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SMS Festival

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SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:23 Uhr

Guten Tag:) ich habe folgende frage.
Auf der homepage bei den faqs steht folgendes


Für das SonneMondSterne gelten wie für jede andere Veranstaltung die gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nach 0 Uhr nur noch in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Festivalgelände aufhalten.


Nun gibt es aber diese Elternerlaubniss.
das ist ja eine erlaubniss & keine AUfsichtspflichtüber tragung. Nun meine frage, Wen meine eltern mir das ausfüllen aber keiner von uns 18 ist dan darf ich doch auch die ganze nacht Feiern?


mfg


ҳҳ TU STAR ҳҳ |

WodK4 - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1663 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:28 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Guten Tag:) ich habe folgende frage.
Auf der homepage bei den faqs steht folgendes


Für das SonneMondSterne gelten wie für jede andere Veranstaltung die gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nach 0 Uhr nur noch in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Festivalgelände aufhalten.


Nun gibt es aber diese Elternerlaubniss.
das ist ja eine erlaubniss & keine AUfsichtspflichtüber tragung. Nun meine frage, Wen meine eltern mir das ausfüllen aber keiner von uns 18 ist dan darf ich doch auch die ganze nacht Feiern?


mfg


du brauchst ne begleitperson die ü18 ist ;)
Charged
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
167 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:29 Uhr

Nein.
Ohne erwachsene Aufsichtsperson bis 24.00 Uhr
Mit erwachsener Aufsichtsperson bis Ende.
SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:31 Uhr

Zitat von WodK4:

Zitat von SiXeRt:

Guten Tag:) ich habe folgende frage.
Auf der homepage bei den faqs steht folgendes


Für das SonneMondSterne gelten wie für jede andere Veranstaltung die gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nach 0 Uhr nur noch in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Festivalgelände aufhalten.


Nun gibt es aber diese Elternerlaubniss.
das ist ja eine erlaubniss & keine AUfsichtspflichtüber tragung. Nun meine frage, Wen meine eltern mir das ausfüllen aber keiner von uns 18 ist dan darf ich doch auch die ganze nacht Feiern?


mfg


du brauchst ne begleitperson die ü18 ist ;)
wieso braucht man das z.b auf der Nature One, CRS oder sonstigen festivals nicht ?

+ wieso gibt es diese Elternetrlaubniss. wo nichts drüber drinn steht, also das ist keien Erziehungsberechtigungs übertragung sondern da steht.
Hiermit erlaube ich meinem Kind sich von bis Uhrzeit täglich auf dem festival aufzuhalten,. = ?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

YoloMcSWAG
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
398 Beiträge
Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:35 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Zitat von WodK4:

Zitat von SiXeRt:

Guten Tag:) ich habe folgende frage.
Auf der homepage bei den faqs steht folgendes


Für das SonneMondSterne gelten wie für jede andere Veranstaltung die gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nach 0 Uhr nur noch in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Festivalgelände aufhalten.


Nun gibt es aber diese Elternerlaubniss.
das ist ja eine erlaubniss & keine AUfsichtspflichtüber tragung. Nun meine frage, Wen meine eltern mir das ausfüllen aber keiner von uns 18 ist dan darf ich doch auch die ganze nacht Feiern?


mfg


du brauchst ne begleitperson die ü18 ist ;)
wieso braucht man das z.b auf der Nature One, CRS oder sonstigen festivals nicht ?

+ wieso gibt es diese Elternetrlaubniss. wo nichts drüber drinn steht, also das ist keien Erziehungsberechtigungs übertragung sondern da steht.
Hiermit erlaube ich meinem Kind sich von bis Uhrzeit täglich auf dem festival aufzuhalten,. = ?


Naja... Das Gesetz steht über den Eltern =/
SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:38 Uhr



Zitat:

Naja... Das Gesetz steht über den Eltern =/

. du verstehst es nicht. die Nature one größtes Technofestival ist ab 16. Und ich darf mic hda auch nach 24 uhr aufhalten, Aber auf der SMS ist das komisch wegen dem was in den Faqs steht + diese elternerlaubniss?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Charged
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
167 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.11.2010 um 22:42 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Zitat von WodK4:

Zitat von SiXeRt:

Guten Tag:) ich habe folgende frage.
Auf der homepage bei den faqs steht folgendes


Für das SonneMondSterne gelten wie für jede andere Veranstaltung die gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nach 0 Uhr nur noch in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen auf dem Festivalgelände aufhalten.


Nun gibt es aber diese Elternerlaubniss.
das ist ja eine erlaubniss & keine AUfsichtspflichtüber tragung. Nun meine frage, Wen meine eltern mir das ausfüllen aber keiner von uns 18 ist dan darf ich doch auch die ganze nacht Feiern?


mfg


du brauchst ne begleitperson die ü18 ist ;)
wieso braucht man das z.b auf der Nature One, CRS oder sonstigen festivals nicht ?

+ wieso gibt es diese Elternetrlaubniss. wo nichts drüber drinn steht, also das ist keien Erziehungsberechtigungs übertragung sondern da steht.
Hiermit erlaube ich meinem Kind sich von bis Uhrzeit täglich auf dem festival aufzuhalten,. = ?


Ist vllt vergessen worden aufzuführen.
Ich kenn bisher alles mögliche nur mit der Aufsichtspflicht einer Person ü18 wenn die eine Person u18 ist ;-)
Und meistens wird auch davon ausgegangen, dass Minderjährige 1. sich das nicht leisten können (Eintritt und Anreise) und 2. wenn doch, dann ist meistens auch eine Person ü18 dabei (bei Anreise mit Auto immer)


Edit: Soviel zur Nature One ab 16 ;-)
SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:41 Uhr

Zitat:


Ist vllt vergessen worden aufzuführen.
Ich kenn bisher alles mögliche nur mit der Aufsichtspflicht einer Person ü18 wenn die eine Person u18 ist ;-)
Und meistens wird auch davon ausgegangen, dass Minderjährige 1. sich das nicht leisten können (Eintritt und Anreise) und 2. wenn doch, dann ist meistens auch eine Person ü18 dabei (bei Anreise mit Auto immer
Folgendes sieht aber mal ganz anderst aus.,
Ich war z.b mit Freunden schon auf Festivals.
Und die meisten Festivals haben ausnahmen im Jugenschutzgesetz, viele auch weil sie als Kulturveranstaltungen zählen.
Die Nature one darf mit 16 besucht werden ohne Zeitlimit.
Das CRS festival auch. deshalb frage ich ja

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Charged
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
167 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:44 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Zitat:


Ist vllt vergessen worden aufzuführen.
Ich kenn bisher alles mögliche nur mit der Aufsichtspflicht einer Person ü18 wenn die eine Person u18 ist ;-)
Und meistens wird auch davon ausgegangen, dass Minderjährige 1. sich das nicht leisten können (Eintritt und Anreise) und 2. wenn doch, dann ist meistens auch eine Person ü18 dabei (bei Anreise mit Auto immer
Folgendes sieht aber mal ganz anderst aus.,
Ich war z.b mit Freunden schon auf Festivals.
Und die meisten Festivals haben ausnahmen im Jugenschutzgesetz, viele auch weil sie als Kulturveranstaltungen zählen.
Die Nature one darf mit 16 besucht werden ohne Zeitlimit.
Das CRS festival auch. deshalb frage ich ja


Das Gesetz gilt immer ;-)
Veranstalter können doch auch nicht aus Lust und Laune Joints an alle verteilen, nur weil es eine "kulturelle" Veranstaltung ist.
YoloMcSWAG
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
398 Beiträge
Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:44 Uhr

"JÖSchG § 5: ab 16 Jahre bis 24Uhr - länger nur mit einem Erziehungsberechtigten."

Steht so im Jugendschutzgesetz, dass du als 16-Jähriger nur bis um 24 Uhr draußen bleiben darfst. Vielleicht sehen dies da ein wenig lockerer mit dem Gesetz? ;-)
JaBaDaBaDu_ - 33
Profi (offline)

Dabei seit 02.2010
707 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:46 Uhr

Zitat von YoloMcSWAG:

"JÖSchG § 5: ab 16 Jahre bis 24Uhr - länger nur mit einem Erziehungsberechtigten."

Steht so im Jugendschutzgesetz, dass du als 16-Jähriger nur bis um 24 Uhr draußen bleiben darfst. Vielleicht sehen dies da ein wenig lockerer mit dem Gesetz? ;-)


Ist doch egal ^^


Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:47 Uhr

Zitat von Charged:

Zitat von SiXeRt:

Zitat:


Ist vllt vergessen worden aufzuführen.
Ich kenn bisher alles mögliche nur mit der Aufsichtspflicht einer Person ü18 wenn die eine Person u18 ist ;-)
Und meistens wird auch davon ausgegangen, dass Minderjährige 1. sich das nicht leisten können (Eintritt und Anreise) und 2. wenn doch, dann ist meistens auch eine Person ü18 dabei (bei Anreise mit Auto immer
Folgendes sieht aber mal ganz anderst aus.,
Ich war z.b mit Freunden schon auf Festivals.
Und die meisten Festivals haben ausnahmen im Jugenschutzgesetz, viele auch weil sie als Kulturveranstaltungen zählen.
Die Nature one darf mit 16 besucht werden ohne Zeitlimit.
Das CRS festival auch. deshalb frage ich ja


Das Gesetz gilt immer ;-)
Veranstalter können doch auch nicht aus Lust und Laune Joints an alle verteilen, nur weil es eine "kulturelle" Veranstaltung ist.


digger du kennst dich ja ganz gut aus ;) deshalb war ich ja auch schon auf festivals,. und weiß das ich da um 4 uhr morgends auch noch tanzen darf ;) obwohl die securety mich gefragt hat.
Hier eine officale mail vom veranstalter der Nature One


Vielen Dank für Deine Mail.

Unsere Veranstaltungen MAYDAY, NATURE ONE, SYNDICATE, Soundtropolis und natürlich auch TOXICATOR kannst Du mit 16 Jahren besuchen.

Auch ohne Erziehungsberechtigungs-Übergabeformular darfst Du nach 0.00 Uhr bleiben.

Bitte vergiss Deinen Personalausweis nicht.
Wir wünschen Dir schon jetzt viel Spaß bei unseren nächsten Veranstaltungen!


ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Charged
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
167 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:51 Uhr

Dann haben die eben eine Sondergenehmigung bekommen.
Fakt ist dass es im Gesetz so geschrieben steht, u18 = maximum bis 24:00 Uhr ;-)

ps. ich bin nicht dick dass man mich "digger" nennen müsste/sollte/dürfte. [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:53 Uhr

Zitat von Charged:

Dann haben die eben eine Sondergenehmigung bekommen.
Fakt ist dass es im Gesetz so geschrieben steht, u18 = maximum bis 24:00 Uhr ;-)

ps. ich bin nicht dick dass man mich "digger" nennen müsste/sollte/dürfte. [verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
das ist mir schon klar :) da hast du recht,, wieso ist es dan an sovielen festivals anderst geregelt ?´´ Nature One z.b gerade da wo man von 20:00-7 uhr morgends feiert, und und und.

Meine frage ist ob des jemand weiß wie das nun Auf der SMS ist

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

King-Flash - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
105 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:54 Uhr

Du wirst trotzdem ohne Begleitperson nicht aufs SMS-Gelände kommen. Entweder du hast nen Ausweis auf dem du mindestens 18bist oder ne Person die ü18 ist und die Erlaubnis deiner Eltern dass du dich mit der Person auf dem Gelände aufhalten darfst. Solltest du das nicht haben, hast so ca 90€ umsonst ausgegeben da dir dann nicht mal deine Eintrittskarte gegen das Festivalbändchen getauscht wird;-)

sagte Pigeldi zu Frederick....

Snoopyshead - 39
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
827 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2010 um 22:56 Uhr

unter 18 hat da keiner was verloren PUNKT!!!

Electronic Mindfuck!

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