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Forum / Musik

was haltet ihr von musikverbote außerhalb der rechten szene?

_RUEPEL_
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
404 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2009 um 16:32 Uhr

was haltet ihr von musikverbote außerhalb der rechten szene, wie beispielsweise bei hirntot records. Da wurden ja einige cd's beschlagnahmt und auf die b-liste gesetzt. Das heißt, der besitz dieser beschlagnahmten cd's ist strafbar. Meiner meinung nach vollkommen übertrieben. Index bzw. ab 18 jahren ist ja noch nach zu vollziehen, aber den besitz unter strafe zu stellen vollkommen übertrieben. Wie ist eure meinung?

ICH BIN NICHT WENIGER ALS DU GLAUBST ZU SEIN!!!

Urban-Chaos
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
135 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2009 um 16:37 Uhr

Ich denke dass es auch immer auf den songtext ankommt, aber in den meisten fällen ist es übertrieben den besitz zu verbieten

Die Welt ist ein Paradies zum Sterben

Str33t_PlaYa
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
378 Beiträge
Geschrieben am: 05.07.2009 um 16:37 Uhr

Find ich auch.... in amerika gibts ja auch die Parental Advisory aufkleper oder kp was das is , aber gleich musik verbietn ? geht überhaupt nich

Für Rechtsschreibfehler etc. ist die Tastatur verantwortlich.

Onyx_ - 33
Experte (offline)

Dabei seit 02.2009
1234 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2009 um 16:42 Uhr

Parental Advisory ist aber kein Verbot, sondern nur ein Hinweis für die Eltern, der aber nichts bringt, weil er auf jeder zweiten CD klebt. Ich finde es zwar manchmal sinnvoll, CDs zu indizieren oder zu beschlagnahmen, aber ich halte die Liste B auch für übertrieben. Klar, für einen 10jährigen gibt es sicher besseres als z.B. Eisregen, aber das lässt sich ja durch normale Indizierung beheben. Und ein Erwachsener wird die Texte ja wohl aushalten, ohne gleich Prostituierte an Schweine zu verfüttern.

Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein!

TheReaper - 36
Profi (offline)

Dabei seit 07.2006
575 Beiträge

Geschrieben am: 14.07.2009 um 18:20 Uhr

Zitat von Onyx_:

Parental Advisory ist aber kein Verbot, sondern nur ein Hinweis für die Eltern, der aber nichts bringt, weil er auf jeder zweiten CD klebt. Ich finde es zwar manchmal sinnvoll, CDs zu indizieren oder zu beschlagnahmen, aber ich halte die Liste B auch für übertrieben. Klar, für einen 10jährigen gibt es sicher besseres als z.B. Eisregen, aber das lässt sich ja durch normale Indizierung beheben. Und ein Erwachsener wird die Texte ja wohl aushalten, ohne gleich Prostituierte an Schweine zu verfüttern.


Ja ok aber Krebskolonie ist schon ziemlich krass :-D

Auch in ganz schweren Zeiten werden wir dich stets begleiten! Borussia wir sind immer für dich da!

Martin__ - 36
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
2134 Beiträge
Geschrieben am: 16.07.2009 um 13:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.07.2009 um 13:19 Uhr

Zitat von _RUEPEL_:

was haltet ihr von musikverbote außerhalb der rechten szene, wie beispielsweise bei hirntot records. Da wurden ja einige cd's beschlagnahmt und auf die b-liste gesetzt. Das heißt, der besitz dieser beschlagnahmten cd's ist strafbar. Meiner meinung nach vollkommen übertrieben. Index bzw. ab 18 jahren ist ja noch nach zu vollziehen, aber den besitz unter strafe zu stellen vollkommen übertrieben. Wie ist eure meinung?


MUSIKVERBOTEN und CDs.
Danke.

Soweit ich weiß, ist es übrigens nicht verboten, die CDs zu besitzen, falls man sie vor der Beschlagnahmung gekauft hat. ;)


Zitat:

Am 10. Juni 2008 wurden 3 Mitglieder des Labels vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Das Gericht sprach die Angeklagten der Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Beleidigung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten für schuldig. Der 24-Jährige Tomasz M. alias Uzi erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht und muss zudem an einem Antigewaltseminar teilnehmen und 40 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Der 24-jährige Björn D. alias Blokkmonsta wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, als Produzent des Labels muss er 2000 Euro Geldbuße zahlen. Der Prozess ergab, dass der 24-jährige Produzent mit einem weiteren Ermittlungsverfahren rechnen muss. Seine Wohnung wurde am Vortag der Gerichtsverhandlung durchsucht. Dabei wurden einschlägige CDs beschlagnahmt. Der 26-jähriger Raphael B. alias Schwartz kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro davon. Er war nur an einem von insgesamt drei der inkriminierten Songs beteiligt gewesen. In dem Urteil hieß es: „Diese Art von Musik sei Futter für Amokläufer die in ihren Gewaltfantasien angestachelt werden.“ [9]


Krass. :o

(Hihi, witzig, den Grafiker von Hirntot Records kenn ich aus nem anderen Forum. :>)

I know it's all been done before. I wanna do it again. I wanna do it again. (CTTS)

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