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Forum / Musik
Instrument - Lautstärke + Zeit - Problem

x_BMTH_x - 17
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2009
2304
Beiträge
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Geschrieben am: 14.05.2011 um 09:45 Uhr
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Guten morgen....
hab leider ein Problem....
Ich wohne in einer Doppelhaushälfte und spiele seid 7 Jahren Akkordeon.
- Alles kein Problem -
Da ich den Weg gehen will, ins Lehramt mit einem Musikstudium zu gehen, habe ich mir am Mittwoch ein Klavier zugelegt.
Gestern haben unsere Nachbarn schon sturm geklingelt, meine Ma und ich haben aber nicht aufgemacht. - Nicht weil wir wussten wer draußen stand, sondern weil wir andere Sachen zu tun hatten. -
Heute Morgen haben sie wieder geklingelt, und meine Eltern sind an die Tür.
Dann haben sich unsere Nachbarn beschwert, ich soll mit Dämpfung spielen da es bei unseren Nachbarn durch das ganze Haus hallen würde.
- Meine Frage(n) ist/sind jetzt ->
Wie lange darf ich überhaupt mit einem Instrument spielen?
Von wie viel bis wie viel Uhr?
- Dankeschön.... für ALLE antworten!
Mädchen und Informatik WTF?! - Halt die Fresse ;)
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Der-MASTER
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2011
1129
Beiträge
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Geschrieben am: 14.05.2011 um 09:49 Uhr
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Zitat von x_BMTH_x: Guten morgen....
hab leider ein Problem....
Ich wohne in einer Doppelhaushälfte und spiele seid 7 Jahren Akkordeon.
- Alles kein Problem -
Da ich den Weg gehen will, ins Lehramt mit einem Musikstudium zu gehen, habe ich mir am Mittwoch ein Klavier zugelegt.
Gestern haben unsere Nachbarn schon sturm geklingelt, meine Ma und ich haben aber nicht aufgemacht. - Nicht weil wir wussten wer draußen stand, sondern weil wir andere Sachen zu tun hatten. -
Heute Morgen haben sie wieder geklingelt, und meine Eltern sind an die Tür.
Dann haben sich unsere Nachbarn beschwert, ich soll mit Dämpfung spielen da es bei unseren Nachbarn durch das ganze Haus hallen würde.
- Meine Frage(n) ist/sind jetzt ->
Wie lange darf ich überhaupt mit einem Instrument spielen?
Von wie viel bis wie viel Uhr?
- Dankeschön.... für ALLE antworten!
In geschlossenen Räumen (Fenster zu!) darst du von 8-22 Uhr üben. Bei mir haben sich auch mal Nachbarn beschwert, du solltest deine Übungszeit mit ihnen absprechen!
Ihr wisst ja, was zu tun ist.
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Harmachis - 34
Profi
(offline)
Dabei seit 01.2010
676
Beiträge
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Geschrieben am: 14.05.2011 um 11:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.05.2011 um 11:19 Uhr
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Es gibt für jedes Instrument festgelegte Zeiten die es gespielt werden darf. Ich such die mal eben raus.
"Außerhalb der Mittagszeit darf täglich 1,5 bis 3 Stunden, je nach Instrument, bis 20 Uhr musiziert werden. Auf die "Qualität" der dargeboten Musik kommt es dabei allerdings nur sekundär an. Musizierende Mieter sollten jedoch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und zu Zeiten oder in Räumen spielen, wo die Nachbarn am wenigsten gestört werden."
§ 1004 BGB
3. Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, daß Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.)
Qualität
Für die Frage, wie lange ein Instrument gespielt werden darf, spielt die Qualität der Musik keine Rolle (LG Düsseldorf 22 S 574/89).
Akkordeon
Kompromiss: Eineinhalb Stunden pro Tag zwischen 9.00 und 13.00 und 15.00 und 22.00 Uhr (LG Kleve 6 S 70/90).
Klarinette und Saxophon
Kompromiss: Zwei Stunden täglich, sonntags nur eine Stunde (OLG Karlsruhe 6 U 30/87).
Schlagzeug
Kompromiss: 45 bis 90 Minuten täglich außer sonntags (LG Nürnberg-Fürth 13 S 5296/90).
Klavier
Kompromiss: Maximal drei Stunden täglich, am Wochenende weniger (BayObLG 2 Z BR 55/95).
Berufsmusiker
• Sind einer Klavierlehrerin laut Mietvertrag Hausmusik und Klavierunterricht erlaubt, darf sie werktags, wenn die Nachbarn außer Haus sind, zwischen 7.00 und 17.00 Uhr spielen. Zwischen 17.00 und 22.00 Uhr darf sie drei Stunden spielen. Am Wochenende „nur“ fünf Stunden (LG Frankfurt 2/25 O 359/89).
• Acht Stunden täglich Geige, Violine, Bratsche und Cello, an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden erlaubt (LG Flensburg 7 S 167/92).
LED-Technik - Architainment - Medientechnik - Smart Home - Tonstudiotechnik
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BodRenegade - 31
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 03.2009
159
Beiträge
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Geschrieben am: 14.05.2011 um 11:19 Uhr
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Zitat von Harmachis: Es gibt für jedes Instrument festgelegte Zeiten die es gespielt werden darf. Ich such die mal eben raus.
"Außerhalb der Mittagszeit darf täglich 1,5 bis 3 Stunden, je nach Instrument, bis 20 Uhr musiziert werden. Auf die "Qualität" der dargeboten Musik kommt es dabei allerdings nur sekundär an. Musizierende Mieter sollten jedoch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und zu Zeiten oder in Räumen spielen, wo die Nachbarn am wenigsten gestört werden."
§ 1004 BGB
3. Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, daß Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.)
:P ja kommt aber auf das instrument an! schlagzeug: spieldauer 1,5-2 stunden! das außerhalb der mittagsruhe! also empfahl jemand das selbe problem hat mit em schlagzeug spielen oder bass, e-gitarre usw.!
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x_BMTH_x - 17
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2009
2304
Beiträge
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Geschrieben am: 14.05.2011 um 11:55 Uhr
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Zitat von BodRenegade: Zitat von Harmachis: Es gibt für jedes Instrument festgelegte Zeiten die es gespielt werden darf. Ich such die mal eben raus.
"Außerhalb der Mittagszeit darf täglich 1,5 bis 3 Stunden, je nach Instrument, bis 20 Uhr musiziert werden. Auf die "Qualität" der dargeboten Musik kommt es dabei allerdings nur sekundär an. Musizierende Mieter sollten jedoch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und zu Zeiten oder in Räumen spielen, wo die Nachbarn am wenigsten gestört werden."
§ 1004 BGB
3. Angesichts des Interessenkonfliktes ist eine an dem Gebot der Rücksichtnahme orientierte Abwägung vorzunehmen. Dies bedeutet, daß Klavierspiel in der Wohnung an Wochentagen nur bis 20.00 Uhr zuzulassen ist, an den Wochenenden und Feiertags nur bis 19.00 Uhr. Einmal in der Woche kann bis 21.30 Uhr Klavier gespielt werden, von dieser Ausnahme kann einmal im Monat auch an einem Wochenende oder an einem Feiertag Gebrauch gemacht werden.)
:P ja kommt aber auf das instrument an! schlagzeug: spieldauer 1,5-2 stunden! das außerhalb der mittagsruhe! also empfahl jemand das selbe problem hat mit em schlagzeug spielen oder bass, e-gitarre usw.!
gibts da unterschiede im gesetz bei doppelhaushälften?
Mädchen und Informatik WTF?! - Halt die Fresse ;)
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