ChrisRuf - 36
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:29 Uhr
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hammer hart
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Groove - 35
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:32 Uhr
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so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
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mafia_king - 21
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:35 Uhr
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Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
ya und dan müsten ya schon voll viele jetzt in den knast gehen
fener bahce is the best
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Picaldi17 - 36
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:36 Uhr
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Zitat von mafia_king: Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
ya und dan müsten ya schon voll viele jetzt in den knast gehen
man kapiers doch alter andere wurden aber nich angeziegt fpür sowas bushido wurde aber von hengzt seiner freundin angezeigt dafür das er sie beleidigt hat
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TravisRice - 35
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:37 Uhr
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Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
Meiner Ansicht nach beleidigt er sie aber nciht... Wer hat den Track denn schon gehört ???
Er erwähnt sie nur... aber dissen ist das nicht...
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mafia_king - 21
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:38 Uhr
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Zitat von TravisRice: Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
Meiner Ansicht nach beleidigt er sie aber nciht... Wer hat den Track denn schon gehört ???
Er erwähnt sie nur... aber dissen ist das nicht... ya dann wird ya voll nicht schlimmes passierren^^
fener bahce is the best
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Picaldi17 - 36
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:38 Uhr
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Zitat von TravisRice: Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
Meiner Ansicht nach beleidigt er sie aber nciht... Wer hat den Track denn schon gehört ???
Er erwähnt sie nur... aber dissen ist das nicht...
nein hengzt deine freundin ist wie ein schlitten alle rutschen auf ihr rum
is keine beleidigung ne
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Bosch1988 - 37
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:39 Uhr
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^^im gegensatz zu andern texten is das noch nett
http://www.Shisha-Spiel.de.pn/?id=70335
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jugolady
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:39 Uhr
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naja, trotzdem ist er der bessssssssssteeeee sänger der welt !
aggro 4 ever
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TravisRice - 35
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:39 Uhr
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Zitat von Picaldi17: Zitat von TravisRice: Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
Meiner Ansicht nach beleidigt er sie aber nciht... Wer hat den Track denn schon gehört ???
Er erwähnt sie nur... aber dissen ist das nicht...
nein hengzt deine freundin ist wie ein schlitten alle rutschen auf ihr rum
is keine beleidigung ne
aja ^^ stimmt ich hab den track schon länger ncith mehr gehört... entschuldigung...
ja mein gott die soll nicht so zicken ... hengzt sagt ja auch er hat aids und bla...
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tophtanbark - 41
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:40 Uhr
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Zitat von Groove: so, folgendes könnte bushido erwarten:
Beleidigung
Nach § 185 StGB wird die Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe...
zum rufmord suche ich noch was...
Na, aber es ist ein Track - und die Höchststrafe wg. eines ironiserten/satirischen "Kunstobjekts"? Wohl (hoffentlich) kaum. Wenn überhaupt ne Geldstrafe und/oder Aufführungs/Vertriebsverbot des Liedes. Denke ich.
sag alles ab.
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Endtime - 36
Champion
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:40 Uhr
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Zitat von jugolady: naja, trotzdem ist er der bessssssssssteeeee sänger der welt !
aggro 4 ever
sänger..naja...^^
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TravisRice - 35
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:40 Uhr
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Zitat von jugolady: naja, trotzdem ist er der bessssssssssteeeee sänger der welt !
aggro 4 ever
ja alles klar...
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_PuMa-GiRl_ - 36
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:41 Uhr
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bushido is so scheiße !!
komm hoffentlich kommt er ins knast !
WeR oRdNuNg HäLt IsT nUr Zu FaUl ZuM SuCHeN...!!
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Da4H³ad - 37
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Geschrieben am: 08.06.2006 um 13:41 Uhr
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meiner meinung nach sind beide mitlerweile reine kommerz rapper die für irgendwelche kiddys texte mit sinnlosem inhalt fabrizieren
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