Geschrieben am: 03.09.2008 um 17:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.03.2009 um 09:57 Uhr
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passt hier glaub ganz gut rein:
Zitat: Die GEMA verlangt: Jedes Sample, das ein Komponist in seinen Stücken verwendet, muss
einzeln bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet werden. Auf Papier. Und schon der
Anmeldebogen weist darauf hin: Selbst kleinste Klangfetzen können als fremdes geistiges Eigentum
gelten, solange sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
Johannes Kreidler, ein junger Komponist aus Berlin, hat ein 33 Sekunden langes Musikstück aus
insgesamt 70.200 Samples aus Werken anderer Künstler zusammengebaut und wird die dafür
nötigen Einzelnachweise in einem Lastwagen zur GEMA fahren.
info & video:
Das ist ein Link
...lustige idee!
"Untergrund ist Medizin, Rap Antidepressiva. Gegen HipHop HIV, auch bekannt als Viva" - Prinz Porno
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