Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 23.05.2006 um 16:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2006 um 16:31 Uhr
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Zitat von drunkpunk: www.bpjm.com
da kann man sich die liste aller indizierten/beschlagnahmten Titel ansehen.
Und da steht unter Gesichter des Todes "verjährt" ^^
Dies ist nicht die Offizielle Seite der BPJS / BPJM.. ergo was da steht weist keinerlei offiziellen Charakter auf. Und ist somit nicht Aussagekräftig^^
4 words 4 u STFU!
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JasonXtreme - 47
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 08:54 Uhr
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Eine Beschlagnahme verjährt glaube ich nach 20 Jahren habe sowas mal in nem Forum gelesen. Nichts desto trotz waren die nicht alle beschlagnahmt. Ist ja auch egal.
Falsch ist, dass es nicht verboten ist beschlagnahmte Games oder Filme als Privatperson zu besitzen. Der Verkauf (des Händlers wo das Teil her ist als auch der wenn man es selber weiterverkauft) sowie der Import ect. ist strafbar. Sobald das Ding bei mir ist kann es mir keiner wegnehmen!
Da können zig Polizisten meine Wohnung durchsuchen - die müssen mir die Filme dalassen. Es gibt auch genügend Beispiele wo die Filme mitgenommen wurden aber danach wieder zurückgegeben wurden 
Anders sieht es natürlich bei verfassungsfeindlichen Sachen aus oder Kinderpornos ect. - ist klar.
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Pinhead - 44
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 11:09 Uhr
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Zitat von JasonXtreme: Eine Beschlagnahme verjährt glaube ich nach 20 Jahren  habe sowas mal in nem Forum gelesen. Nichts desto trotz waren die nicht alle beschlagnahmt. Ist ja auch egal.
Falsch ist, dass es nicht verboten ist beschlagnahmte Games oder Filme als Privatperson zu besitzen. Der Verkauf (des Händlers wo das Teil her ist als auch der wenn man es selber weiterverkauft) sowie der Import ect. ist strafbar. Sobald das Ding bei mir ist kann es mir keiner wegnehmen!
Da können zig Polizisten meine Wohnung durchsuchen - die müssen mir die Filme dalassen. Es gibt auch genügend Beispiele wo die Filme mitgenommen wurden aber danach wieder zurückgegeben wurden
Anders sieht es natürlich bei verfassungsfeindlichen Sachen aus oder Kinderpornos ect. - ist klar.
Jip!
Beschlagnahmte Filme kann einem niemand mehr wegnehmen!
Sonst wär bei den meisten Horror-Fans auch die Hälfte der Sammlung futsch
"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!
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JasonXtreme - 47
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 11:30 Uhr
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Damn right 
Ich hatte schon ne Durchsuchung (aber nich wegen mir) und da haben die sich die Teile auch angeschaut (also nicht GDT) und keinen Mucks gemacht.
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Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 14:26 Uhr
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Naja dacht halt, Beschlagnamt heist man darfs theoretisch nicht Besitzen.. Ist schon klar das sie das zeug aber niemandem Abnehmen..
4 words 4 u STFU!
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Predalien - 38
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 15:39 Uhr
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Zitat von JasonXtreme: Eine Beschlagnahme verjährt glaube ich nach 20 Jahren  habe sowas mal in nem Forum gelesen. Nichts desto trotz waren die nicht alle beschlagnahmt. Ist ja auch egal.
Falsch ist, dass es nicht verboten ist beschlagnahmte Games oder Filme als Privatperson zu besitzen. Der Verkauf (des Händlers wo das Teil her ist als auch der wenn man es selber weiterverkauft) sowie der Import ect. ist strafbar. Sobald das Ding bei mir ist kann es mir keiner wegnehmen!
Da können zig Polizisten meine Wohnung durchsuchen - die müssen mir die Filme dalassen. Es gibt auch genügend Beispiele wo die Filme mitgenommen wurden aber danach wieder zurückgegeben wurden
Anders sieht es natürlich bei verfassungsfeindlichen Sachen aus oder Kinderpornos ect. - ist klar.
jup wenn mans mal hat gehörts einem *g*^^
aba ich hab mal gehört, das es auch z.B. bestimmte sachen gibt wo man auch eXtra ne strafe bekommt allein nur für den Privatbesitz, jetzt mal abgesehen von kinder pornos und rechtsradikalen sachen. stimmt das? weil du kennst doch bestimmt manhunt oder??? des spiel...?? ich hab mal gehört das da sogar au auf den privatbesitz ne strafé steht stimmt das? weißt du da was oda... ...??
Eine Macht so groß das sie nicht aufzuhalten ist!
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JasonXtreme - 47
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 15:54 Uhr
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Nope, da steht genausowenig Strafe drauf wie auf andere Games wie MORTAL KOMBAT 2 oder auch jegliche Filme die nach §131 beschlagnahmt wurden.
Bei Gewaltpornografie, Kinderpornographie und rechten Sachen steht soweit ich weiss Strafe drauf.
Man dürfte prinzipiell sogar Tierpornos besitzen - diese sind offiziell in Deutschland NICHT verboten (leider).
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-Nirvana-
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 15:55 Uhr
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Zitat von JasonXtreme: Nope, da steht genausowenig Strafe drauf wie auf andere Games wie MORTAL KOMBAT 2 oder auch jegliche Filme die nach §131 beschlagnahmt wurden.
Bei Gewaltpornografie, Kinderpornographie und rechten Sachen steht soweit ich weiss Strafe drauf.
Man dürfte prinzipiell sogar Tierpornos besitzen - diese sind offiziell in Deutschland NICHT verboten (leider).
das ist ja krank tierpornos...
Nur weil du Paranoid bist , heißt das noch lange nicht dass du nicht verfolgt wirst!
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Predalien - 38
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 16:11 Uhr
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Zitat von JasonXtreme: Nope, da steht genausowenig Strafe drauf wie auf andere Games wie MORTAL KOMBAT 2 oder auch jegliche Filme die nach §131 beschlagnahmt wurden.
Bei Gewaltpornografie, Kinderpornographie und rechten Sachen steht soweit ich weiss Strafe drauf.
Man dürfte prinzipiell sogar Tierpornos besitzen - diese sind offiziell in Deutschland NICHT verboten (leider).
*lool* tierpornos >.>
was is wenn ichs kaufe un aufm heimweg bin un ich angehalten werde...
wenn ich was gekauft hab was beschlagnahmt is, gehört es ya eigentlich auch schon mir, nur wenn der laden 200 meter entfernt is^^
was dann??°°
Eine Macht so groß das sie nicht aufzuhalten ist!
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Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 18:22 Uhr
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Zitat von Predalien: Zitat von JasonXtreme: Nope, da steht genausowenig Strafe drauf wie auf andere Games wie MORTAL KOMBAT 2 oder auch jegliche Filme die nach §131 beschlagnahmt wurden.
Bei Gewaltpornografie, Kinderpornographie und rechten Sachen steht soweit ich weiss Strafe drauf.
Man dürfte prinzipiell sogar Tierpornos besitzen - diese sind offiziell in Deutschland NICHT verboten (leider).
*lool* tierpornos >.>
was is wenn ichs kaufe un aufm heimweg bin un ich angehalten werde...
wenn ich was gekauft hab was beschlagnahmt is, gehört es ya eigentlich auch schon mir, nur wenn der laden 200 meter entfernt is^^
was dann??°°
Dann dürften sie es dir Abnehmen, da der Laden etwas Beschlagnahmtes nicht verkaufen darf, zeitgleich erwartet den Laden ne Strafe, und du darfst deine Kohle vom Laden zurückverlangen^^
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drunkpunk - 38
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Geschrieben am: 24.05.2006 um 19:19 Uhr
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Zitat von Kacknvb: Zitat von drunkpunk: www.bpjm.com
da kann man sich die liste aller indizierten/beschlagnahmten Titel ansehen.
Und da steht unter Gesichter des Todes "verjährt" ^^
Dies ist nicht die Offizielle Seite der BPJS / BPJM.. ergo was da steht weist keinerlei offiziellen Charakter auf. Und ist somit nicht Aussagekräftig^^
Das es nicht eine offizielle Stelle ist, darauf wird mehrmals auf der Seite hingewiesen.
Trotzdem ist ud bleibt die Seite für mich anlaufpunkt nummer 1 wenns um die rechtslage bei indizierten/beschlagnahmten Dingen geht 
Am rande:
Dachte grad ich muß meine Manhunt Version verbrennen. Nicht dsas ich ne STrafe bekomm (Hab mir die EU version n halbes Jaahr gekauft bevor es beschlagnahmt wurde. Da ichs DAVOR gekauft habe macht sich auch die Firma nicht ....(mir fällt das Wort nicht ein..):.....Obwohl....ich war zum Kaufzeitpunkt 17. Und da das Spiel vom USK Kein Siegel bekommen hat hätten die es mir doch nicht verkaufen dürfen.......KOMPLIZIERT!)
Fuck me im famous. (ich Dieb)
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Predalien - 38
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Geschrieben am: 25.05.2006 um 03:21 Uhr
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Zitat von drunkpunk: Zitat von Kacknvb: Zitat von drunkpunk: www.bpjm.com
da kann man sich die liste aller indizierten/beschlagnahmten Titel ansehen.
Und da steht unter Gesichter des Todes "verjährt" ^^
Dies ist nicht die Offizielle Seite der BPJS / BPJM.. ergo was da steht weist keinerlei offiziellen Charakter auf. Und ist somit nicht Aussagekräftig^^
Das es nicht eine offizielle Stelle ist, darauf wird mehrmals auf der Seite hingewiesen.
Trotzdem ist ud bleibt die Seite für mich anlaufpunkt nummer 1 wenns um die rechtslage bei indizierten/beschlagnahmten Dingen geht
Am rande:
Dachte grad ich muß meine Manhunt Version verbrennen. Nicht dsas ich ne STrafe bekomm (Hab mir die EU version n halbes Jaahr gekauft bevor es beschlagnahmt wurde. Da ichs DAVOR gekauft habe macht sich auch die Firma nicht ....(mir fällt das Wort nicht ein..):.....Obwohl....ich war zum Kaufzeitpunkt 17. Und da das Spiel vom USK Kein Siegel bekommen hat hätten die es mir doch nicht verkaufen dürfen.......KOMPLIZIERT!) 
YA O.o kompliziert O.o... nana wie auch immer... Manhunt is geil *gg* da simma uns einig und musst au nich verbrennen^^!!!
Eine Macht so groß das sie nicht aufzuhalten ist!
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KidRaptor - 36
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Geschrieben am: 28.05.2006 um 16:43 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Solche Filme boykottiere ich durch nichtanschauen, weiss nur in ungefähr um was es geht und das reciht mir. Sich an Toten Leuten aufzugeilen finde ich krank, egal wieviel davon jetzt fake ist und wieviel echt.
Kann mich da dem nem post von irgendwo am anfang anschliessen: Die kiddies sollten keinen so nen Müll anschauen, das hat keinen Wert in irgendeiner weise. 15 jährige die sich solche filme anschauen checken doch gar nicht was sache ist
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Bakerboy86 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.06.2006 um 14:51 Uhr
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gesichter des todes a.k.a faces of death is nix weiter als müll, nix is echt, auch wenns drauf steht, ich hab in ner videothek in germany gesehn, das die des frei verkaufen. also nix mit strafen oder beschlagnahmt.
Die besten sterben jung.
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Predalien - 38
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Geschrieben am: 01.06.2006 um 16:04 Uhr
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Zitat von Bakerboy86: gesichter des todes a.k.a faces of death is nix weiter als müll, nix is echt, auch wenns drauf steht, ich hab in ner videothek in germany gesehn, das die des frei verkaufen. also nix mit strafen oder beschlagnahmt.
*lool* ich habe auch shconmal von meinem arbeitskollegen gehört das es ne videothek gibt die angeblich braindead haben soll und der is sicher beschlagnahmt das weiß jeder...
ob das gelogen war weiß ich nicht, aber wenn nicht machen die sich strafbar!!
wie heißt den die videothek? war das so´n kleiner gammel schuppen?
Eine Macht so groß das sie nicht aufzuhalten ist!
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