SoFarAway - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:22 Uhr
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Haiii ich bin nächstes Jahr 15 und dann will ich zu Rock im Park mit meiner Freundin (15) und 2 Kumpels ( beide 19) Ich hab mir mla die Regeln durchgelesen aber es nicht richtig verstanden ... na ja also... man darf schon da hin aber nur wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist... kann man dann aber auch ..des auf den Kumpel überschreiben so wie bei anderen Konzerten mit Ausweiß Kopieren Handynummer.. dazu und ne UNtrschrift der Eltern und die dann da zeigen.. das er dann die Aufsichtsperson für die 3 Tage ist... des geht schon oder? Und Sie und Ich dürfen dann da schon mit Zelten.. ich bin bischen Planlos.. könnt ihr mir helfen und mir sagen ob des stimmt?
Shut The Fuck Up xD
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__Dead-End__ - 30
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:26 Uhr
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die frage hab ich auch
\m/
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DamnDude - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.12.2009 um 10:33 Uhr
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F: Ich bin noch nicht volljährig, darf ich trotzdem zu Rock am Ring?
A: Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 16 Jahren müssen von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Das Jugendschutzgesetz hat auf dem gesamten Gelände Gültigkeit, d.h. von 16 bis 18 jährige müssen bis 24.00 Uhr das Gelände verlassen. Dies gilt nicht, wenn man in Begleitung einer volljährigen Person ist, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern besitzt, die besagt, dass diese Person für die Dauer des Festivals die Aufsichtspflicht übernimmt. Erziehungsberechtigter im Sinne des Gesetzes ist:
jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (Vater, Mutter, Vormund),
jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Person- Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen. Das heißt: wenn Ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und Euer Personen-Sorgenberechtigter mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Uhrzeit besuchen. Die Begleitperson muss sich dann ausweisen können.
FAQ RaR
time to troll
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DamnDude - 36
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:31 Uhr
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achja rock am ring = rock im park von daher denk ichdas es die gleiche regeln hat!
aber das line up ist ja jetzt nicht so pralle und der preis :O
time to troll
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coldw0rld
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:31 Uhr
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Also ich war mit 12 zum ersten mal auf dem Summer Breeze. Ist ein Festival mit ungefähr 30 000 Besuchern. Allerdings war da immer mein Dad, also eine Aufsichtsperson dabei. Ich bin mir nicht sicher, aber eine übertragene Aufsicht gilt meines Wissens erst am dem 16. Lebensjahr, aber ich möchte jetzt nicht iwas sagen, was nicht stimmt. ;D
It's "Facebook", not "Assbook"
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SoFarAway - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:33 Uhr
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des verwirrt alles bischen =)
Shut The Fuck Up xD
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Gattja - 34
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:34 Uhr
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Das mit der Aufsichtsperson funktioniert erst ab 16.
Will aber niemand irgendwas davon wissen wenn man sich unauffällig verhält.
Ihr wisst schon auf was ihr euch da einlasst ?
Stasi 2.0 - Jetzt auch bei ihnen Zuhause!
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WodK4 - 32
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:34 Uhr
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ich war da auch mit 15. und ich hatte keine probleme.
nach 24 uhr das gelände verlassen ist im grunde kein problem da die bands meistens um 24 uhr schon fertig sind, mich hat während dem aufenthalt NIE n polizist nach nem ausweis gefragt o.ä. und ich sah nich wirklich nach 18 oder 16 aus ;)
glaube da muss man sich keine gedanken machen.
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DamnDude - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:35 Uhr
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Zitat von SoFarAway: des verwirrt alles bischen =)
"jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Person- Sorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt, haben diese Personen ihre Berechtigung auf Verlangen schriftlich darzulegen. Das heißt: wenn Ihr eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) dabei habt, diese Person über 18 Jahre alt ist und Euer Personen-Sorgenberechtigter mit einer schriftlichen Vereinbarung darlegt, dass diese Begleitperson die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Uhrzeit besuchen. Die Begleitperson muss sich dann ausweisen können."
hier stehts doch. ja du darfst dahin wenn du ne person über 18 dabei hast und die eine schriftliche erlaubnis hat das sie deine begleitperson sein darf!
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SoFarAway - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:36 Uhr
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also, passt des wenn mein Freund ( 19 ) dann mitkommt und mein Dad des ihm dann alles übschreibt.. das er die Aufsichtsperson und so ist?
Shut The Fuck Up xD
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KingNothing - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:37 Uhr
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wir haben uns damals auch mords die gedanken gemacht weil n paar von uns noch 15 waren. hat aber nie jemanden interessiert, sobald du dein bändchen hast (und nich unbedingt randalierst wie der größte depp), sollte das alles kein problem sein.
Nunc bibendum est
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SoFarAway - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:38 Uhr
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puuu des ist gut.. da bin ich aber erlcihtert weil ich bekomm die Karte zu Weinachten und dann.. kann ich mich schomal freuen auch wenns erst in 6 Monaten ist *_*
Shut The Fuck Up xD
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DamnDude - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:41 Uhr
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Zitat von SoFarAway: also, passt des wenn mein Freund ( 19 ) dann mitkommt und mein Dad des ihm dann alles übschreibt.. das er die Aufsichtsperson und so ist?
richtig!
um sicher zu sein schrieb halt ne email an den veranstalter.
aber das dürfte schon klappen.
war bis jetzt auf 4 festivals! RiP war auch mal dabei(2007 beschde *___*) und noch nie hat jmd mioch nach dem ausweis gefragt obwohl ich echt jung aussah/aussehe ;)
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Fallen - 34
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:42 Uhr
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'Schuldigung, wenn ich das so einwerfe.. aber wer nicht befähigt ist, die 'AGBs' zu lesen bzw. zu verstehen, der hat auch aufm Festivalgelände nix verloren.
Nichts für ungut.
Let's burn down something beautiful.
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SoFarAway - 30
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:44 Uhr
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Zitat von Fallen: 'Schuldigung, wenn ich das so einwerfe.. aber wer nicht befähigt ist, die 'AGBs' zu lesen bzw. zu verstehen, der hat auch aufm Festivalgelände nix verloren.
Nichts für ungut.
jaa Sorry ! wenn ich des halt nicht so gut verstehe und lieber frag ich dann nach als wenn ich dann da steh und gehen muss!!!
pfff xP
Shut The Fuck Up xD
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coldw0rld
Profi
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Geschrieben am: 12.12.2009 um 10:47 Uhr
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Also was ich noch sage wollte. Warte doch einfach noch ein Jahr dann bist du 16, dann ist das ganze etwas einfacher. Weil wenn was passiert, dann ist die Aufsichtsperson richtig dran. Und passiert ist schnell was.
It's "Facebook", not "Assbook"
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