kev7 - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:14 Uhr
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Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung
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Daniel_1996 - 28
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:20 Uhr
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Eigendlich schon, nur nicht, wenn ein/e Ü14 mit einem U14 es hat.^^
Oh Hell Yeah!
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Luki23 - 29
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:21 Uhr
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Zitat von Daniel_1996: Eigendlich schon, nur nicht, wenn ein/e Ü14 mit einem U14 es hat.^^
Quelle?
Mein herz schlägt nur für den FCB
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Manu-Bl
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:21 Uhr
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Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
müssen nicht^^, für einen ü18 ist der sexuelle kontakt mit einer ab 16 jährigen person, solange dieser freiwillig geschieht NICHT strafbar. da haben eltern gar nichts zu sagen...kam neulich bei stern tv
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Owned_xD
Experte
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:23 Uhr
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und ganz ehrlich: Wer fragt bitte seine Eltern ob er Sex mit seiner Freundin haben darf :D
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Benmon - 37
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:23 Uhr
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Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
nein müssen sie nicht
Klick mich hefitg
wenn beide über 14 sind kann jder vöglen was er will
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Manu-Bl
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:25 Uhr
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Zitat von Daniel_1996: Eigendlich schon, nur nicht, wenn ein/e Ü14 mit einem U14 es hat.^^
ab 16 darf man sex haben..sorry was besseres habe ich zur veranschauung nicht gefunden
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du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Manu-Bl
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 17:27 Uhr
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Zitat von Benmon: Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
nein müssen sie nicht
Klick mich hefitg
wenn beide über 14 sind kann jder vöglen was er will
ds ist falsch! ab 14 darf man mit u18 sex haben!! ab 16 ist es egal
gesetztetext gefunden:
Zitat: § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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Luki23 - 29
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:26 Uhr
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Zitat von Benmon: Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
nein müssen sie nicht
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wenn beide über 14 sind kann jder vöglen was er will
dürfen Ja Sex haben aber die Eltern können den Jungen wegen Verführen Minderjährige Anzeigen und das ist So ...
Mein herz schlägt nur für den FCB
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Benmon - 37
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:26 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Daniel_1996: Eigendlich schon, nur nicht, wenn ein/e Ü14 mit einem U14 es hat.^^
ab 16 darf man sex haben..sorry was besseres habe ich zur veranschauung nicht gefunden
link
nein ab 14 aber darunter wird es nicht verfolgt da strafunmündig
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Diavolos - 114
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 17:28 Uhr
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Zitat von Manu-Bl: Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
müssen nicht^^, für einen ü18 ist der sexuelle kontakt mit einer ab 16 jährigen person, solange dieser freiwillig geschieht NICHT strafbar. da haben eltern gar nichts zu sagen...kam neulich bei stern tv
§ 182 StGB
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Stimmt die haben die Grenze von 18 auf 16 geändert. Na wenn ich eine Tochter hätte und es meine Tochter wäre dann wäre der Typ tot.
Gegen den unfairen Triumph des geschriebenen Wortes über die Realität gibt es kein Mittel.
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Manu-Bl
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:28 Uhr
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Zitat von Benmon: Zitat von Manu-Bl: Zitat von Daniel_1996: Eigendlich schon, nur nicht, wenn ein/e Ü14 mit einem U14 es hat.^^
ab 16 darf man sex haben..sorry was besseres habe ich zur veranschauung nicht gefunden
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nein ab 14 aber darunter wird es nicht verfolgt da strafunmündig
meinte damit ab ab 16 darfst du mit ü18 damit er sich nicht strafbar amcht ...falsch geschildert 
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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cheesemaker - 43
Champion
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:28 Uhr
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Zitat von Benmon: Zitat von Diavolos: Zitat von kev7: Hallo und zwar ist diese Frage zwar überflüssig aber ein Kumpel glaubt mir nicht.
Darf eine 16 Jährige Person mit einer Volljährigen Person Sex haben wenn die 16 Jährige es einwilligt ?
Mit Quelle wäre nicht schlecht .
Danke
Die Eltern/gesetzlichen Vertreter müssen einwilligen!
nein müssen sie nicht
Klick mich hefitg
wenn beide über 14 sind kann jder vöglen was er will
Damit die Frage wohl für die nächsten 2 Wochen geklärt. ^^
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"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire
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Benmon - 37
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.09.2011 um 17:29 Uhr
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@luki nein, dass geht nur wenn die person unter 16 ist und die andere über 21
edit: vfc scheint so als würden die meisten die tabelle nicht verstehen
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Aokiji
Profi
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:29 Uhr
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v4c
Und jetzt Banger leben kürzer :) 14,99€
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Manu-Bl
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Geschrieben am: 21.09.2011 um 17:29 Uhr
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Zitat von Diavolos:
§ 182 StGB
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Stimmt die haben die Grenze von 18 auf 16 geändert. Na wenn ich eine Tochter hätte und es meine Tochter wäre dann wäre der Typ tot.
du kannst schon wieder nciht lesen...da steht ü18 darf kein sex mit u16 haben...ab 16 darf ü18 sex haben
du bist unrockbar...*nänänää änänänänänä ;ää*
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