Darkproject - 31
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2011 um 16:49 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: Zitat von Scarmo:
Der Absender aber auch, da Drohung.
nein das ist keine dorhung. drohung wird übrigends im internet erst
wahrgenommen sobald eine deutliche morddrohung oder drohung von schwererer gewalt mit deutlichem kontakt ausgeschrieben wird. wenn du also sagst ich geb dir ne schell du dreckige schüft.. und dazu seinen wohnort kennst oder wo er sich aufhalten wird.. dann noch niciht.. wenn du aber den aufenthaltort kennst und aussprichst ich werde dich abknalln ist das was anderes.. aber sowas verfällt nach kurzer zeit da sowas im internet täglich fantastilliarden mal vorkommt.
Aber das mit dem Briefgeheinmis wird im Internet ernstgenommen? Das will ich jetzt nicht unbedingt glauben. Es herrscht ja trotzdem noch eine gewisse Anonymität.
Peace cannot be kept by force. It can only be achieved by understanding.
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Scarmo - 31
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:55 Uhr
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Und zum Thema: Wer ist denn das hübscheste Mädchen in TU?
I don't wanna die - so you're gonna have to... DIE!
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RC-Shiroken - 32
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:55 Uhr
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Overkill
Vorbild FTW
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Darkproject - 31
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:57 Uhr
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Ero(Ueber)Gott
Peace cannot be kept by force. It can only be achieved by understanding.
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Rifleman - 40
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:57 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: eigentlich mehr briefgeheimnis oder so.. hab da mal so ein fall nem anwalt vorgelegt.
Bullshit. Der Adressat darf seine Nachrichten selbstverständlich veröffentlichen.
Es sind die kleinen Dinge, die einen zum Wahnsinn treiben.
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cOoki3druqs - 34
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:58 Uhr
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nein sonst wäre es keine PRIVATE nachricht.
Zitat: verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück
gilt auch für emails oder andere nachrichtenssysteme. sobald es zwischen
2 personen ist darf es nicht von anderen gelesen oder von einen der beiden personen veröffentlicht werden ohne einverständnis des anderen.. ich hab bei soeinem fall schon 2 angezeigt. übrigends auch verboten ist die nachricht ohne den absendernamen zu veröffentlichen wenn ersichtlich ist wer die nachricht verschickt hat... genauso wie den inhalt deutlich wiederzugeben. wenn du aber schreibst: "mir hat jemand geschrieben er will mich schlagen" gibt es keine probleme.
der traum im traum des traumes im traumloch - Inception
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2011 um 16:59 Uhr
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Zitat von DS-Profi: Mit wem von TU würdet ihr gerne mal ein Date haben??????
DS-Profi
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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cOoki3druqs - 34
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 16:59 Uhr
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Zitat von Rifleman: Zitat von cOoki3druqs: eigentlich mehr briefgeheimnis oder so.. hab da mal so ein fall nem anwalt vorgelegt.
Bullshit. Der Adressat darf seine Nachrichten selbstverständlich veröffentlichen.
bullshit. nicht in dieser form. geh zu nem anwalt
der traum im traum des traumes im traumloch - Inception
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bredator - 41
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2011 um 17:06 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: Zitat von Rifleman: Zitat von cOoki3druqs: eigentlich mehr briefgeheimnis oder so.. hab da mal so ein fall nem anwalt vorgelegt.
Bullshit. Der Adressat darf seine Nachrichten selbstverständlich veröffentlichen.
bullshit. nicht in dieser form. geh zu nem anwalt 
Natürlich darf ich alle Nachrichten, die mir irgendwer schickt, veröffentlichen. Ich kann sie sogar auf Plakate drucken und auf entsprechend genehmigten Flächen aufhängen. In dem Moment, wo mir eine Nachricht zugeht, die für mich bestimmt ist, gehört die Nachricht mir.
Aktenzeichen 28 O 178/06 LG Köln. Derartige Nachrichten und E-Mails dürfen, bei allgemeinem Inhalt, veröffentlicht werden. Und wenn du dort Drohungen aussprichst, dann kann man von allgemeinem und vor allem strafrechtlich relevantem Inhalt sprechen.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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_Spotlight - 15
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:04 Uhr
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bist du völlig blöd ?!
es gibt über ne halbe mio. mitglieder und da kann man genau sagen ja mit dem und der ?
Fishing is Life! The rest just details!
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Rifleman - 40
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:06 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: ich hab bei soeinem fall schon 2 angezeigt.
Aber garantiert ohne Erfolg. Dein Zitat ist vermutlich aus §202 StGB und da steht nichts dergleichen drin.
Es sind die kleinen Dinge, die einen zum Wahnsinn treiben.
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Equinox-
Profi
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:07 Uhr
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EroUeberGott ganz Klar
No Risk No Fun
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cOoki3druqs - 34
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:14 Uhr
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@bredator und sonst welchen
mit halbwissen kann man nicht mitreden. ich hab mein wissen
was das betrifft von einem anwalt und deine nachricht kannst du nicht veröffentlichen
wenn sie einem öffentlichen pranger dienen oder derartigen inhalt haben..
der traum im traum des traumes im traumloch - Inception
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bredator - 41
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2011 um 17:38 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: @bredator und sonst welchen
mit halbwissen kann man nicht mitreden. ich hab mein wissen
was das betrifft von einem anwalt und deine nachricht kannst du nicht veröffentlichen
wenn sie einem öffentlichen pranger dienen oder derartigen inhalt haben..
Doch, kann man. Hat nichts mit Halbwissen zu tun. Insbesondere dann, wenn in den Nachrichten gegen das Gesetz verstoßen wird (Drohungen, anderweitige illegale Aktivitäten). Wird das Gesetz hier gebrochen, kann man sich nicht mehr hinter einem anderen Gesetz verstecken, nach dem die Veröffentlichung gar nicht rechtens gewesen wäre. Es steht jedem frei, solche Nachrichten nicht zu schreiben. Tut man es aber doch, muss man sich nicht wundern, wenn sie veröffentlicht werden, gerade dein Gequatsche an Klischeepunk ist da ein schönes Beispiel, das die Polizei sehr stark interessieren würde. Versuchst du dann, die Zulässigkeit dieser Beweise in Frage zu stellen, wirst du höchstens noch mehr ausgelacht.
Du solltest jedenfalls dringend deinen Anwalt wechseln, da er offenbar nicht viel Ahnung hat.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Rifleman - 40
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Geschrieben am: 04.09.2011 um 17:23 Uhr
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Zitat von cOoki3druqs: @bredator und sonst welchen
mit halbwissen kann man nicht mitreden. ich hab mein wissen
was das betrifft von einem anwalt und deine nachricht kannst du nicht veröffentlichen
wenn sie einem öffentlichen pranger dienen oder derartigen inhalt haben..
Bla bla bla....zeig mir doch mal ein solches Urteil oder das entsprechende Gesetz statt nur zu labern.
Es sind die kleinen Dinge, die einen zum Wahnsinn treiben.
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