Nirvana03 - 37
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Geschrieben am: 18.01.2009 um 17:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.01.2009 um 17:26 Uhr
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ja hab mich mit dem thema auch schon intensiver beschäftigt. offiziell gibt es keinen zweifelsfreien snuff. aber was offiziel ist ist nicht immer wahr. ich bezweifle nicht, dass es echte snuff filme durchaus gibt. denn wie schon über mir steht gilt einfach, wo eine nachfrage ist, ist auch ein angebot. und mit den richtigen verbindungen in der szene dürfte es auch nicht schwer sein an solche filme zu kommen.....denk ich jetzt einmal.
dass es natürlich völlig kran und abartig ist, steht auser frage. vorallem wenn man bedenkt, dass die eigentliche idee von snuff die sexuelle befriedigung ist.
aber wenn dich das thema interessiert dann hab ich ne gute doku über snuff für dich, falls du sie noch nicht kennst. ist halt auf englisch aber gut verstehbar für jeden, der mehr als einen unterdurchschnittlichen hauptschulabschluss hat.
Does snuff really exist?
step aside for the cowboys from hell
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Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 20.01.2009 um 11:22 Uhr
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Zitat von damn_puppet: Seit einer weile beschäftigt mich das thema "snuff-movies"
was denkt ihr darüber? Gibt es solche videos in denen menschen wirklich umgebracht werden? ..
Nachrichten (In Deutschland normalerweise gar nicht im Ausland gelegntlich).
Terroristenvideos. (Welche je nach Land ebenfalls in den Nachrichten ausgestrahlt werden)
so what? Für solche "echte Menschen werden gekillt" dinger musst du dich nichtmal in die Illegale Snuff Szene bewegen.
4 words 4 u STFU!
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Nirvana03 - 37
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Geschrieben am: 22.01.2009 um 16:49 Uhr
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Zitat von Kacknvb: Zitat von damn_puppet: Seit einer weile beschäftigt mich das thema "snuff-movies"
was denkt ihr darüber? Gibt es solche videos in denen menschen wirklich umgebracht werden? ..
Nachrichten (In Deutschland normalerweise gar nicht im Ausland gelegntlich).
Terroristenvideos. (Welche je nach Land ebenfalls in den Nachrichten ausgestrahlt werden)
so what? Für solche "echte Menschen werden gekillt" dinger musst du dich nichtmal in die Illegale Snuff Szene bewegen.
nur sind das keine snuff filme im ursprünglichen sinne.
unter snuff vesteht man das töten eines menschen vor laufender kamera für komerzielle zwecke und im umgekehrten sinne für befriedigung des konsumenten.
step aside for the cowboys from hell
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der__bob
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Geschrieben am: 23.01.2009 um 13:16 Uhr
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was mich beschäftigt, ist die frage, falls es solche filme wirklich geben sollte,
lassen die leute sich freiwillig töten oder herrsch da zwangsvollstreckung?
für nen "film" müsste der sterbende dabei ja auch noch schauspielern..
total krank...
ihr macht nur blablabla palaber und dann
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daytrader - 42
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Geschrieben am: 23.01.2009 um 17:02 Uhr
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klar, die leute denken "ach mir ist soooo langweilig, lass ich mich halt mal exekutieren"
nee spass beiseite, wenn dann sind das schon echte Morde. Wo die Opfer herkommen will ich mal keine Vermutungen anstellen, aber Menschenhandel ist in unserer tollen Welt ein sehr lukrativer Wirtschaftzweig...
"judge not, before you judge yourself"
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Phil_Vuitton - 35
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Geschrieben am: 23.01.2009 um 18:12 Uhr
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also ich bin ziemlich davon überzeugt das es solche Filme gibt, diese "Filme" werden halt hauptsächlich in Asien und Südamerika gedreht.
Dazu gibts auch sehr gute Filme darüber, einer meiner persönlichen favs ist 8mm mit Nicolas Cage
10 pair of Kicks don`t make you a collector
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daytrader - 42
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 23.01.2009 um 18:21 Uhr
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den hab ich gesehen, ja! War sehr gut gemacht meiner Meinung nach. Einen Schritt weiter in Richtung der aktuellen Möglichkeiten gingen die Macher von "Untraceable" . Auf den ersten Blick etwas komisch, aber durchaus (mit viel Aufwand) realisierbar...
"judge not, before you judge yourself"
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damn_puppet
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Geschrieben am: 23.01.2009 um 18:26 Uhr
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Zitat von daytrader: den hab ich gesehen, ja! War sehr gut gemacht meiner Meinung nach. Einen Schritt weiter in Richtung der aktuellen Möglichkeiten gingen die Macher von "Untraceable" . Auf den ersten Blick etwas komisch, aber durchaus (mit viel Aufwand) realisierbar...
naja.. ich glaub nich das untraceable jetzt mit der akutellen situation zu tun hat.. fand den film auch weniger gut.
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-DMX- - 26
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.03.2009 um 08:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.03.2009 um 08:23 Uhr
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Bevor ich ein extra Thema dazu aufmache post ich es einfach mal hier rein.
Wie sind diese FIlmchen rechtlich zu sehen? Verboten, ab 18?
Ich hab gestern kurz auf ein paar Seiten durchgeschaut und ist echt erschreckend was manche Leute sich so Wünschen an Filmen, und noch shclimmer was es sonst so zu sehen gibt.
Ob nun sexuelle Belästigung, Köpfung, Abtreibung oder einfach nur eine Autopsie.
Sind diese Art von Filmen verboten?
Edit: Ich rede aber nicht von diesen "Braindead" oder "9mm" Filmen sondern von diesen echten Kurzfilmen.
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bredator - 41
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Geschrieben am: 20.03.2009 um 12:19 Uhr
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Verboten
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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-DMX- - 26
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.03.2009 um 12:45 Uhr
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Welche Regelung gilt da? Wo steht das?
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Nirvana03 - 37
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Geschrieben am: 20.03.2009 um 14:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.03.2009 um 14:25 Uhr
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Zitat von -DMX-: Bevor ich ein extra Thema dazu aufmache post ich es einfach mal hier rein.
Wie sind diese FIlmchen rechtlich zu sehen? Verboten, ab 18?
Ich hab gestern kurz auf ein paar Seiten durchgeschaut und ist echt erschreckend was manche Leute sich so Wünschen an Filmen, und noch shclimmer was es sonst so zu sehen gibt.
Ob nun sexuelle Belästigung, Köpfung, Abtreibung oder einfach nur eine Autopsie.
Sind diese Art von Filmen verboten?
Edit: Ich rede aber nicht von diesen "Braindead" oder "9mm" Filmen sondern von diesen echten Kurzfilmen.
glaubst du ernsthaft du kannst morgen in müller laufen an die theke schländern und sagen du hättest heute mal gern nen snuff!?!?
diese filme sind verboten, sie herzustellen ist strafbar (es ist nunmal ein mord notwendig) sie zu besitzen ist strafbar, sie zu vertreiben ist strafbar...einfach alles daran ist strafbar.......es sind schließlich snuff-filme!!!!
einen echten beweis für nen snuff gibt es offieziell laut fbi aber auch gar nicht. diese filme, sollten welche existieren sind nicht verbreitet....
man merke ich rede hier von snuff nach der definition des fbi....welche in etwa wie folgt lautet: ein flim, der die tötung einer person darstellt. diese tötungshandlung dient zur sexuellen befriedigung desjenigen der den film erwirbt und noch ein zusatz....der grund für die herstellung des filmes ist der komerzielle verkauf....
step aside for the cowboys from hell
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-DMX- - 26
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.03.2009 um 14:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.03.2009 um 14:40 Uhr
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Genau, ich will zum Müller um mir einen Film zu holen damit ich mich selbst befriedigen kann. Find, ich geil so verweste Leichen.
meine Frage ist wo das im Gesetz verankert ist und welche Regelungen es im deutschen Gesetz zu diesem Thema gibt. Ich meine auch die Seite die es dazu im Netz gibt, wie zB Enthauptungen seitens der Terroristen etc.
Sind Bilder davon ebenso rechtswidrig?
Wenn ich jetzt die Bilder vergleiche die bei Google als Treffer gezeigt werden bei diesem Wort, merkt man einen deutlichen Unterschied zwischen Englisch/Deutsch.
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LauPFroscH83 - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 20.03.2009 um 19:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.03.2009 um 19:34 Uhr
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@DMX:
§ 131
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
denke mal das hilft 'n bissl weiter!
Wir brauchen kein Ziel, wir sind der Weg!
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-DMX- - 26
Halbprofi
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Dabei seit 03.2006
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Geschrieben am: 21.03.2009 um 09:27 Uhr
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Genau das hab ich gesucht. Herzlichen Dank.
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