madvillian
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 18:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 18:16 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
müssen nicht^^, für einen ü18 ist der sexuelle kontakt mit einer ab 16 jährigen person, solange dieser freiwillig geschieht NICHT strafbar. da haben eltern gar nichts zu sagen...kam neulich bei stern tv
Sag das mal Marco Weiss
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Indarrean - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 18:55 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Diavolos:
§ 182 StGB
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
heist aber das die 18 jährige mit der 16 jährigen person sex haben darf es darf nur nich erpresst oder bezahlt sein...
Stimmt die haben die Grenze von 18 auf 16 geändert. Na wenn ich eine Tochter hätte und es meine Tochter wäre dann wäre der Typ tot.
du kannst schon wieder nciht lesen...da steht ü18 darf kein sex mit u16 haben...ab 16 darf ü18 sex haben
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Indarrean - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 18:56 Uhr
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unlustig...
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madvillian
Champion
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Dabei seit 07.2008
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 19:13 Uhr
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Sag doch nicht sowas, zieht mich voll runter :(
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Te_J - 31
Halbprofi
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Dabei seit 06.2007
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 19:20 Uhr
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Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
SuFu gibs extra ne liste mit jeder altersgruppe
Strg + W (:
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 19:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 19:21 Uhr
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Ab 14 darf alles gepimpert werden.
und ja, die Sufu hätt das auch gewusst und google gleich doppelt...
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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39 - 30
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 19:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 19:23 Uhr
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Fang mer mal klein an. Von Grund weg ist Sex unter 14 Jahren verboten, wesswegen sich jeder Ü14 strafbar macht wenn er mit einem U14 Sex hat. wenn beide U14 sind, ist es zwar ebenso verboten, wird aber nicht geandet, weil sie nicht strafmündig sind. Ansonsten ist Sex zwischen einem Ü14 und einem Ü18 erlaubt solange er einvernehmlich ist, daüfr kein geld bezahlt wurde und keine zwangslage ausgenutzt wurde. Quelle StGB.
Achtung: Kraftpakets Beiträge sind, egal mit wessen Zustimmung, grundsätzlich unügltig!
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j8ke-MaSteR
Profi
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Geschrieben am: 29.09.2011 um 21:14 Uhr
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Wer sex hat, ist ein böser,böser mensch,.
I AM KLUK. Mein Kopf dem Henker!
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ferdi7 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.10.2011 um 13:54 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Ab 14 darf alles gepimpert werden.
und ja, die Sufu hätt das auch gewusst und google gleich doppelt...
Schön, dass es mal jemand auf den Punkt bringt.
Und zur Sicherheit nochmal:
Solange die jüngere Person das 14. Lebensjahr erreicht hat, darf sie sexuelle Handlungen vornehmen mit wem sie will.
Punkt.
Ein Straftatbestand liegt nur vor, wenn eine der Beteiligten es eigentlich nicht will (einfach ausgedrückt).
Solange man vorne liegt, sollte man aufhören
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 04.10.2011 um 09:44 Uhr
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Zitat von ferdi7:
Und zur Sicherheit nochmal:
Solange die jüngere Person das 14. Lebensjahr erreicht hat, darf sie sexuelle Handlungen vornehmen mit wem sie will.
Punkt.
Ein Straftatbestand liegt nur vor, wenn eine der Beteiligten es eigentlich nicht will (einfach ausgedrückt).
Nein, darf sie nicht!
Sexuelle Handlungen von, mit und an Kindern unter 14 Jahren sind und bleiben verboten. Mit Strafe müssen die Beteiligten dennoch nicht rechnen, sofern beide unter 14 sind. Das liegt allerdings nicht daran, dass es erlaubt wäre, sondern daran dass beide strafunmündig sind.
"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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Alexx91 - 33
Champion
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Geschrieben am: 04.10.2011 um 13:24 Uhr
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Zitat von cheesemaker: Zitat von ferdi7:
Und zur Sicherheit nochmal:
Solange die jüngere Person das 14. Lebensjahr erreicht hat, darf sie sexuelle Handlungen vornehmen mit wem sie will.
Punkt.
Ein Straftatbestand liegt nur vor, wenn eine der Beteiligten es eigentlich nicht will (einfach ausgedrückt).
Nein, darf sie nicht!
Sexuelle Handlungen von, mit und an Kindern unter 14 Jahren sind und bleiben verboten. Mit Strafe müssen die Beteiligten dennoch nicht rechnen, sofern beide unter 14 sind. Das liegt allerdings nicht daran, dass es erlaubt wäre, sondern daran dass beide strafunmündig sind.
Darum ging es ja nicht. Der Vorredner hat Recht, sobald die jüngere Person das 14 Lebensjahr abgeschlossen hat, darf sie alles vögeln.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 04.10.2011 um 13:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2011 um 13:37 Uhr
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Zitat von Alexx91: Darum ging es ja nicht. Der Vorredner hat Recht, sobald die jüngere Person das 14 Lebensjahr abgeschlossen hat, darf sie alles vögeln.
aber streiche sie, es darf nicht von allem gevögelt werden - wobei - ist tiersex i.o? :D
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 04.10.2011 um 17:30 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von Alexx91: Darum ging es ja nicht. Der Vorredner hat Recht, sobald die jüngere Person das 14 Lebensjahr abgeschlossen hat, darf sie alles vögeln.
aber streiche sie, es darf nicht von allem gevögelt werden - wobei - ist tiersex i.o? :D
Doch, darum geht es ja. Eine 14-jährige Person darf von jedem gebumst werden, der älter ist und keine Gewalt anwendet oder eine Zwangslage ausnutzt.
Nebenbei, Tiersex ist vom Gesetzgeber nicht verboten.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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jogibär - 38
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Geschrieben am: 04.10.2011 um 17:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2011 um 17:34 Uhr
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Zitat von Alexx91: Zitat von Der666Diablo: Zitat von Alexx91: Darum ging es ja nicht. Der Vorredner hat Recht, sobald die jüngere Person das 14 Lebensjahr abgeschlossen hat, darf sie alles vögeln.
aber streiche sie, es darf nicht von allem gevögelt werden - wobei - ist tiersex i.o? :D
Doch, darum geht es ja. Eine 14-jährige Person darf von jedem gebumst werden, der älter ist und keine Gewalt anwendet oder eine Zwangslage ausnutzt.
Nebenbei, Tiersex ist vom Gesetzgeber nicht verboten.
.. solange das Tier einverstanden ist!
Machst du dir die Katze oder je nach Neigung auch den Kater vom Nachbar klar, kannst du ne Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen.
Kawack Kawack - Wie die Wildgänse!
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Alexx91 - 33
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Geschrieben am: 04.10.2011 um 22:14 Uhr
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Zitat von jogibär: [Machst du dir die Katze oder je nach Neigung auch den Kater vom Nachbar klar, kannst du ne Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen.
Stimmt, Sachbeschädigung wars, wenn man ein Tier vergewaltigt.
This is how an angel dies, blame it on my own sick pride.
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