Geschrieben am: 04.09.2011 um 18:23 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: @bredator und sonst welchen
mit halbwissen kann man nicht mitreden. ich hab mein wissen
was das betrifft von einem anwalt und deine nachricht kannst du nicht veröffentlichen
wenn sie einem öffentlichen pranger dienen oder derartigen inhalt haben..
Also mein Freund: Briefgeheimnis gilt zwischen Sender und Empfänger. Elektronische Nachrichten werden dabei als Postkarten betrachtet, d.h. einsicht nehmen ist nicht illegal. Der Empfänger wiederrum kann Nachrichten veröffentlichen soviel er will. Aber hey, zeig mich ruhig an, ich mach das ja ständig mit dir, ich freu mich jetzt schon drauf deinen Anwalt, sofern du einen findest der DICH nicht auslacht, in der Luft zu zerreissen :)
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