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cinestream.cc Legal nur wenn ich es anguck??

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Lomei - 37
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Dabei seit 03.2009
1181 Beiträge

Geschrieben am: 04.11.2010 um 05:29 Uhr

Zitat von Papa_Doc:


Es ist auch illegal da du ein Kino Film anschauen willst und nix dafür Zahlen ( Du kannst auch nicht in einem Laden Süßigkeiten essen und dann einfach gehen)

je schneller man geht
umso einfacher ist es

i survived the yellow light of death and all i got was this lousy signature

Sundown73 - 52
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Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 04.11.2010 um 10:24 Uhr

Zitat von Luki23:

hab ne frage ist es erlaubt wenn ich es anguck nicht runterlade?
kann ich verurteilt werden bzw ein Brief??


Selbst das Angucken verstosst gegen geltende Rechte, weil der Anbieter offensichtlich keine Genehmigung hat das Material zum Streamen anzubieten.

Von daher ist es egal ob Du nur anguckst oder das ganze auch runterladen tust. Wenn Du den Film herunterladen tust zur eigenen Nutzung dann passiert auch nicht viel. Der Urheber muss Dir ja dann ersteinmal nachweisen, dass der Film aus "illigalen" Quellen stammt. Da hätte der Rechteinhaber jedoch einiges zu tun. Abgesehen davon ist es dem rechteinhaber gar nicht möglich an die Nutzer heranzukommen weil die Server die die IPs vermitteln irgendwo in der Karibik stehen. Weiterhin lädst Du den Stream ja nur runter und bietest nichts an.. Daher kann man Deiner IP auch nicht ermitteln. Die einzige Möglichkeit wäre, Dein Provider würde die Protokolle seiner Kunden analysieren und alle Kunden welche Streams von "illegalen" Angeboten nutzen direkt an die Filmindustrie übermitteln. Das dürfen sie aber nicht und das ist auch gut so. Die Nutzung des Internets sollte frei bleiben.

Wie sooft beschrieben, es ist alles Grauzone.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 04.11.2010 um 10:33 Uhr


Zitat von Papa_Doc:

Also die Gerichtslage wäre ich mir jetzt nicht bewusst, aber ...

Die Polizei hält sich nicht bei kleine Fischen auf, nur wenn du den film anschauen willst wird er Runtergelanden und ich kann von Sicherheit sagen die Filme die eine Divx Player benutzen auch länger auf den eigenen Rechner bleibe, sodass (ich nehme an du nicht) den Film brennen kannst und weiter verkaufen oder wo anders noch verbreitest, auf das hat die Polizei ihr auge.

Es ist auch illegal da du ein Kino Film anschauen willst und nix dafür Zahlen ( Du kannst auch nicht in einem Laden Süßigkeiten essen und dann einfach gehen)


und die Quali liegt im Auge des Betrachters meien ansicht grotten schlecht


Moment! Die Polizei hat damit gar nichts zu tun! Die Polizei kann nur bei Ordnungswidrigkeiten oder bei Straftaten einschreiten. Herunterladen oder Anschauen ist aber keines davon. Die Polizei kann erst agieren wenn sie den staatlichen Auftrag dafür bekommt. Dafür muss der Rechteinhaber ersteinmal einen Antrag stellen bei der Staatsanwaltschaft und hier denke ich einmal wird die Staatsanwaltschaft den Auskunfsanspruch des Rechteinhabers abwehren. Es liegt ja keine schwere Straftat oder ähnliches vor, wenn man sich einen Film aus einer "illegalen" Quelle anschaut. Das würde die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit vermutlich einstellen.

Bisher ist noch niemand abgemahnt worden weil er einen Film aus einer "illigalen" Quellen betrachtet hat. Schon gar nicht vor Gericht gezogen. Ich meine man hat sich damit maximal den Preis einer Kinoeintrittskarte erschlichen. Man hat den Film nicht anderen zugänglich gemacht also kann man auch keinen Schaden verursachen.

Für mich ist das Anschauen eine Bagatelle, da es um einen Schaden von maximal 10 Euro geht.

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Sundown73 - 52
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Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 04.11.2010 um 10:47 Uhr

Für das Betrachten von Filmen aus dem Internet gibt es kein Gesetz welches dies untersagt und in Strafe stellt. Daher kann der Polizist auch erstmal nichts machen. Selbst wenn Du zu einem Polizisten sagst Du guckst Dir einen Film über cinestream.to an, kann und darf er gar nichts machen. Der Polizist kann nämlich gar nicht beurteilen ob es sich hierbei um ein illegales Angebot handelt oder nicht. Schliesslich gibt es auch Filme welche unter dem CC veröffentlicht werden. Das Betrachten solcher Filme wird vom Rechteinhaber gar unterstützt.

Genauso ist es mit Tauschbörsen. Ich habe auch eine zeitlang alte Videoaufnahmen und Musikstücke meiner eigenen Band zum Download angeboten. Das ist von mir so gewünscht gewesen, weil ich der Urheber bin. Wieso sollen dann Tauschbörsen illegal sein? Auch hier kann kein polizist dies beurteilen. Allerdings kann er einschätzen ob jetzt ein Titel dem Urheberrecht unterliegt wenn Du sagst Du hast Avatar über cinestream.to angeschaut. Dann kann der Polizist dies dem Rechteinhaber melden. Wird er aber vermutlich auch nicht tun weil es ihm egal ist. Es gibt wichtigere Dinge um die er sich kümmern muss.

Bei einem Bekannten gab es in der Firma den Vorfall, dass ein Mitarbeiter über eine Tauschbörse einen Film heruntergeladen hatte und diesen auf seinem Büro PC abgespeichert hatte. Dies wurde dann der Polizei gemeldet aber da kam auch nichts. Wahrscheinlich gucken viele Polizisten selbst bei cinestream.to an. :-)

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