitat von teetopf72: really euer ernst? ihr diskutirt wegen nem fu... film?? hallo drogen usw sind illegal,alk an unter 16 jährigen usw, und ihr jammert rum wegen nem film der eh in 2 jahren auf sat1 oder rtlkommt??
naja my 20cent
Du kannst doch gerne über Drogen und Alkohol für Minderjährige diskutieren, wenn du mal gebeten wirst, eine nicht unerhebliche Summe wegen Urheberrechtsverletzung abzutreten.
Zimt.
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 12.08.2015 um 11:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.08.2015 um 12:37 Uhr
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Zitat: Also, es scheint wohl kein Urteil zu existieren, oder ich fand es nicht, das das Zwischenspeichern des Browser als Download einstuft, jedoch:
Zitat: Christian Solmecke: "Für das Thema Streaming gibt es leider keine abschließenden Entscheidungen. Manche Juristen bewerten das Anschauen von Streams, die auf klar illegalen Seiten zu finden sind, als verboten."
Der Herr Solmecke hat zu dem Thema schon recht viel geschrieben und auch wenn er sich immer wieder relativiert, betont er doch, dass das Ansehen von Streams seiner Meinung nach keine rechtswidrige Handlung darstellt
Zitat: Pardon, es gibt ein Urteil aus Leipzig:
Zitat: Tatsächlich entschied vor Kurzem der Europäische Gerichtshof in einem Einzelfall: Das Zwischenspeichern von Inhalten (wie es beim Streamen passiert) ist legal. Doch das ist kein allgemein übertragbares Urteil!
>>>> Andere Gerichte, etwa das Amtsgericht Leipzig, kamen zum gegenteiligen Ergebnis <<<<
Das ist das kino.to Urteil das ich auch schon erwähnt habe. Da wurden die Betreiber der Seite verurteilt und der Richter sagte, dass seiner Ansicht nach auch das Ansehen der Streams illegal sei, aber es wurde in diesem Zusammenhang nie gegen Nutzer ermittelt oder gar jemand verurteilt. Als dann jedoch versucht wurde, gegen die Nutzer eines anderen Streaming-Portals vorzugehen, gabs vom Gericht eine dicke Klatsche (Urteil aus Köln). Damit steht es theoretisch Unentschieden, praktisch jedoch 1:0 für legal.
mit dem Thema beschäftige ich mich, sobald ich etwas mehr Zeit habe, aber auf den ersten Blick sieht das für mich nach nicht oder nur schlecht belegten Verschwörungstheorien aus.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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