Geschrieben am: 26.07.2010 um 11:28 Uhr
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Das Urheberrecht bezieht sich auch auf öffentliche Ausstrahlungen, im Prinzip also auch auf Youtube. Natürlich betrifft das ja nur die der 99,9% geschützten Musiktitel. Das mit Samplen muss ja wieder brandneu sein, jedenfalls war mir nicht bekannt dass die frist nur bei 5 jahren liegt, eher bei 70 Jahren nach tod des künstler.
Andersrum würde es dich wohl auch nicht freuen, wenn scooter seine musik mit fotos von dir untermalt....
http://soundcloud.com/barry_burton_produ ctions
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