Geschrieben am: 04.11.2010 um 10:33 Uhr
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Zitat von Papa_Doc: Also die Gerichtslage wäre ich mir jetzt nicht bewusst, aber ...
Die Polizei hält sich nicht bei kleine Fischen auf, nur wenn du den film anschauen willst wird er Runtergelanden und ich kann von Sicherheit sagen die Filme die eine Divx Player benutzen auch länger auf den eigenen Rechner bleibe, sodass (ich nehme an du nicht) den Film brennen kannst und weiter verkaufen oder wo anders noch verbreitest, auf das hat die Polizei ihr auge.
Es ist auch illegal da du ein Kino Film anschauen willst und nix dafür Zahlen ( Du kannst auch nicht in einem Laden Süßigkeiten essen und dann einfach gehen)
und die Quali liegt im Auge des Betrachters meien ansicht grotten schlecht
Moment! Die Polizei hat damit gar nichts zu tun! Die Polizei kann nur bei Ordnungswidrigkeiten oder bei Straftaten einschreiten. Herunterladen oder Anschauen ist aber keines davon. Die Polizei kann erst agieren wenn sie den staatlichen Auftrag dafür bekommt. Dafür muss der Rechteinhaber ersteinmal einen Antrag stellen bei der Staatsanwaltschaft und hier denke ich einmal wird die Staatsanwaltschaft den Auskunfsanspruch des Rechteinhabers abwehren. Es liegt ja keine schwere Straftat oder ähnliches vor, wenn man sich einen Film aus einer "illegalen" Quelle anschaut. Das würde die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit vermutlich einstellen.
Bisher ist noch niemand abgemahnt worden weil er einen Film aus einer "illigalen" Quellen betrachtet hat. Schon gar nicht vor Gericht gezogen. Ich meine man hat sich damit maximal den Preis einer Kinoeintrittskarte erschlichen. Man hat den Film nicht anderen zugänglich gemacht also kann man auch keinen Schaden verursachen.
Für mich ist das Anschauen eine Bagatelle, da es um einen Schaden von maximal 10 Euro geht.
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